Die Erosion der katholischen Sakramentenordnung in Deutschland

17. Februar 2017 in Kommentar


„Nun ist es soweit. Die deutschen Bischöfe haben etwas getan, wozu sie eigentlich keine Vollmacht haben: Sie haben die Sakramentenordnung der katholischen Kirche aufgeweicht.“ kath.net-Kommentar von Christian Spaemann


Bonn (kath.net) Kommentar zur Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz vom 1.Februar 2017

Nun ist es soweit. Die deutschen Bischöfe haben etwas getan, wozu sie eigentlich keine Vollmacht haben. Sie haben die Sakramentenordnung der katholischen Kirche aufgeweicht. Gläubige in irregulären Situationen, d. h. in fortgesetzten sexuellen Beziehungen außerhalb einer sakramentalen Ehe, sollen die Möglichkeit haben die Sakramente zu empfangen. Es gelte ihre „Entscheidung für den Sakramentenempfang … zu respektieren“. Priester, die sich an die bisher geltende Praxis halten, müssen sich nach dem Schreiben der Bischöfe Neigung zu einem „schnellen Urteil“ und zu „rigoristischer (und) extremer Haltung“ gefallen lassen. Sie folgen damit der Logik eines falschen Begriffs von Barmherzigkeit und eines Zerrbildes von denen, die dem Magisterium der katholischen Kirche und seiner inneren Vernünftigkeit folgen. Die deutschen Bischöfe verstoßen in ihrem Schreiben gegen klare Normen, die zahlreiche Päpste, insbesondere Johannes Paul II und der Katechismus der Katholischen Kirche in Übereinstimmung mit der gesamten Lehrtradition der Kirche unmissverständlich festgelegt haben. Die Berufung der Bischöfe auf das Nachsynodale Schreiben von Papst Franziskus „amoris laetitia“ (AL) rechtfertigt diese Vorgehensweise nicht, da dieses im Licht der Tradition interpretiert werden muss. Andernfalls wäre ihm nicht Folge zu leisten, da der Papst nicht über der Lehrtradition der Kirche steht.

Im Kern geht es darum, dass es nach der Lehre der Kirche Normen gibt, die ausnahmslos gelten und nicht der Einzelfallbeurteilung unterliegen, d. h. nicht von Fall zu Fall anders entschieden werden können. Das hängt mit der Natur des Menschen zusammen, der eine Würde zukommt, die bestimmte Grenzen im Umgang mit sich selbst und anderen gebietet. Hierzu gehört die menschliche Sexualität, die sich nicht instrumentalisieren oder außerhalb gewisser Kontexte leben lässt, ohne seine Würde zu verletzen oder Schuld auf sich zu nehmen, ganz gleich, wie die subjektiven Umstände und damit die persönliche Schuld zu gewichten ist. Wenn jemand z. B. eine hirnorganische Störung hat, auf Grund derer er seine Affekte nicht steuern kann und in Folge dessen seine Frau immer wieder beschimpft, verunreinigt er dadurch trotzdem die Beziehung zu ihr und wird dies ihr gegenüber immer wieder bedauern, auch wenn er nichts oder fast nichts dafür kann.

Menschliche Sexualität lässt sich nur von ihrem Sinn her verstehen. Nach christlichem Verständnis ist sie Ausdruck der Gemeinschaft zwischen Mann und Frau auf biologischer, leiblicher, seelischer und personaler Ebene, „ein Realsymbol für die Hingabe der ganzen Person“ (Johannes Paul II, Nachsynodales Schreiben „familiaris consortio“ (FC 80). Zu der ganzen Person gehören Vergangenheit und Zukunft und deshalb ist die Hingabe der ganzen Person nur unter Einbeziehung ihrer Vergangenheit und Zukunft möglich, wie sie im Jawort der Ehe zum Ausdruck kommt.

