Sakramentale Barmherzigkeit

11. Juli 2016 in Kommentar


Amoris Laetitia als Weiterführung von Familiaris Consortio in der Frage der wiederverheirateten Geschiedenen. Gastkommentar von Prof. Willibald Sandler


Innbruck (kath.net) kath.net dankt Willibald Sandler, ao. Univ.Prof. für Dogmatik an der Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck sowie Gründer und Leiter eines katholischen, ökumenisch offenen Gebetshauses in Innsbruck, für die freundliche Erlaubnis zur Wiedergabe dieses Kommentares.

1. Barmherzigkeit als „Weg-Begriff“

Papst Franziskus führt die Kirche auf einen Weg der Barmherzigkeit, – auch in der Frage, ob wiederverheiratete Geschiedene zu den Sakramenten zugelassen werden können. Dabei versteht er Barmherzigkeit als „Weg-Begriff“: Die Kirche erweist sich in dem Maß als barmherzig, als sie den in Schuld Verstrickten Gottes Wege zum Heil eröffnet. Und sie ist unbarmherzig, wenn sie die Menschen in ihren Verstrickungen „sich selber überlässt“ (FC 84), so dass „keine Reifung gewährleistet“ ist (AL 273). Zu Gottes Wegen der Barmherzigkeit gehört für Christen auch der Empfang der Sakramente, zumal diese „nicht eine Belohnung für die Vollkommenen, sondern ein großzügiges Heilmittel und eine Nahrung für die Schwachen“ (EG 47; AL 305) sind.

2. Ein zentrales Anliegen von Amoris Laetitia: Auch in komplexen Situationen eine „sakramentale Unbarmherzigkeit“ vermeiden

Nun kann es gemäß der Lehre Johannes Pauls II. in Familiaris Consortio (1981) vorkommen, dass Menschen durch eine bestimmte Lebensform ein Zeichen setzen, das in Widerspruch zu zentralen Gehalten der Sakramente steht und durch diesen „objektiven Widerspruch“ selbst ihrer Zulassung zu den Sakramenten „im Weg stehen“ (FC 84). Dies ist der Fall bei Geschiedenen, die zivil wiederverheiratet sind. Mit ihrer neuen Partnerschaft repräsentieren sie einen inneren Widerspruch zur ewigen Bundesliebe Christi, die sie durch ihre erste, nach kirchlichem Verständnis immer noch aufrechte Ehe vergegenwärtigen. Nach Familiaris Consortio können Menschen in einer solchen „irregulären Situation“ erst wieder zu den Sakramenten zugelassen werden, wenn sie durch eine Änderung ihrer Situation das damit aufgerichtete Hindernis entfernt haben. Das ist nur möglich (1.) durch eine kirchliche Annullierung der zivil geschiedenen sakramentalen Ehe, (2.) durch eine Trennung vom neuen Partner oder (3.) durch ein Zusammenleben in sexueller Enthaltsamkeit.

Allerdings kommt es nicht selten vor, dass wiederverheirateten Geschiedenen alle diese Auswege – im Fall (2) und (3) aus Gewissensgründen – verschlossen sind. Und nach dem jüngsten Apostolischen Schreiben Amoris Laetitia kann es zudem sein, dass sie trotz ihrer objektiv sündigen Situation in der Gnade voranschreiten und dafür den Empfang der Sakramente dringend nötig haben (vgl. AL 305). Nach der bisherigen kirchlichen Lehre wäre Menschen in einer solchen Situation nicht nur der Zugang zu den Sakramenten verwehrt. Sie hätten zudem auf unabsehbare Zeit keine mit ihrem Gewissen vor Gott verantwortbare Möglichkeit, ihr Leben so zu ändern, dass sie die Sakramente empfangen könnten.

Das darf nach Amoris Laetitia nicht sein, denn „der Weg der Kirche ist der, niemanden auf ewig zu verurteilen“ (AL 296, vgl. AL 297), was sich offenbar auf einen Ausschluss von den Sakramenten bezieht, der auf unabsehbare Zeit vom Betroffenen nicht rückgängig gemacht werden kann. Ein solcher unrevidierbarer Ausschluss für Menschen, die den Glauben der Kirche teilen, die Sakramente brauchen und „mitten in einer objektiven Situation der Sünde – die nicht subjektiv schuldhaft ist oder es zumindest nicht völlig ist – in der Gnade Gottes leben“ (AL 305), wird von Franziskus als unbarmherzig angesehen.

Ein zentrales Anliegen von Franziskus in Amoris Laetitia besteht demgemäß darin, für „komplexe Situationen“ von wiederverheirateten Geschiedenen eine sakramentale Unbarmherzigkeit – in dem oben präzis bestimmten Sinn – zu verhindern.

