Bußgeld wegen verweigertem Schulbesuch einer Milli Görüs-nahen Moschee

12. April 2019 in Deutschland


Imamin Seyran Ates: „Ein Paar will nicht, dass sein Sohn an einem Schulausflug in eine #MilliGörüs-Moschee teilnimmt… Die 50 Euro waren eine Investition in die Weltoffenheit des Kindes.“


Berlin (kath.net) Letztinstanzlich wurde nun bestätigt, dass die Eltern eines damals 13-Jährigen 50 Euro Bußgeld bezahlen müssen, weil sie ihren Sohn 2016 nicht am Schulausflug in die örtliche Moschee teilnehmen ließen. Darüber berichtete die „Welt“ und beschrieb die Moschee folgendermaßen: Die Centrum-Moschee Rendsburg „ist Mitglied im Bündnis der Islamischen Gemeinden in Norddeutschland, welches der als islamistisch geltenden Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) nahestehen soll“. Die IGMG war über mehrere Jahre vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet worden.

Die Berliner Imamin Seyran Ateş der liberalen Ibn-Rushd-Goethe-Moschee erläuterte zu diesen Nachrichten auf Twitter: „Ein Paar will nicht, dass sein Sohn an einem Schulausflug in eine #MilliGörüs-Moschee teilnimmt. Es soll Strafe zahlen, unterliegt schließlich vor Gericht. Darf ich es so ausdrücken? Die 50 Euro waren eine Investition in die Weltoffenheit des Kindes.“

Außerdem findet sich in den sozialen Netzwerken Kritik mit dem Tenor, dass man es als Messen mit zweierlei Maßstab empfinde, wenn Schuleschwänzen wegen eines Moscheebesuches bestraft werde, Schuleschwänzen für Klimademonstrationen aber nicht.

Ein Paar will nicht, dass sein Sohn an einem Schulausflug in eine #MilliGörüs-Moschee teilnimmt. Es soll Strafe zahlen, unterliegt schließlich vor Gericht.

Darf ich es so ausdrücken? Die 50 Euro waren eine Investition in die Weltoffenheit des Kindes.https://t.co/Y2ZuEYwWkN

— Seyran Ates (@SeyranAtes) 11. April 2019


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