USA: Bischof verbietet Kommunionfeiern in seinem Bistum

10. August 2018 in Weltkirche


Gottesdienste mit Kommunionspendung ohne Priester dürften nicht als gleichwertiger Ersatz für die heilige Messe gesehen werden. Falls kein Priester verfügbar sei, solle eine Feier ohne Kommunionspendung abgehalten werden, bestimmt Bischof Vasa.


Santa Rosa (kath.net/jg)
Robert Vasa, der Bischof von Santa Rosa (Kalifornien), hat die Pfarren seiner Diözese angewiesen, ab 1. August keine Kommunionfeiern ohne Priester abzuhalten. Diese Art des Gottesdienstes sei mit den Vorgaben des Heiligen Stuhls nicht vereinbar, heißt es in der Anweisung des Bischofs.

Vasa zitiert die Instruktion „Redemptionis Sacramentum“ der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung aus dem Jahr 2004. Gottesdienste mit Kommuniospendung ohne Priester müssten die Ausnahme bleiben und dürften nicht als gleichwertiger Ersatz für eine heilige Messe verstanden werden. In der Instruktion heißt es wörtlich „Jede Verwechslung von Versammlungen dieser Art mit der Eucharistiefeier ist sorgfältig zu vermeiden.“ (RS 165)

In einigen Pfarren und Instituten der Diözese Santa Rosa sei es üblich geworden, dass Diakone oder Laien an Sonn- und Werktagen Gottesdienste mit Kommuniospendung halten würden, wenn kein Priester für eine heilige Messe verfügbar sei. Diese Feiern würden an manchen Orten regelmäßig abgehalten, manchmal an bestimmten Tagen, auch mehrmals pro Woche, stellt Vasa fest.

Es liege im Aufgabenbereich des Diözesanbischofs, die Kommunionspendung klug zu regeln, fährt er fort. Die Instruktion gebe folgendes vor, schreibt er: „Ebenso soll der Diözesanbischof, der allein für die Sache zuständig ist, nicht leichtfertig erlauben, dass Feiern dieser Art, vor allem wenn in ihnen auch die heilige Kommunion ausgeteilt wird, an Wochentagen stattfinden, besonders an Orten, wo die Messe am vorausgehenden Sonntag gefeiert werden konnte oder am nachfolgenden Sonntag gefeiert werden kann.“ (RS 166)

„Unser Respekt für die heiligste Eucharistie verlangt, dass wir die Richtlinien der Kirche sehr ernst nehmen“, schreibt der Bischof weiter. Deshalb seien in seiner Diözese Kommunionfeiern an Stelle von Messen nicht erlaubt. Falls ein Priester verhindert sei, solle er Vorkehrungen treffen, damit ein Gottesdienst nach den zulässigen Riten stattfinden könne. Dazu zählen etwa die Laudes und Vesper, das Morgen- und Abendgebet der Kirche, oder ein Wortgottesdienst. Dabei sei zu beachten, dass nur ein Diakon die Erlaubnis zur Predigt habe. Diese Gottesdienste seien ohne Verteilung der Kommunion durchzuführen. Diakone dürften das Allerheiligste zur Anbetung aussetzen, doch sei auch hier die Spendung der Kommunion nicht erlaubt.



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