3. „Sakramentale Barmherzigkeit“: ein gemeinsames Anliegen von Familiaris Consortio und Amoris Laetitia

Amoris Laetitia nimmt also Familiaris Consortio mit dessen Lehre vom objektiven Widerspruch nicht zurück. Aber Franziskus modifiziert die bisherigen Regelungen so, dass wiederverheiratete Geschiedene in jedem Fall eine Chance haben, ihr Leben entsprechend ihrem Gewissen so zu verändern, dass sie zu den Sakramenten hinzutreten können. Für die so verstandene sakramentale Barmherzigkeit nimmt die Kirche eine gewisse – eng begrenzte – Uneindeutigkeit ihrer Zeichenhaftigkeit in Kauf. Das entspricht der Überzeugung von Franziskus, dass ihm „eine ‚verbeulte‘ Kirche, die verletzt und beschmutzt ist, weil sie auf die Straßen hinausgegangen ist, lieber [ist], als eine Kirche, die aufgrund ihrer Verschlossenheit und ihrer Bequemlichkeit, sich an die eigenen Sicherheiten zu klammern, krank ist“ (EG 49).

Auf diese Weise markiert Papst Franziskus mit Amoris Laetitia nicht einen Bruch mit Familiaris Consortio und der traditionellen kirchlichen Morallehre, sondern eine Weiterführung, die die traditionellen Eckpunkte beachtet, aber zudem ein Anliegen von Johannes Paul II. besser berücksichtigt, das seit Familiaris Consortio für bestimmte Situationen sozusagen im Ansatz steckengeblieben ist: nämlich ein – im Sinne eines „Weg-Begriffs von Barmherzigkeit“ – barmherziger Umgang mit Menschen, die die kirchlichen Werte bis jetzt noch nicht voll verwirklichen konnten. Dies wurde von Familiaris Consortio auf mehrfache Weise berücksichtigt: (1.) durch ein pädagogisches Prinzip eines Wachstums bezüglich der Einsicht und Erfüllung des göttlichen Gebotes („Gesetz der Gradualität“: FC 34); (2.) durch die Aufforderung an die Kirche, wiederverheiratete Geschiedene „nicht sich selbst [zu] überlassen“ (FC 84), sondern sie weitestmöglich in die Kirche zu integrieren; (3.) durch die Ermahnung, nicht alle Betroffenen über einen Kamm zu scheren, sondern „die verschiedenen Situationen zu unterscheiden“ (FC 84). Dazu kommt (4.) die bemerkenswerte Entscheidung von Johannes Paul II., wiederverheirateten Geschiedenen, die eine Trennung vom neuen Partner vor ihrem Gewissen nicht verantworten können, durch ein Leben in sexueller Enthaltsamkeit doch noch einen Zugang zu den Sakramenten zu eröffnen. Bemerkenswert ist dieser Ausweg, da er von einem – von Johannes Paul II. im Einklang mit dem Konzil vertretenen – personalen Eheverständnis her eigentlich inkonsequent ist und weil eine Selbstverpflichtung zur sexuellen Enthaltsamkeit wegen ihrer „naturgemäßen Verborgenheit“1 das Problem eines von der Kirche tolerierten „öffentlichen Widerspruchs“ beim Sakramentenempfang nicht wirklich beseitigen kann. So riskiert die Kirche nicht erst mit Amoris Laetitia, sondern schon mit Familiaris Consortio eine gewisse „Verbeulung“ (EG 49) in Bezug auf ihre Zeichenhaftigkeit – als „Licht der Welt“ und „Stadt auf dem Berg“ –, um Menschen in „irregulären Situationen“ „nicht sich selbst überlassen“ (FC 84) zu müssen. So schreiben beide – Johannes Paul II. und Franziskus – eine uralte Selbstverpflichtung der Kirche auf Barmherzigkeit fort, aufgrund derer sie einen um der Eindeutigkeit ihrer Zeichenhaftigkeit willen geforderten Ausschluss der „Schwachen“ als rigoristisch zurückgewiesen hatte.2

Damit berücksichtigte bereits Johannes Paul II. das Anliegen einer „sakramentalen Barmherzigkeit“ – soweit er es mit einer Treue der Kirche zum Wort Gottes vereinbaren konnte. Dieses Anliegen wurde von Franziskus im Blick auf besonders „komplexe [partnerschaftliche] Situationen“ (AL 247ff) weitergeführt.

So ergibt sich, dass Papst Franziskus mit Amoris Laetitia in Kontinuität zu seinen Vorgängern steht und doch nicht einfach dabei stehen bleibt, sondern einen wichtigen weiteren Schritt auf einem gemeinsamen Weg setzt: mit dem Ziel und auch dem Ergebnis, dass eine schmale Mitte zwischen den Straßengräben eines moralischen Relativismus und eines moralischen Rigorismus auch für „komplexe Situationen“ nun besser eingehalten werden kann.

