EKD: Lehrerinnen mit Kopftuch für Staatsdienst nicht geeignet

14. Oktober 2003 in Deutschland


Beamte müssten für Gleichstellung von Mann und Frau eintreten, das Kopftuch wird im Islam weitgehend als Symbol für die Unterdrückung der Frau gesehen.


Hannover (www.kath.net / idea / red) Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bezweifelt, dass muslimische Lehrerinnen, die im Unterricht ein Kopftuch tragen, für den Dienst an staatlichen Schulen geeignet sind. Beamte hätten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und damit auch für die Gleichstellung von Mann und Frau einzutreten. Dies sei angesichts der Bedeutung des Kopftuchs im Islam nicht garantiert, heißt es in einer am 10. Oktober in Hannover veröffentlichten Stellungnahme. Staatsbeamte hätten "jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung und damit auch für die Gleichstellung von Mann und Frau einzutreten", heißt es in der Stellungnahme.

"Wenn eine muslimische Bewerberin für eine Lehrtätigkeit an öffentlichen Schulen unter Berufung auf ihre Religionsfreiheit im Dienst ein Kopftuch tragen will, begründet ihr Verhalten angesichts der Bedeutung des Kopftuches im Islam Zweifel an ihrer Eignung als Lehrerin an einer staatlichen Schule." Das Kopftuch wird im Islam weitgehend als Symbol für die Unterordnung von Frauen angesehen. Laut EKD dürfen Beamte die staatliche Neutralitätspflicht auch nicht unter Berufung auf die Religionsfreiheit verletzen. Der Staat müsse "in Fragen der religiösen Überzeugung Neutralität wahren", heißt es in der Stellungnahme. "Das Verhalten seiner Beamten darf diese Neutralitätspflicht nicht verletzen. Das schließt die Erkennbarkeit der religiösen Überzeugung von Staatsbeamten nicht aus, setzt ihr aber Grenzen."

Der Vorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU/CSU, der Bundestagsabgeordnete Thomas Rachel, erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht 1995 Kruzifixe aus bayerischen Klassenzimmern verbannt habe - “zum Schutz vor religiöser Bevormundung”, wie es damals hieß. Das Kopftuch sei nicht nur ein religiöses Zeichen, sondern auch Symbol für einen politisierten und radikalen Islam. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 24. September entschieden, dass das Tragen eines Kopftuches im Schuldienst verboten werden könne. Die Bundesländer müssten dazu spezielle Gesetze beschließen.

Inzwischen erklärten sieben der 16 Bundesländer, das Tragen von Kopftüchern im Unterricht verbieten zu wollen: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Saarland. Die übrigen sehen keinen Handlungsbedarf. Einige erlauben Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht. Die Berliner CDU möchte das Verbot auch auf Schülerinnen ausweiten. Hingegen lehnt der Interkulturelle Rat ein Kopftuchverbot ab. Als Reaktion auf eine gesellschaftliche Ausgrenzung von Muslimen könnten sich Privatschulen bilden, was einem friedlichen Zusammenleben schade, so der Vorsitzende, Pfarrer Jürgen Micksch (Darmstadt). Er war früher interkultureller Beauftragter der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.


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