Woelki: Ökumenische Unterschiede „respektvoll achten“

7. Juni 2018 in Deutschland


Kölner Kardinal erläuterte vor Diözesanrat die Entwicklung um die DBK-Handreichung und den Brief an Papst Franziskus sowie seine Position zu konfessionsverschiedenen Ehen und Eucharistieempfang.


Köln-Bensberg (kath.net/pek) kath.net dokumentiert das Grußwort des Kölner Erzbischofs Rainer Maria Kardinal Woelki anlässlich der Vollversammlung des Diözesanrats der Katholiken im Erzbistum Köln am 02. Juni 2018 in Bensberg in voller Länge:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren des Vorstands,
verehrte Mitglieder des Kölner Diözesanrates!

Zu Ihrer konstituierenden Vollversammlung übermittle ich Ihnen allen meine herzlichen Grüße. Neben den Wahlen steht so mancher programmatische Punkt auf Ihrer Agenda. Vor vierzehn Tagen haben wir das Pfingstfest gefeiert, das die Osterzeit beendet und uns zugleich durch die Herabkunft des Heiligen Geistes erneuert. Ich wünsche Ihnen allen dessen Segen und Beistand bei den anstehenden Beratungen!

Auch mein Grußwort übersteigt diesmal den Rahmen des Gewohnten. Die Damen und Herren des Vorstands haben mich vorab darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie sich intensiv mit dem sog. vertraulichen Brief von sieben Bischöfen an den Präsidenten des vatikanischen Einheitsrates, den Präfekten der Glaubenskongregation sowie den Vorsitzenden des päpstlichen Rates zur Interpretation der Gesetzestexte auseinandergesetzt haben. Sie baten mich darum, im Rahmen der Vollversammlung dieses Schreiben zu erläutern und zugleich meine Bedenken sowie „den weiteren Fortschritt in der Ökumene, insbesondere zu den Ehen zwischen katholischen und evangelischen Christinnen und Christen in Deutschland, vorzustellen“.

Ich freue mich darüber, dass der Diözesanrat sich wieder stärker als Anwalt der Ökumene versteht, die er nach der Aufhebung des einschlägigen Sachausschusses nur noch adhoc thematisierte. Allerdings bleibt mir gar keine andere Wahl, als zunächst einen offenkundigen Fehler zu korrigieren, der sich in das besagte Anschreiben eingeschlichen hat: Da wird tatsächlich behauptet, wir hätten den besagten Brief geschrieben – und ich zitiere jetzt wörtlich! –, „ohne vorher auch in der Frühjahrsvollversamlung der Deutschen Bischofskonferenz deutlich zu machen, dass Sie mit der oben genannten pastoralen Handreichung inhaltlich nicht übereinstimmen und Bedenken haben“. Tatsächlich haben aufgrund der um sich greifenden Indiskretion alle interessierten Mediennutzer fast schon in Echtzeit mitbekommen, wie kontrovers die Diskussion geführt wurde. Selbstverständlich haben wir Kritiker der geplanten Handreichung dabei sehr deutlich unsere Bedenken geäußert – bis hinein in die Abstimmung, bei der die Mehrheit sich ja nun wahrlich nicht ohne Gegenstimmen durchgesetzt hat.

Was aber die Vorwürfe endgültig zunichtemacht, ist die Tatsache, dass ich bereits am 16. März 2017, kurz nach der ersten Behandlung des anstehenden Themas, dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz in einem Brief meine Sorge mitgeteilt und ihm meine persönliche Position dargelegt habe. Bei der letzten Vollversammlung der Bischöfe habe ich dann auf persönliche Ansprache hin vor der Öffentlichkeit der Vollversammlung mein Vorhaben bekräftigt, in Rom Klärung zu erbitten. Sie sehen also: Es gab keine heimliche Verschwörung.

Als nächstes will ich auf die theologische Problematik eingehen. Bei der Eucharistiefeier geht es zum einen um die liebevolle und erlösende Zuwendung Christi zu jedem einzelnen Kommunikanten. Der heilige Paulus hat diesen Aspekt individueller Heilsbeziehung bewegend formuliert: Im Brief an die Galater bekennt er Christus als den Sohn Gottes, „der mich geliebt und sich für mich hingegeben hat“ (2,20). Die protestantische Abendmahlspendeformel bringt das treffend zum Ausdruck: „Christi Leib, für dich gegeben“ und „Christi Blut, für dich vergossen.“

