Lutherisch ist anders

25. Juni 2018 in Kommentar


„Voreilige Abendmahlsgemeinschaft verhindert das weitere Gespräch und lässt uns am Ende mit einer frommen, kernlosen Zeremonie zurück“. Gastbeitrag von Superintendent em. Wolfgang Schillhahn/Selbständige Ev.-Luth. Kirche


Oberursel (kath.net) Claudia Sperlich bereichert das Thema „Abendmahl und Eucharistie“ mit einem Aufsatz, der röm.-katholische Positionen beschreibt, aber besonders mit der Aussage, dass „es in der Eucharistie um den Herrn selbst geht“ auch den lutherischen Mitleser erfreut.

Nach ihrem Vergleich „Abendmahl – Eucharistie“ resümiert Claudia Sperlich, „dass eine Mahlgemeinschaft am Tisch des Herrn leider nicht möglich (ist), wenn jede Konfession sich und die anderen gleichermaßen ernst nimmt.“ Jeder, der ökumenisch denkt und nicht an Theologievergessenheit leidet, wird zustimmen.

„Sich und die anderen ernst(nehmen)“ impliziert die Frage, wie sehr die am ökumenischen Diskurs beteiligten Christen sich und die jeweils anderen in ihrer Historie, Liturgie, Bekenntnisgrundlage und Verfassung wirklich kennen und bereit sind, für ihr eigenes Bekenntnis einzustehen.

Die Abendmahlsdebatte braucht den katholischen (=allumfassenden) Blick auf die eucharistische Theologie(n) und ihre Zusammenhänge sowie auf die Praxis der Sakramentsverwaltung und Sakramentsspendung.

Im freimütigen ökumenischen Diskurs muss nach der gültigen Bekenntnisgrundlage einer Kirche gefragt werden und im Kontext der Abendmahlslehre natürlich auch nach Konsekration und Realpräsenz des wahren Leibes und Blutes Jesu Christi.

Das ist im Gespräch mit Deutschlands „Protestanten“ besonders wichtig, weil sich in dem als „Evangelische Kirche in Deutschland“ (EKD) bezeichneten Kirchenbund selbständige Gliedkirchen lutherischen, reformierten oder unierten Bekenntnisses uneingeschränkte Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft gewähren.

Der Heidelberger Katechismus, Unterrichtsbuch und Bekenntnisschrift reformierter Kirchen, fragt: „Wird denn aus Brot und Wein der wesentliche Leib und Blut Christi?“ (Frage78)

Die Antwortet lautet: „Nein; sondern wie das Wasser in der Taufe nicht in das Blut Christi verwandelt oder die Abwaschung der Sünden selbst wird, deren es allein ein göttliches Wahrzeichen und Versicherung ist, … also wird auch das heilige Brot im Abendmahl nicht der Leib Christi selbst, … wiewohl es nach Art und Brauch der Sakramente … der Leib Christi genannt wird.(!)“

Die bekenntnisgebundenen Lutherischen Kirchen (z.B. die Selbständige Ev.-Luth. Kirche in Deutschland [SELK]) und viele Theologen und Christen in den Landeskirchen bekennen mit der Augsburgischen Konfession (CA) vom Heiligen Altarsakrament: „Vom Abendmahl des Herrn wird gelehrt, dass der wahre Leib und das wahre Blut Christi wirklich unter der Gestalt von Brot und Wein im Abendmahl gegenwärtig sind und dort ausgeteilt und empfangen werden. Entgegenstehende Lehre wird deshalb verworfen.“

Damit wird die Behauptung widerlegt, dass es für einen Lutheraner vom „persönlichen Glauben abhängt, ob Brot und Wein gewandelt wird.“ (C. Sperlich) Christus, Gottes und Marien Sohn, ist nach lutherischem Glauben unter Brot und Wein „gegenwärtig, wird ausgeteilt und empfangen.“ Christi vollmächtiges Wort (Konsekration) aus dem Munde des ordinierten Geistlichen schenkt uns „den wahren Leib und das wahre Blut“, die Realpräsenz. Alle empfangen das Heilige Sakrament, „sie seien würdig oder unwürdig, fromm oder unfromm, gläubig oder ungläubig…“

Die Reformation hat die Transsubstantiationslehre verworfen, weil man sie für eine theologisch-philosophische Theorie hielt, die ein Geheimnis beschreiben wollte, dass nicht zu beschreiben ist. Martin Luther aber hat sie anders beurteilt als die reformierte Abendmahlslehre, weil die Transsubstantiationslehre wenigstens an der Realpräsenz festhält. Unter diesem Aspekt sollten Lutheraner der katholischen Eucharistie näher stehen als den protestantischen Abendmahlsfeiern, sofern diese Zwingli oder Calvin folgen, die beide in sich auch noch unterschieden sind.