Aus diesem Grund verweist die Kirche von jeher die Sexualität des Menschen in den Kontext der Ehe als einzigem Ort, wo sie seiner gottgegebenen Würde entsprechend gelebt werden kann. Dies ist ein Gebot und kein Ideal, als was es immer wieder bezeichnet wird. Jede Ausübung der Sexualität, die diesem Gebot nicht entspricht ist objektiv eine Absonderung des betreffenden Menschen von seiner Bestimmung, d. h. eine Sünde. Hierfür gibt es keine Ausnahme. Genauso wie künstliche Mittel zum Zweck der Empfängnisverhütung immer die Würde des sexuellen Aktes verletzen, weil sich die Partner irgendwie gegenseitig zum Objekt machen, auch wenn schwierige Umstände vorliegen und sich die Partner sicher sind, dass sie gute Absichten miteinander haben. Die Sprache des Leibes stellt nämlich eine objektive Realität dar, die nicht durch eine richtige subjektive Einstellung überspielt werden kann. Es geht hier um den sogenannten actus intrinsice malus. Damit sind Handlungen oder Kontexte von Handlungen gemeint, die in keinem Fall als gut bezeichnet werden können. Thomas von Aquin hat das herausgearbeitet und Johannes Paul II in seiner Enzyklika „Veritatis Splendor“ (VS 79) als verbindliche Lehre der Kirche festgeschrieben.

Nach ihm können „die Umstände oder die Absichten niemals einen … in sich … unsittlichen Akt in einen ’subjektiv‘ sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln“ (VS 81). Dieses Prinzip gilt insbesondere für die menschliche Sexualität.

Ein entscheidender Punkt bei der aktuellen Verunklarung der kirchlichen Lehre in diesem Bereich liegt in der offensichtlich gewollten Verkürzung der Aussagen von Johannes Paul II in seiner Enzyklika „familiaris consortio“ (FC 84). Eine Verkürzung, die sich zunächst in der Relatio der deutschsprachigen Synodengruppe vom 21. Oktober 2015 fand und später in das Abschlussdokument der Synode Eingang gefunden hat. Sie wurde in zahlreichen Statements von Bischöfen und Kardinälen wiederholt, fand in AL ihren Niederschlag und klingt in der aktuellen Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz nach.

Was ist passiert? In Artikel 84 FC ist in Hinblick auf die wiederverheiratet Geschiedenen die Rede davon, dass man „die verschiedenen Situationen gut …unterscheiden“ soll. Es werden an dieser Stelle einige menschlich nachvollziehbare Gründe angeführt, warum Eheleute nach einer Trennung eine neue Verbindung eingehen. Offensichtlich ging es dem damaligen Papst darum, auf die subjektive Seite der betroffenen und die im Einzelfall unterschiedlich zu gewichtende moralische Bewertung ihrer Situation hinzuweisen um die Seelsorger für eine feinfühlige Pastoral zu sensibilisieren. Jetzt kommt aber der entscheidende Punkt: Johannes Paul II folgert daraus eben gerade nicht, dass in den Einzelfällen verminderter oder gar aufgehobener subjektiver Schuld die Zulassung zu den Sakramenten möglich wäre.

Im Gegenteil, wenige Zeilen später setzt er mit einem klaren „Nihilominus…“ die der objektiven Situation der Unordnung entsprechende Grenze, die für alle gilt, die in solch einer Situation leben: „Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen.“ Dann kommt es zu einer entscheidenden Präzisierung: Denjenigen wiederverheiratet Geschiedenen sind nur dann zu den Sakramenten zugelassen, wenn "sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind“.

Die Sprache des Leibes in der Sexualität kann also nicht einfach durch mildernde Umstände übergangen und eine objektive Situation der Sünde durch die Spendung der Sakramente legitimiert werden. Eine Einzelfallentscheidung ist hier eben nicht möglich. Diese Lehre und die daraus resultierende Sakramentenodnung wurde in Übereinstimmung mit der gesamten Lehrtradition der Kirche in nachfolgenden Dokumenten des Lehramtes u. a. im Katechismus der Katholischen Kirche (KKK 1650) und in dem Nachsynodalen Schreiben Benedikts XVI „sacramentum caritatis“ (29) ausdrücklich bekräftigt. Dieser entscheidende Abschnitt von FC wird in den jüngsten Dokumenten systematisch übergangen. Ein offensichtlich nicht redlicher Versuch, widersprüchliche Texte zu harmonisieren.