Die katholische Kirche teilt dieses Bekenntnis, hält aber darüber hinaus – wie die orthodoxen und orientalischen Kirchen – an der Glaubensüberzeugung fest, dass Eucharistiegemeinschaft und Kircheneinheit unmittelbar zusammenhängen. Schon der gerade zitierte Apostel Paulus bringt die Teilhabe an dem einen eucharistischen Brot in unmittelbaren Zusammenhang mit der Kircheneinheit. Später formuliert der heilige Augustinus dies sehr pointiert in einer Predigt am Ostermorgen (n.272): „Euer Geheimnis liegt auf dem Tisch des Herrn: Ihr empfangt euer Geheimnis. ... Seid, was ihr seht, und empfangt, was ihr seid!“

Eucharistischer und kirchlicher Leib Christi stehen in einem direkten Zusammenhang miteinander. Papst Johannes Paul II. hat das in der Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“ von 2003 ausgeführt, die als sein geistliches Vermächtnis gilt: „Die Feier der Eucharistie kann aber nicht der Ausgangspunkt der Gemeinschaft sein, sie setzt die Gemeinschaft vielmehr voraus und möchte sie stärken und zur Vollendung führen. ... Deshalb ist es eine Anforderung, die sich aus dem Wesen der Eucharistie ergibt, dass sie in der Gemeinschaft gefeiert wird, und zwar dort, wo die Unversehrtheit ihrer Bande gewahrt ist“ (n. 35, vgl. das gesamte Kapitel IV). Um es kurz und prägnant mit dem Katechismus der Katholischen Kirche auszudrücken: „Die Eucharistie ist das Sakrament derer, die in der vollen Gemeinschaft der Kirche stehen“ (n. 1395).

Das Zweite Vatikanische Konzil macht in seinem bahnbrechenden Ökumenismusdekret ebenfalls aufmerksam auf diese beiden Aspekte, den gemeinschaftlichen und den individuellen. Dort heißt es: „Hier sind hauptsächlich zwei Prinzipien maßgebend: die Bezeugung der Einheit der Kirche und die Teilnahme an den Mitteln der Gnade. Die Bezeugung der Einheit verbietet in den meisten Fällen die Gottesdienstgemeinschaft, die Sorge um die Gnade empfiehlt sie indessen in manchen Fällen.“ Die konkrete rechtliche Ausgestaltung dieses Spannungsfeldes weist das Dokument dem Ortsbischof, der Bischofskonferenz und dem Heiligen Stuhl zu (UR 8).

Das geltende Kirchenrecht hat diese Vorgabe getreulich umgesetzt. Es bestimmt: „Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente erlaubt auch den übrigen nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, die einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können und von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind“ (Can 844 § 4). Das aktuelle Ökumenische Direktorium (1993) schließt sich dieser Regelung an.

Gemäß katholischer und ostkirchlicher Überzeugung ist also der gemeinsame Kommuniongang von katholischen und evangelischen Christen und Christinnen redlichkeitshalber nicht möglich. Der Schmerz dieser Trennung am Tisch des Herrn ist nichts anderes als eine bittere Konsequenz aus der unseligen Spaltung, welche die Christenheit bis heute trifft. Würde man trotzdem gemeinsam kommunizieren, würde man die noch nicht bestehende Kirchengemeinschaft lediglich liturgisch simulieren. Das wäre wohl kaum redlich, auch nicht in einer konfessionsverschiedenen Ehe. Denn die eheliche Liebe löscht ja die Unterschiede in den religiösen Überzeugungen der Ehepartner nicht aus, übergeht sie nicht einfach, sondern achtet sie vielmehr respektvoll. Auch für die konfessionsverschiedenen Ehen heißt es also, den Schmerz der Kirchenspaltung auszuhalten. Das weiß aber in der Regel auch jeder, bevor er eine solche Ehe eingeht.

Wie aber verhält es sich nun mit der Ausnahmeregelung, die ja ebenfalls ausdrücklich vorgesehen ist? Dabei geht es nicht darum, in bestimmten Fällen dann doch gemeinsam zur Kommunion zu gehen, sondern darum, in einer schweren Notlage unter bestimmten Voraussetzungen die Eucharistie als Gnadenquell zu empfangen. Maß nehmen kann und muss man hier an der einzigen ausdrücklich genannten Bedingung: der Todesgefahr. Man könnte sich Ergänzungen vorstellen, wie sie in der entferntverwandten Frage der Generalabsolution existieren. Papst Pius XII. gab diese Lossprechung einer ganzen Gruppe Gläubiger von den Sünden ohne vorheriges persönliches Bekenntnis, die ebenfalls bei Todesgefahr vorgesehen ist, allgemein für die Kriegszeit frei. Denkbar wäre meines Erachtens die Erweiterung auf Katastrophen verschiedener Art.

