Erzbischof Lackner zum Visitator für Diözese Gurk ernannt

20. Dezember 2018 in Österreich


Salzburger Erzbischof will als vom Papst ernannter Apostolischer Administrator "transparente Klärung" der Situation in Kärnten - "Mit größtmöglicher Offenheit werde ich auf alle Seiten zugehen, alles prüfen und den Bericht nach Rom übermitteln"


Salzburg (kath.net/KAP) Der Salzburger Erzbischof Franz Lackner (62) ist von Papst Franziskus zum Apostolischen Visitator für die Diözese Gurk ernannt worden. Das hat die Erzdiözese Salzburg am Donnerstag bekannt gegeben. "Eine Unruhe, die die Diözese Gurk-Klagenfurt seit Jahren erfasst hat, ist mit der Sedisvakanz aufgebrochen", wird in einer Erklärung des Salzburger Erzbischofs festgehalten. Bei der vom Papst angeordneten Visitation gehe es um eine "transparente Klärung". Im Zentrum stehe dabei "die Sorge für den Glauben des Volkes Gottes und die Wiederherstellung des Vertrauens in seine Hirten. Mit der Prüfung von übergeordneter Stelle soll eine gute pastorale Entwicklung ermöglicht werden."

Zu seiner Aufgabe als Apostolischer Visitator der Diözese Gurk erklärte Erzbischof Lackner: "Meine erste Aufgabe ist es, zu hören. Mit größtmöglicher Offenheit werde ich auf alle Seiten zugehen, alles prüfen und den Bericht nach Rom übermitteln. Den Dienst beginne ich Mitte Jänner mit vertrauensvollem Wohlwollen gegenüber der Kirche in Kärnten. Ich bitte um offene Kooperation und sachliche Ehrlichkeit." Die Erklärung endet mit einem Wunsch des Erzbischofs an die Gläubigen: "Nach Jesu Wort, 'ut omnes unum sint' ("damit alle eins seien", Anm.), beten wir um Einheit."

Apostolischer Visitator

Ein "Apostolischer Visitator" ist ein Beauftragter des Papstes, der in einer Diözese oder einem anderen kirchlichen Bereich als eine Art Kontrolleur mit umfassenden Befugnissen agiert. Die Untersuchten sind laut Kirchenrecht verpflichtet, "vertrauensvoll mit dem Visitator zusammenarbeiten, indem sie auf rechtmäßiges Befragen wahrheitsgemäß" zu antworten haben. Die Einsetzung eines Apostolischen Visitators für eine gesamte Diözese bedeutet, dass der Visitator im Auftrag des Papstes die gesamte Amtsführung des Diözesanbischofs - im Falle einer Sedisvakanz die des Diözesanadministrators - sowie alle diözesanen Einrichtungen zu überprüfen hat. Sein Bericht dient als Grundlage für weitere Entscheidungen des Apostolischen Stuhls.

In Österreich gab es zuletzt in der Diözese St. Pölten im Jahr 2004 eine von Papst Johannes Paul II. beauftragte Visitation: Der damalige Feldkircher Bischof Klaus Küng nahm nach skandalösen, von Ortsbischof Kurt Krenn verharmlosten Vorfällen im Priesterseminar die Situation in der Diözese unter die Lupe. Bald danach erfolgten u.a. die vorübergehende Schließung des Priesterseminars und der Rücktritt von Bischof Krenn.

Salzburger Metropolit

Erzbischof Franz Lackner leitet als Metropolit von Salzburg seit 2014 eine von zwei Kirchenprovinzen in Österreich. Als Metropolie wird seit der frühen Christenheit ein Verband mehrerer benachbarter Diözesen bezeichnet. Die Kirchenprovinz Salzburg mit der Erzdiözese Salzburg als Metropolitanbistum umfasst die (eigenständigen) Suffragandiözesen Gurk-Klagenfurt, Graz-Seckau, Innsbruck und Feldkirch; zur Kirchenprovinz Wien gehören neben der Erzdiözese Wien als Metropolitanbistum auch die Diözesen Linz, St. Pölten und Eisenstadt.

Metropoliten gibt es in der römisch-katholischen Kirche sowie in den orthodoxen Kirchen, wobei sich die rechtliche Ausgestaltung unterscheidet. In der katholischen Kirche ist der Metropolit nur in Ausnahmefällen und vom Papst beauftragt mit Weisungsrechten gegenüber den Suffragandiözesen ausgestattet und steht heute für einen Ehrentitel. Als Metropolit der westlichen Kirchenprovinz Österreichs ist der Salzburger Erzbischof Franz Lackner u.a. der "Suffragandiözese" Gurk-Klagenfurt übergeordnet. Ihm obliegt laut Kirchenrecht die generelle Pflicht, "darüber zu wachen, dass der Glaube und die kirchliche Disziplin genau gewahrt werden, und eventuelle Missbräuche dem Papst mitzuteilen" (Can. 436, §1). Er kann dafür vom Apostolischen Stuhl, "wo die Umstände es erfordern", mit besonderen Aufgaben und einer Vollmacht betraut werden (§2).

Salzburg ist nach Köln die älteste noch bestehende Erzdiözese im gesamten deutschen Sprachraum und durch das Konkordat mit Sonderrechten im Bezug auf die Bestellung des Erzbischofs ausgestattet. Der Salzburger Oberhirte trägt seit der frühen Neuzeit auch den historisch gewachsenen Ehrentitel "Primas Germaniae" für den hervorragendsten Bischof aller deutschen Länder.


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