Neues Papstdokument schreibt verpflichtende Synodenumfragen vor

18. September 2018 in Weltkirche


Franziskus stärkt mit neuer Apostolischer Konstitution "Episcopalis communio" zur Struktur von Bischofssynoden Mitwirkung von Gläubigen bei Leitung der Kirche


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Papst Franziskus hat am Dienstag eine neue Apostolische Konstitution mit großer Relevanz im Blick auf die Führung der katholischen Weltkirche veröffentlicht. Das Papstdokument mit dem Titel "Episcopalis communio" führt verpflichtende Synodenumfragen ein. Die Gläubigen seien Ausgangspunkt und Endpunkt der Reflexionen einer Synodenversammlung und müssten stärker gehört werden, fordert der Papst. Sein Dokument erscheint zwei Wochen vor Beginn der nächsten Bischofssynode, die ab 3. Oktober im Vatikan zusammentritt und über Jugend und Glauben debattieren wird.

Mit der neuen Konstitution "Episcopalis communio" (Die Bischöfliche Gemeinschaft) strukturiert Franziskus das Instrument der Bischofssynode flexibler. Zudem sollen jeweilige Experten und Betroffene stärker eingebunden werden. Sowohl bei der Vorbereitung einer Synode wie bei der Umsetzung ihrer Ergebnisse sollen Bischöfe stärker ihre Priester wie auch die Gläubigen einbeziehen.

Bei den Familiensynoden 2014 und 2015 sowie bei der anstehenden Jugendsynode gab es schon Umfragen oder lokale Gespräche; jetzt wurde die Vorbereitungsphase detailliert ausformuliert. So sind künftig auch sogenannte vorsynodale Versammlungen möglich, bei denen zum Thema einer angesetzten Synode Erfahrungen gesammelt und Einschätzungen ausgetauscht werden. Deren Ergebnisse fließen dann, wie bereits bei der Jugendsynode geschehen, ins Arbeitsdokument der Synode ein.

Die Bischofssynode müsse "immer stärker ein besonderes Mittel werden, auf das Volk Gottes zu hören", heißt es in der Konstitution. Umgekehrt sind nach einer Synode künftig entsprechende Verfahren geplant, die oft eher allgemein formulierten Ergebnisse vor Ort umzusetzen.

Die Synode sei - wie der Papst erinnert - Element der "authentischen kirchlichen Tradition" der bischöflichen Leitungsordnung. Diese Ordnung sei von Natur aus kollegial. So hätten die Bischöfe "gleichzeitig und untrennbar" die Verantwortung sowohl für ihre Diözese als auch Sorge für die Universalkirche. Als Lehrer und Schüler sei jeder Bischof gerufen, der Konsultationspflicht gegenüber dem Oberhaupt der katholischen Kirche zu antworten. Die Synode solle aber auch ein privilegiertes Instrument sein, um den Gläubigen zuzuhören.

Drei Arten von Synodenversammlungen

Franziskus legte dabei drei Arten von Synodenversammlungen fest: Ordentliche Versammlungen (in Bezug auf die Weltkirche; Artikel 3-2), Außerordentliche Versammlungen (in Bezug auf die universale Kirche bei dringenden Fragen) und Spezielle Versammlungen (für einen definierten Bereich). Aus ökumenischen Gründen könne aber eine Synode auch nach anderen Modalitäten als den im Dokument definierten einberufen werden.

Für die Zusammensetzung der Synodenversammlung greift die neue Verfassung die bestehenden Regeln auf, nämlich dass die Mitglieder überwiegend Bischöfe sind. Aber Artikel 2-2 der Konstitution fügt hinzu, dass Personen, die keine bischöfliche Weihe erhalten haben, berufen werden können. Ihre Rolle wird dann jedes Mal vom Papst festgelegt.

Diese Bestimmung erkennt die Tatsache an, dass Nicht-Bischöfe das Recht haben, während einer Synode abzustimmen. Während der letzten Bischofssynode im Jahr 2015 hatte der argentinische Papst erstmals das Votum eines nicht zum Priester geweihten Ordensmannes - es handelte such um den Generalprior der Kleinen Brüder Jesu Frere Herve Janson - zugelassen.

Schlussdokument als ordentliches Lehramt

Für die Erstellung des Synoden-Abschlussdokuments wird eine eigene Kommission eingerichtet. Sie besteht aus einem Vorsitzenden, gewählten Mitgliedern der Synode aus allen Regionen der Welt, aber auch aus Mitgliedern, die vom Papst selbst ernannt wurden (Art. 17).

Dieses Schlussdokument muss von den Mitgliedern genehmigt werden, wobei so weit wie möglich Einstimmigkeit angestrebt wird. Es wird dann an das Oberhaupt der katholischen Kirche übergeben, das entscheidet, ob es veröffentlicht wird oder nicht (Art. 18). Wenn es gültig ist, wird das Dokument dem Ordentlichen Lehramt des Papstes zugeordnet. Das Schlussdokument soll das einzige Dokument bleiben, das während der Versammlung - und zwar vor der Abschlussmesse - veröffentlicht wird.

Ökumenischer Akzent

Auffallend ist, dass der Papst der Einrichtung der Bischofssynode auch einen stark ökumenischen Akzent zu geben versucht. Die Synode solle "auf ihre Weise versuchen, zur Wiederherstellung der Einheit unter allen Christen beizutragen".

Dabei erinnert Franziskus ausdrücklich an eine Aufforderung des hl. Papstes Johannes Paul II. (1978-2005). Es müsse "eine Form der Ausübung des päpstlichen Primats gefunden werden, die zwar nicht auf das Wesentliche des Papstamtes verzichtet, sich aber doch für eine veränderte Lage öffnet", heißt es in dem neuen Dokument.

Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) hatte Papst Paul VI. das Instrument der Bischofssynode eingerichtet. Ähnliches hatte es bereits in der frühen Kirche gegeben. Die neue Konstitution "Episcopalis communio", die in Kürze in Kraft treten soll, ersetzt eine Regelung von Paul VI. von 1965 sowie ergänzende Bestimmungen Benedikts XVI. aus dem Jahr 2006.


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