Statt zu der klaren Grenzsetzung des „Nihilominus“ Stellung zu nehmen, wird in den entsprechenden Veröffentlichungen die subjektive Perspektive der irregulären Situation beibehalten. So empfiehlt man eine umfassende Gewissenserforschung, bei der die Betroffenen im sog. forum internum, dem individuellen Gewissensbereich, über Vergangenheit und Gegenwart ihrer Beziehungen nachdenken sollen (u. a. AL 300). Damit wird der Anschein erweckt, als ob die Klärung und Aufarbeitung der moralischen und psychologischen Folgen einer Scheidung und zivilen Wiederverheiratung, wie z. B. der Schuld gegenüber dem vorherigen Partner oder des Verhältnisses zu den Kindern aus erster Ehe, ausreichende Voraussetzungen für die Zulassung zu den Sakramenten sein könnten. Nach der Lehre der Kirche aber sind in diesen Fällen die Voraussetzungen erst dann gegeben, wenn die objektiven Kriterien der christlichen Lebensordnung vorliegen, nämlich entweder sexuelle Enthaltsamkeit oder die, möglicherweise nur im forum internum glaubhaft zu machende Ungültigkeit der sakramentalen Ehe. Genau hier liegt die Bruchlinie zur kirchlichen Lehre, die an dieser Stelle eben gerade nicht, wie immer wieder behauptet, weiterentwickelt oder gar vertieft wird.

Die hier innwohnende Logik einer rein an der Subjektivität des Gläubigen orientierten Barmherzigkeitspastoral führt natürlich weit über die zivil wiederverheiratet Geschiedenen hinaus. In den entsprechenden Dokumenten, so auch in der Erklärung der deutschen Bischöfe, ist immer wieder allgemein von „irregulären Situationen“ die Rede. Diejenigen, „die sich noch nicht zu einer Heirat entschließen können“ finden im gleichen Kontext Erwähnung. Es ist nur konsequent, wenn die LGBT-Community in der Kirche sich nun zu Wort meldet und die Lockerungen auch für sich in Anspruch nimmt. (newwaysministryblog.wordpress.com, vgl.
hierzu auch)

Wieso sollten sie ausgeschlossen sein? Selbstverständlich macht diese Entwicklung auch nicht vor der Enzyklika „humanae vitae“ von Paul VI halt, die in ihrer Eindeutigkeit in Frage gestellt wird (Instrumentum laboris 2015, Art. 137)(vgl. hierzu auch). Die Konsequenzen des neuen Barmherzigkeitsbegriffs lassen sich aber auch nicht auf den Bereich Partnerschaft und Sexualität einschränken. So hat ein Teil der kanadischen Bischöfe mit Berufung auf AL beschlossen, Menschen die assistierten Suizid oder Euthanasie in Anspruch nehmen wollen, mit den Sakramenten der Kirche in den Tod zu begleiten
(cruxnow.com)

