Hessisches Ministerium erschwert Mahnwachen von Lebensschützern

26. August 2019 in Prolife


Maulkorb für Lebensschützer: Hessisches Innenministerium ordnet an, dass Lebensschützer so demonstrieren müssen, „dass kein Sicht- oder Rufkontakt mit der Beratungsstelle mehr besteht.“


Wiesbaden (kath.net) Das Bundesland Hessen hat mittels Erlass des Innenministeriums Demonstrationen von Lebensschützern erheblich eingeschränkt. Es sei sicherzustellen, dass Schwangere nicht mehr durch Demonstranten beeinträchtigt würden. Ratsuchende Frauen dürfen gemäß Erlass nicht angesprochen, bedrängt oder belästigt werden. Das berichten die „Frankfurter Rundschau“ und weitere Medien. Der Erlass betrifft Mahnwachen vor Beratungsstellen, Arztpraxen und Kliniken. Wörtlich heißt es im Erlass: „Im Regelfall sind die Örtlichkeit einer Versammlung räumlich so weit von der Beratungsstelle entfernt festzulegen oder bestimmte Bereiche auszunehmen, dass kein Sicht- oder Rufkontakt mit der Beratungsstelle mehr besteht.“

Nach Darstellung der Evangelischen Nachrichtenagentur „idea“ hat sich der katholische Stadtdekan von Frankfurt, Johannes zu Eltz, gegen ein Gesetz gewandt, das Demonstrationen von Lebensrechtlern verbieten würde. Er sehe in einem solchen Gesetz einen Eingriff in die Meinungsfreiheit. Gleichzeitig stufte er allerdings das Vorgehen der Abtreibungsgegner als falsch und ineffektiv ein. Er sagte: „Einen Sünder hält man nicht von der Sünde ab, indem man ihm die Hölle heiß macht.“ Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau verwies auf frühere Voten, in denen sie sich hinter Forderungen zum Schutz der ratsuchenden Frauen gestellt hatte, schilderte „idea“ weiter.

„Die Grünen meinen, Mahnwachen seien nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Juristen in der CDU betonen das Gegenteil. Trotzdem stehen beide Parteien entschlossen hinter einem einschlägigen Erlass des Innenministers. Der gemeinsame Wille zur Macht hält sie sogar in dieser Frage zusammen“, kommentierte Ewald Hetrodt, Korrespondent der „Rhein-Main-Zeitung“, in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Er stellte in seinem Kommentar fest: „Abtreibung ist ohne jeden Zweifel immer ein Übel und im Paragraphen 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich erst einmal mit Strafe bedroht.“ Es sollte deshalb keiner besonderen Erlaubnis bedürfen, solches Unrecht beim Namen zu nennen.


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