Sie werden selbst gemerkt haben, dass diese Überlegungen nicht so ganz auf der Linie der geplanten Handreichung liegen. Hier soll ja nicht dem oder der einzelnen evangelischen Gläubigen in einer besonderen Notlage und unter bestimmten Bedingungen die Kommunion gereicht werden. Das Papier geht zwar zunächst auch von der Sonderregelung des Can. 844 aus, befürchtet aber im Weiteren eine unzumutbare Belastung des Glaubens durch die Trennung am Tisch des Herrn und will deshalb in Ausnahmefällen die gemeinsame Kommunion konfessionsverschiedener Ehepartner gestatten. Die weltweit geltenden Voraussetzungen, die ich eben kurz aus dem Kirchenrecht zitiert habe, lässt die Handreichung dabei stillschweigend unter den Tisch fallen.

Natürlich stellt der Eucharistieempfang durch evangelische Ehepartner schon insofern kein rein teilkirchliches Problem dar, als der Protestantismus bekanntlich weltweit verbreitet ist. Folgerichtig waren wir mit einigen Bischöfen der Überzeugung, dass es gut wäre, die hier bei uns diskutierte und gefundene Lösung auch universalkirchlich mit Blick auf die Einheit der Kirche abzustimmen. Nochmals: Um die Klärung einiger theologischer Fragen in Abstimmung mit der Weltkirche und in Rückbindung an diese ging es uns also bei diesem angeblich konspirativen „Brandbrief“.

Aber nicht nur unter diesem formalen Gesichtspunkt, sondern auch aus inhaltlichen Gründen erschien es mir unerlässlich, weltkirchliche Orientierung einzuholen. Denn wie ich eben schon andeutete: Das Kirchenrecht lässt zwar dem Bischof und der Bischofskonferenz freie Hand, wenn es darum geht, die Bedingung der Todesgefahr um weitere bedrohliche Situationen zu ergänzen, in denen man unter bestimmten Voraussetzungen dem evangelischen Christen die Eucharistie als Quelle der Gnade spenden darf. Für die gemeinschaftliche Kommunion dagegen ist diese Regelung gerade nicht vorgesehen; diese verbietet sich ja – um nochmals das Ökumenismusdekret zu zitieren - wegen der „Bezeugung der (fehlenden!) Einheit der Kirche“ mit den evangelischen Geschwistern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie wohl so ziemlich jeder Mensch freue auch ich mich über Zustimmung und Beifall. Mehr Sympathiekundgebungen hätte ich erhalten, wenn ich der Mehrheit gefolgt wäre. Ich wusste sehr wohl, dass meine Initiative mir Kritik eintragen würde, wenn ich auch nicht geahnt hatte, dass einige das Thema so gezielt hochkochen lassen würden. Geradezu erschrocken bin ich darüber, wie offen mir viele in den letzten Wochen das Recht auf eine eigene Meinung, eine eigene Glaubensüberzeugung, ein eigenes Gewissensurteil förmlich abgesprochen haben. Aber das Bischofsamt besteht in erster Linie nicht in Titeln und Ehren, sondern in Verantwortung vor Gott und den Menschen. „Gebt Acht auf euch und auf die ganze Herde, in der euch der Heilige Geist zu Vorstehern bestellt hat, damit ihr als Hirten für die Kirche des Herrn sorgt, die er sich durch sein eigenes Blut erworben hat!“, mahnt der Apostel Paulus die Ältesten der Gemeinde zu Ephesus (Apg 20,28).

Wegen unserer Nachfrage in Rom sind wir als „schlechte Verlierer“ tituliert worden. Tatsächlich jedoch gleicht unser Vorgehen einem absolut legitimen und probaten Procedere in der deutschen Demokratie: Wenn Gesetze oder Regelungen ordnungsgemäß vom Deutschen Bundestag beschlossen wurden, einige Mitglieder aber befürchten, diese vertrügen sich nicht mit deutschem Recht, dann können sie das Bundesverfassungsgericht anrufen. Möglich ist auch der Gang zum Europäischen Gerichtshof. Wir haben uns schlicht und einfach an das universalkirchliche Lehramt gewandt. Natürlich sind Mehrheiten wichtig, aber nichts geht über die Wahrheit, die sich nun einmal nicht immer mit Abstimmungen finden lässt.

Deshalb empfinde ich auch den Vorschlag mancher Theologen nicht als hilfreich, man solle die alltägliche Praxis in den Gemeinden zum entscheidenden Kriterium erheben. An jeder Kölner Fußgängerampel, die Rot zeigt, kann ich erleben, wie Menschen mit den Füßen gegen diese Verkehrsregelung stimmen – allzu oft mit tragischem Ende. Aber soll ich das Faktische tatsächlich zur normativen Kraft werden lassen? Hätte Jesus so gedacht, wäre sein Ruf zur Umkehr nie erklungen; er hätte resigniert den Kopf geschüttelt und wäre den Menschen auf ihrem Irrweg gefolgt.