Nicht erst seit der Marburger Abendmahlsdisputation zwischen Luther und Zwingli im Jahre 1529 sortiert sich die Christenheit nach solchen, die das „ist“ der Einsetzungsworte wörtlich verstehen und nach solchen, die es symbolisch fassen. Dazwischen liegen viele ehrenwerte Konsensversuche wie die Arnoldsheimer Abendmahlsthesen, die Leuenberger Konkordie u.v.a.

Weil es zwischen „das ist mein Leib“ und „das bedeutet meinen Leib“ nur fragwürdige Verständigungsbrücken geben kann wird viel von Erinnerungsmahl, Gemeinschaftsmahl oder Verkündigungsmahl geredet. Wird das Bekenntnis zur Realpräsenz sekundär wird das „Feierabendmahl“ mit seinem Feier- und Festcharakter primär und man ist umso mehr versucht, die Einsetzung des Heiligen Abendmahls durch Christus eigenwillig umzugestalten.

Das Bekenntnis, dass die „Gegenwart Jesu Christi die Mitte des Abendmahls“ ist, soll die Abendmahlsgemeinschaft ermöglichen. Aber dieser an sich trostvolle Satz wird dem „Geheimnis des Glaubens“ nicht gerecht und lässt uns hinterfragen, ob Katholiken und Protestanten „Abendmahl bzw. Eucharistie als Sakramente ansehen“ wie Claudia Specht konstatiert.

Was bedeutet es eigentlich für das interkonfessionelle Abendmahlsgespräch, wenn in einer Anmerkung der Lutherbibel 2017 zum Stichwort „Sühne, Sühneopfer” behauptet wird: „Das Motiv der Stellvertretung steht hingegen nach neuerer Forschung nicht im Zentrum des Interesses?” Kann die Lehre „de coena domini“ die Christologie unberührt lassen?

„Katholiken und Protestanten haben ein so unterschiedliches Verständnis, … dass eine gemeinsame Kommunion nur durch geistige Verbiegung möglich ist.“ Mit dieser Wahrheit verbindet Claudia Sperlich den Hinweis auf „wunderbare Möglichkeiten ökumenischen Handelns und Feierns.“

Diese „wunderbaren Möglichkeiten“ sollten wir nach Kräften und mit viel Phantasie nutzen. Die Konfessionen können viel voneinander lernen und Christen sind der Welt das Zeugnis schuldig, dass Nachfolger Jesu in Liebe und gegenseitiger Freundlichkeit um die biblische Wahrheit ringen.

Lutherisches Fazit:

Ich kann mit allen Christen Gottesdienst feiern. Abendmahlsgemeinschaft aber setzt Kirchengemeinschaft voraus und duldet keine theologischen Vorbehalte gegen die Kirche, die mir das Hlg. Mahl reicht. Wir haben noch viele theologische Fragen aneinander.

Voreilige Abendmahlsgemeinschaft verhindert das weitere Gespräch und lässt uns am Ende mit einer frommen, kernlosen Zeremonie zurück, die uns vorenthält, was uns der Herr Christus in der Nacht des Verrats bereitet hat: Das Sakrament seines wahren Leibes und Blutes, das uns Vergebung, Leben und Seligkeit schenkt.

Können wir es nicht gemeinsam empfangen, so dürfen wir uns doch gegenseitig einladen: Venite adoremus. „Es ist der Herr selbst.“ (Claudia Sperlich)

Wolfgang Schillhahn war bis zu seiner Pensionierung Superintendent und Gemeindepfarrer der „Selbständigen Ev.-Luth. Kirche“ (SELK). Er engagiert sich weiterhin als ehrenamtlicher Seelsorger in einer psychiatrischen Klinik.

Die SELK ist nicht Mitglied der „Evangelischen Kirche Deutschlands“ (EKD) und hat keine Kanzel- und Altargemeinschaft mit EKD-Gliedkirchen, beispielsweise wegen der fehlenden Übereinstimmung im Abendmahlsverständnis. Die SELK ist Vollmitglied der „Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen“ (ACK) in Deutschland.

Symbolbild: Eucharistie - Kreuz - Jesu Blut



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