Wir stehen erst am Anfang der Entwicklung, die sich aus diesem Verständnis von Barmherzigkeit ergibt. Beim slippery slope, der schiefen Ebene, lässt sich in der Regel ziemlich genau vorhersagen, was kommen wird. Man muss nur der Logik folgen. Was hier passiert ist auch deshalb fatal, weil in den entsprechenden kirchlichen Dokumenten offensichtlich kein vernunftgeleiteter Anschluss mehr an die kirchliche Tradition gesucht wird. Die innere Einheit von Glaube und Vernunft wird so infrage gestellt. Für viele Gläubigen entsteht damit der Eindruck einer Art Machbarkeit in Sachen Glaube, Moral und Pastoral. Das leistet natürlich dem Relativismus Vorschub. Zu der sich ausbreitenden Vorstellung, katholisches Christentum könne ohne so etwas wie Naturrecht, Anthropologie und inhaltliche Stringenz ihrer Lehre auskommen, scheint der kurze Tweet des italienischen Jesuiten Antonio Spadaro, Mitglied des Redaktionskomitees für den Schlussbericht der Bischofssynode, zu passen: „Theologie ist nicht Mathematik. 2 + 2 kann in der Theologie 5 ergeben…“ (Epiphanie 2017).

Nun stellt sich die Frage, ob Priester, die sich an die überkommene Sakramentenordnung der Kirche halten, als rigoristisch, extrem und unbarmherzig bezeichnet werden können. Treffen diese Verdikte damit auch auf den hl. Johannes Paul II. und mit ihm auf unzählige Priester weltweit zu? Natürlich nicht. Grenzen einhalten ist per se nicht unbarmherzig. Rigoristisch wäre ein Priester, der z. B. eine zivil wiederverheiratete Frau mit drei Kindern, ohne Blick auf Kontext und Folgen unter Druck setzen und fordern würde, dass sie sich sofort ihrem Mann verweigern solle, da ihr sonst die Hölle drohe. Rigoristisch wäre auch ein Priester, der sich weigert, einem Menschen, der sich dazu entschlossen hat die Todesspritze zu empfangen, die seelsorgerische Begleitung generell zu verweigern. Begleitung, Segen und Gebet kann man schwerlich vorenthalten. Den Betreffenden aber zu erklären, weshalb sie nicht die sakramentale Lossprechung in der Beichte oder die Kommunion bekommen können, hat mit Rigorismus nichts zu tun. Ich kenne Priester, die besten Kontakt zu Menschen in irregulären Situationen haben, sie mit Respekt behandeln und in ihre Pfarrei integrieren, ohne ihnen die Sakramente zu spenden. Die heute in der Kirche gerne verwendeten soziologischen Begriffe und Leitsätze wie „Inklusion“ oder „Niemand soll abgewiesen werden “ unterliegen oft einem gründlichen Missverständnis. Wenn ein Patient meine Hilfe als Arzt aufsucht, würde nicht einmal der radikalste Vertreter der Sozialpsychiatrie von mir verlangen, dass ich dem Betreffenden genau das Medikament gebe, das er sich wünscht.

Es ist von jeher selbstverständlich und Teil der Liturgie in Ost und West, dass die Gläubigen ihre Sünden in allgemeiner Form bekennen, bevor sie sich in der Kommunion mit dem Herrn vereinigen. Wir kehren uns von unseren Sünden ab, wenden uns dem Herrn zu und bekommen in der Kommunion seine Vergebung. Bei schweren Sünden muss das Sakrament der Beichte der Kommunion vorausgehen. Es ist daher ebenso selbstverständlich, dass Menschen, die in objektiv ungeordneten sexuellen Beziehungen leben, nicht zur Kommunion gehen, wenn sie sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht im Stande sehen, diese aufzugeben.