Sehr geehrte Mitglieder des Diözesanrats, meine Bedenken habe ich Ihnen geschildert und theologisch zu begründen versucht. Wie aber stelle ich mir den weiteren ökumenischen Fortschritt insbesondere hinsichtlich der Ehen zwischen katholischen und evangelischen Christinnen und Christen in Deutschland vor?

In konfessionsverschiedenen Ehen kann sich das Ringen um die innerchristliche Einheit so verdichten, dass sie wahrhaft konfessionsverbindend wirken. Dabei ist es gut möglich, dass auch die Sehnsucht nach dem gemeinsamen Kommuniongang wächst. Schon früher habe ich meine Hochachtung den jenigen gegenüber ausgedrückt, die nichts vorwegnehmen und den Schmerz der Spaltung auch in ihren Ehen aushalten. Als Seelsorger habe ich aber auch Verständnis für diejenigen, die nicht mehr warten wollen und können. Wie der Papst kann auch ich diesen nicht empfehlen, einfach die Kommunion zu empfangen, würde sie aber – einer ungeschriebenen Regel der katholischen Kirche entsprechend – an der Kommunionbank auch nicht zurückweisen. Diese Frage gehört in den Raum der persönlichen Pastoral, der geistlichen Begleitung, der Beichtpastoral und der individuellen Gewissensentscheidung des Gläubigen. Man darf nur den Fehler nicht machen, vor dem wiederum der Papst selbst jüngst gewarnt hat und den die Bischofskonferenz gleichwohl gerade zu begehen droht: Pastoral begründete Ausnahmeregelungen dürfen nicht als neue Normen festgeschrieben werden, denn das würde „die Werte, die mit besonderer Sorgfalt bewahrt werden müssen, in Gefahr bringen“ (Amoris Laetitia 304). Für wichtig halte ich es, dass konfessionsverschiedene Ehepaare in unseren Gemeinden verstärkt Aufmerksamkeit und seelsorgliche Begleitung finden. Darum bitte ich alle ausdrücklich, die in der Pastoral engagiert sind, aber auch die Mitchristen solcher konfessionsverschiedener Paare.

Die Zukunft der Ökumene sehe ich sicherlich auch weiterhin im theologischen Ringen um die Wahrheit und deren unterschiedliche Ausdrucksformen. Vor allem aber sehe ich uns in einer Phase der Rezeption, in der wir die vielen schon erreichten Möglichkeiten verstehen, annehmen und umsetzen sollen. Lernen wir doch endlich den Glauben unserer ökumenischen Partner besser kennen – und zugleich unseren eigenen! Beten wir gemeinsam, hören wir zusammen auf Gottes Wort, vereinen wir uns nicht zuletzt, um soziale Herausforderungen effizienter angehen zu können, legen wir das unerschrockene Glaubenszeugnis vor den Augen einer immer weniger glaubenden Welt ab, soweit uns das schon gemeinsam möglich ist! Diese Liste ließe sich ohne Mühe verlängern.

Von entscheidender Bedeutung scheint mir schließlich in der Ökumene – übrigens wie auf dem Pastoralen Zukunftsweg – ein personal fokussiertes Vorgehen zu sein. Die gezielte Hinwendung zu den christlichen Schwestern und Brüdern muss Priorität vor Strukturen und Konzepten haben, auch wenn diese ebenfalls von Bedeutung sind. Es ist verblüffend zu sehen, wie viel an legitimer Ökumene möglich ist, wenn hüben und drüben gutwillige und geschulte Gläubige offen aufeinanderzugehen und zusammenwirken.

Christus schenkt uns nicht unbedingt die bequemen und auch nicht immer die angenehmen Lösungen, denn Gottes Gedanken sind nicht unsere Gedanken und unsere Wege sind nicht seine Wege, wie der Prophet Jesaja uns lehrt (55,8). Ein Beispiel: Der Apostel Paulus und sein Begleiter Timotheus waren ganz überzeugt von ihrem Plan, das Wort Gottes in dem heute zur Türkei gehörigen Kleinasien zu verkünden – doch „das erlaubte ihnen der Geist Jesu nicht“ (Apg 16,6-7). Gott alleine zeigt uns Wege zur christlichen Einheit auf, die wir aus eigener Kraft niemals fänden. An uns ist es, in unseren Ansichten und Konzepten Raum für diese Gotteswege zu lassen, sie zu erkennen und zu gehen. Dazu ermuntere ich uns alle von ganzem Herzen. Vielen Dank!

Kardinal Woelkis bemerkenswerte Worte zur Eucharistie: ´Hier geht es um Leben und Tod´ - Fronleichnamsprozession Kölner Dom 2018 - Ab 1 Stunde 36 Min


Foto oben: Kardinal Woelki (c) Erzbistum Köln


© 2018 www.kath.net