Dieser Schritt von Franziskus war seinen Vorgängern – und deren Anhängern – bisher nicht möglich, weil sie die Problematik von wiederverheirateten Geschiedenen allein auf der Ebene einer allgemein geregelten „Zulassung“, die einen Rechtsanspruch begründet, zu denken versuchten. Auf dieser Ebene ändert Amoris Laetitia gegenüber der vorausgehenden kirchlichen Tradition nichts. Das in diesem Dokument eingebrachte Neue liegt im Bereich einer – im Sinn eines „Weg-Begriffs“ zu verstehenden – Barmherzigkeit, die keinen Rechtsanspruch auf einen Empfang der Sakramente begründet. Dieses Neue betrifft nicht die Gesetze selber, sondern deren Anwendung. Diese hat zu erfolgen im Sinn einer Epikie oder „Einzelfallgerechtigkeit“, die sicherstellen soll, dass das moralische Gesetz in konkreten Situationen bestmöglich dem Gebot Christi folgt, welches auch eine „sakramentale Barmherzigkeit“ erfordert – in genau dem Sinn, wie oben ausgeführt wurde.

4. Überwindung von kirchlicher Polarisierung durch Eröffnung eines Wegs für wiederverheiratete Geschiedene, der nicht leichter, sondern im Sinne Christi anspruchsvoller ist

Damit ist Amoris Laetitia darauf angelegt – und auch dafür geeignet –, einer kirchlichen Polarisierung zwischen „Konservativen“ und „Reformern“ entgegenzuwirken. Die erfüllte Voraussetzung dafür ist, dass das Dokument weder mit der bisherigen Tradition bricht, noch sie durch unklare Formulierungen verwässert. Vielmehr schreibt Amoris Laetitia die bisherige Tradition weiter und gibt – trotz mancher Vagheiten in einzelnen Formulierungen und in der Argumentationsfolge – einen klaren und konsequenten Weg vor, wie oben gezeigt wurde.

Ob eine kirchliche Polarisierung durch Amoris Laetitia tatsächlich überwunden und nicht vielmehr – wie manche Kritiker beklagen – angeheizt wird, wird allerdings auch von der Rezeption abhängen. Polarisierungen würden weiter gesteigert durch Interpretationen und Rezeptionen des Schreibens in dem Sinn, dass hier eine bisher verschlossene Tür geöffnet und – je nach Position leider oder endlich – ein freier Zugang für wiederverheiratete Geschiedene zu den Sakramenten, wie auch ein freies Leben der Sexualität außerhalb der sakramentalen Ehe nun bald als kirchlich unproblematisch gelten wird. Im Gegensatz zu solchen Interpretationen ist nicht nur zu sehen, sondern in der konkreten Praxis und den dafür zu erstellenden Richtlinien zu berücksichtigen, dass Franziskus nicht einen leichteren, sondern einen gemäß dem Liebesgebot Christi anspruchsvolleren Weg für wiederverheiratete Geschiedene öffnen wollte, – im Einklang mit der Forderung von Johannes Paul II., sie „nicht sich selber zu überlassen“ (FC 84). Hier teile ich ganz die Weise, wie Bischof Stefan Oster Amoris Laetitia versteht:

„Dieser Weg ist alles andere als billig. Wenn der Papst zum Beispiel darauf pocht, dass es um Begleiten, Unterscheiden, Mitgehen und Integration geht, dann heißt das eben genau nicht, dass jetzt jeder einfach alles von der Kirche beanspruchen kann, was sie ‚zu bieten‘ hat. Es heißt wirkliche Liebe, wirkliches geduldiges Gehen mit den Menschen, wirkliches Hinschauen und Unterscheiden lernen. Es heißt Einblick bekommen in innere Wirklichkeiten, in komplexe Realitäten, in die Fragen von Schuld, Sünde und Versöhnung. Es heißt hinsehen und hinhören auf Lebens- und Glaubenswidersprüche, auf Wunden und mögliche Heilungswege. Der Weg der Liebe des Seelsorgers ist das geduldige Mittragen des Kreuzes mit dem Anderen.“3