Dass es zahlreiche Lebenssituationen gibt, in denen sexuelle Beziehungen außerhalb einer gültigen Ehe menschlich nachvollziehbar sind, steht ja außer Frage. Hierbei ist es aber ein wesentlicher Unterschied, ob man durch eucharistische Abstinenz die Ehrfurcht vor der Heiligkeit Gottes und seinen Geboten bewahrt und auf seine Barmherzigkeit hofft oder ob man sich ohne Änderung der den Geboten widersprechenden Lebenssituation, das Urteil selber anmaßt, indem man meint, sich durch die Beichte anderer Sünden und die Vereinigung mit Christus in der Kommunion exkulpieren zu können. Das Konstatieren „mildernder Umstände“, d. h. das subjektive Urteil des Spenders und des Empfängers der Sakramente kann nicht einfach über die objektive Situation gestellt werden. Die Kirche hat hierfür keine Vollmacht. Die Gnade Gottes ist nicht an die Sakramente gebunden, aber nur ihm steht in diesen Fällen das Urteil zu und das kennen wir nicht. „Dein Wort ist meinem Fuß eine Leuchte“ heißt es im Psalm (119,105). Gerade bei Fällen, in denen es den Betreffenden selber, ihrer Umgebung und dem Seelsorger geradezu kontraintuitiv erscheint, sie als Sünde anzusehen, sollte man sich vor Augen führen, dass wir den absoluten Willen Gottes nicht kennen und daher die Grenzen des uns gegebenen Lichtkegels nicht überschreiten dürfen. Demut ist hier gefragt, nicht Spendung der Sakramente. Gottes Barmherzigkeit lässt sich nicht dekretieren.

Die Aussage der deutschen Bischöfe, dass bei der Entscheidungsfindung für einen Sakramentenempfang in irregulären Situationen „das Gewissen aller Beteiligten im höchsten Maß gefordert“ sei, die Rede der Vertreter des neuen Barmherzigkeitsbegriffs von „komplexen Situationen“ und die Behauptung, dass es keine „einfachen Lösungen“ gäbe, erscheinen wie Schutzbehauptungen bei der Vernebelung in sich einfacher Sachverhalte. Wieso sollte es für die Betroffen schwierig sein festzustellen, ob sie enthaltsam leben oder nicht? Auch die Klärung, ob die sakramentale geschlossene Ehe ungültig war oder nicht, lässt sich mit einem erfahrenen Kirchenrechtler sicher ohne Überstrapazen für das Gewissen bewerkstelligen. In einem seiner letzten Interviews hat der altersweise Konrad Adenauer, angesprochen auf seinen Hang zu Vereinfachungen, gesagt, dass man die Dinge so tief sehen müsse, dass sie einfach werden. Wenn man nur an der Oberfläche der Dinge bleibe, seien sie nicht einfach, aber wenn man in die Tiefe sehe, dann sehe man das Wirkliche, und das sei immer einfach.

Diejenigen, die die katholische Sakramentenordnung aufweichen wollen, können sich so besehen nicht auf die göttliche Barmherzigkeit berufen. Den Betroffenen geschieht damit auch nichts Gutes. Es ist beschämend zu sehen, wie man sich in diesen Dingen auf das Tagebuch der hl. Sr. Faustyna Kowalska beruft. Johannes Paul II war es, der seine Bedeutung erkannt und diese einfache Ordensschwester heiliggesprochen hat. Ich selber habe dieses Buch schon vor Jahren intensiv studiert und nicht den Hauch einer Ermunterung dazu entdeckt, sich angesichts der ehrfurchtgebietenden Barmherzigkeit Gottes irgendeine Grenzüberschreitung anzumaßen. Im Gegenteil, Geist und Buchstabe dieser Schrift weisen in eine völlig andere Richtung.

Alle Gläubigen, die in irregulären sexuellen Beziehungen leben, vor allem diejenigen, die auf der Opferseite stehen, die verletzt, verlassen, vielleicht sogar missbraucht wurden und sich vielfach schon um Keuschheit bemüht haben, kurz alle, die in besonderer Weise das Verständnis der Kirche verdienen, seien aufgefordert, von den neuen Möglichkeiten des Sakramentenempfangs keinen Gebrauch zu machen. Sie können durch eucharistische Abstinenz auf ihre Weise Zeugnis für die Heiligkeit Gottes und seine Gebote geben. So dürften sie Gott näher stehen als manch einer von denen, die ihnen im Namen eines falschen Begriffs von Barmherzigkeit die Sakramente spenden wollen.

Weiterführender Link: Papst Franziskus beim Ad-Limina-Besuch der Deutschen Bischöfe 2015: Erosion des katholischen Glaubens in Deutschland

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