Euthanasie: Ärztin lässt Patientin festhalten - Freispruch

8. Februar 2017 in Chronik


Demente Patientin erwachte offenbar zu früh aus Betäubung und wehrte sich gegen tödliche Injektion - Ärztin ließ sie von der Familie festhalten, um die tödliche Injektion verabreichen zu können - Untersuchungskommission sprach sie trotzdem frei


Amsterdam (kath.net/CNA/jg)
Eine niederländische Ärztin hat die Familie einer Patientin, der sie eine Euthanasiespritze geben wollte, angewiesen, die alte Dame festzuhalten, als diese sich gegen die Injektion wehrte. Sie ist von einer Überprüfungskommission freigesprochen worden.

Die Patientin war über achtzig Jahre alt und lebte in einem Pflegeheim. Sie litt unter Demenz und litt wiederholt an Angstzuständen und Aggressionen. Berichten zufolge hatte sie früher den Wunsch nach Euthanasie geäußert, wenn die Zeit reif sein sollte. Diesen Wunsch hat sie allerdings in letzter Zeit nicht wiederholt.

Die Ärztin gab eine Schlaftablette in den Kaffee der Patientin, um ihr die Injektion verabreichen zu können. Sie leitete die Euthanasie ein, offenbar ohne vorher die Zustimmung der Patientin eingeholt zu haben. Diese erwachte, als die Ärztin ihr die tödliche Spritze geben wollte und wehrte sich.

Die Ärztin forderte daraufhin Familienmitglieder der Patientin auf, diese festzuhalten, während sie die Injektion verbreichte.

Der Vorfall kam vor die Regionale Überprüfungskommission. Deren Vorsitzender sagte, er sei überzeugt, die Ärztin habe in gutem Glauben gehandelt. Er wünsche sich jedoch für die Zukunft mehr Klarheit, wie in solchen Fällen vorzugehen sei, ergänzte er.

Der Fall wird von niederländischen Gerichten weiter behandelt werden, um zu klären, ob Ärzte, die eine Euthanasie bei Patienten mit Demenz durchführen, strafrechtlich verfolgt werden sollen, wenn sie im guten Glauben handeln.


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