Papst Franziskus, Kardinal Sarah und Magnum principium

22. Oktober 2017 in Weltkirche


Ein öffentliches Schreiben von Papst Franziskus an Kardinal Sarah, seinen Liturgiepräfekten, zeigt, dass das Kommunikationsdesaster in Rom zwischen Papst Franziskus und seinen Mitarbeitern einen neuen Höhepunkt erreicht hat


Rom (kath.net/RV/red)
Die Bischofskonferenzen sollen künftig bei der Übersetzung der Liturgie-Texte aus dem Lateinischen in der jeweiligen Landessprache zuständig sein, „in Einklang mit dem Originaltext und in Absprache mit dem Heiligen Stuhl“. Das präzisiert Papst Franziskus in einem Brief an den Präfekten der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Kardinal Robert Sarah. Dies berichtet "Radio Vatikan" am Sonntag

In dem Brief, der am Sonntag bekannt wurde, geht Papst Franziskus auf das Apostolische Schreiben Motu proprio „Magnum principium” ein, in dem es um die im Kirchenrecht geregelte Übersetzung liturgischer Texte gehe. Das Schreiben vom 9. September 2017 trat am 1. Oktober 2017 in Kraft, die bestehenden Rechtstexte im Kanon des Kirchenrechts wurden dementsprechend angepasst. In dem Brief an Kardinal Sarah möchte der Papst einige Punkte des Schreibens „ganz einfach erläutern“ und „klarstellen“. So müsse man klar zwischen der „recognitio“ – also der Überprüfung – und der „confirmatio“ – der Bestätigung – unterscheiden. Hierbei handele es sich nicht um Synonyme oder „austauschbare Begriffe“. Laut "Radio Vatikan" werde damit klargestellt, dass eine „ältere Praxis“ nun definitiv geändert wurde.

Besonders diskussionswürdig ist
damit die Frage der Verantwortung der Bischofskonferenzen. Diese müssten jeweils mit „fideliter“ (getreu) die Texte übersetzen. Bisher war dies die Aufgabe des vatikanischen Dikasterium, diese werde definitiv den Bischofskonferenzen übertragen, was innerhalb der Weltkirche für große Diskussionen sorgen dürfte. Bei der „confirmatio“ (Bestätigung) durch den Vatikan bedarf es laut Franziskus künftig keiner „detaillierter Überprüfung Wort für Wort“ der Kongregation. Eine Ausnahme gelte, wenn es „klare Verstöße“ gibt, die durch Bischöfe der Kongregation vorgetragen werden. Dies gelte insbesondere bei den Eucharistischen Gebeten und bei Sakramentsformeln.

Was die „recognitio“ betrifft, den anderen notwendigen Schritt im Verfahren der Anerkennung, gehe um eine „einfache Überprüfung“, ob die Übersetzung übereinstimmend „mit dem Kirchenrecht und in Einklang mit der Kirche steht“. Es sei falsch, so Franziskus, wenn man die Übersetzung wichtiger liturgischer Texte wie Sakramentsformeln, Glaubensbekenntnis oder Vaterunser „von oben herab“ – also vom Dikasterium her – den Bischofskonferenzen „aufzwingen“ würde. Dies widerspreche dem Recht der Bischöfe, fügt der Papst an. Die „confirmatio“ sei laut Franziskus nicht als „einfacher formaler Akt“ zu verstehen. Selbstverständlich müsse vor einer Veröffentlichung der Heilige Stuhl den Text überprüfen, doch die schlussendliche Approbation falle dann der entsprechenden Bischofskonferenz zu.

Ungewöhnlich ist, dass Papst Franziskus auf den Brief des Kardinals an ihn vom 30. September öffentlich antwortet. Das Kommunikationschaos zwischen Franziskus und seinen Mitarbeitern hat damit einen neuen Höhepunkt erreicht. Denn gegen Ende seines Briefes spricht Papst Franziskus aber von einer Version dieses Kommentars, der in den vergangenen Wochen im Internet kursierte. Aus dem Schreiben des Papstes geht hervor, dass dieser veröffentlichte Kommentar fälschlicherweise dem Kardinal zugeschrieben werde. Der Papst bat Kardinal Sarah bei „jenen Internetseiten“ seinen eigenen „Erläuterungsbrief“ veröffentlichen zu lassen, die einen falschen „Commentaire“ online verbreitet haben. Auch soll Kardinal Sarah den Erläuterungsbrief allen Bischofskonferenzen sowie allen Mitgliedern der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung zukommen zu lassen.

Kardinal Robert Sarah hatte zuvor folgenden Text veröffentlicht: Demütiger Beitrag für ein besseres Verständnis des Motu Proprio

Archivfoto: Papst Franziskus




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