Amoris Laetitia schraubt den Anspruch einer sakramentalen Repräsentation der Liebe Christi im Sakrament der Ehe nicht auf ein fernes Ideal herunter, sondern lässt es für alle in einer ehelichen oder eheähnlichen Beziehung Befindlichen – nicht nur, aber auch für jene in einer „irregulären Situation“ – noch heller aufleuchten. Diesem Anliegen wird Franziskus dadurch gerecht, dass er angesichts der komplexen Situationen heutiger Ehen und Partnerschaften stets beides im Blick hält: die sakramental vergegenwärtigte Wirklichkeit der vollkommenen Liebe Christi und die konkreten Wegsituationen, die oft weit dahinter zurückbleiben. Demgemäß hat die Kirche stets beides zu sein: „Leuchtturm im Hafen“ und „Fackel auf dem Weg“ (AL 291). Der Blick auf beides zugleich kann die in einer Partnerschaft lebenden Menschen auf dem Weg zur „Fülle des göttlichen Planes“ (AL 297) voranbringen, – wenn sie sich von den solcherart augenfälligen Widersprüchen, in denen sie sich befinden, nicht entmutigen lassen, sondern sich mit ihnen Gottes Barmherzigkeit anvertrauen. Für einen solchen anspruchsvolleren Weg werden die Sakramente als „ein großzügiges Heilmittel und eine Nahrung für die Schwachen“ (AL 305) zunehmend notwendig, – auch für wiederverheiratete Geschiedene, die durch eine verantwortliche seelsorgliche Begleitung ihre diesbezüglichen Brüche nicht weniger, sondern schärfer wahrnehmen.

Von daher ist die in Amoris Laetitia angesprochene Notwendigkeit eines Empfangs der Sakramente für wiederverheiratete Geschiedene, die „im Leben der Gnade und der Liebe wachsen wachsen“ (AL 305), zu verstehen: so dass die Kirche, wenn sie eine solche Situation erkennt, die Sakramente nicht mehr verweigern darf, weil das nämlich dann ein Akt „sakramentaler Unbarmherzigkeit“ (im oben präzis bestimmten Sinn) wäre.

Wenn Franziskus für einen solchen anspruchsvolleren Weg – dem Willen Christi immer besser zu entsprechen, selbst wenn damit die Situation objektiver Sünde noch nicht behoben werden kann – einen dafür notwendigen Empfang der Sakramente ermöglicht, dann handelt es sich hier nicht um ein „Schlupfloch der Barmherzigkeit“. Schlupflöcher befinden sich weit unten und ersparen einem einen mühevollen Weg. Der Papst aber bietet die Sakramente als Hilfe für den „schmalen Weg“ an, von dem die Bergpredigt spricht (Mt 7,14). Nochmals ganz konkret: Kein Priester wird durch Amoris Laetitia dazu autorisiert, wiederverheiratete Geschiedene zur sakramentalen Absolution und zur Kommunion zuzulassen, wenn sie sich nicht auf einem Weg der „subjektiven Schuldlosigkeit“ an ihrer „objektiven Situation der Sünde“ befinden und für diesen Weg die Sakramente brauchen (AL 305).

5. Der begrenzte Anspruch von Amoris Laetitia im Sinne einer „Weg-Barmherzigkeit“: Ein für eine polarisierte Kirche gangbarer Schritt auf einem nach vorne offenen Weg

Papst Franziskus wollte mit Amoris Laetitia also nicht die kirchlichen Normen für einen Zutritt von wiederverheirateten Geschiedenen zu den Sakramenten verändern, sondern deren Anwendung für bestimmte komplexe Situationen. Offensichtlich versteht Franziskus diese Vorgangsweise nicht als abschließende Lösung für diese polarisierende Frage, sondern als Schritt auf einem Weg, den er der Kirche nicht autoritär vorschreiben will, sondern der von ihr gemeinsam zu finden ist. Diese Vorgangsweise entspricht nochmals seinem „Weg-Begriff von Barmherzigkeit“: den Menschen Gottes Wege zum Heil zu eröffnen. Diese absolut zentrale kirchliche Aufgabe gilt nicht nur bestimmten „Sündern“, die sich in „irregulären Situationen“ verstrickt haben, sondern auch einer zerstrittenen Kirche, die sich in Polarisierungen verstrickt hat. Demgemäß hat Franziskus sich mit vier Leitungsprinzipien (EG 222-237) darauf festgelegt, auch den kirchlichen Verantwortlichen mit ihren teilweise weit auseinanderliegenden Gewissensüberzeugungen gangbare Wege vorzugeben. Vor allem beachtet er gemäß seinem ersten Prinzip, wonach die Zeit wichtiger als der Raum ist (vgl. EG 222), dass Reformen in kleinen Schritten zu setzen ist, um den Beteiligten die nötige Zeit zu lassen und von Gott geschenkte Kairoi zu nutzen, anstatt – entsprechend einer Logik der Polarisierung – durch schnelle Aktionen „Räume zu beherrschen“ (EG 223). Von daher ist Amoris Laetitia als ein Schritt innerhalb eines nach vorne offenen Prozesses der Kirche zu verstehen.

Das heißt unter anderem: Wenn Papst Franziskus in Amoris Laetitia den Weg gewählt hat, für einen verbesserten Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen nicht bei den kirchlichen Normen, sondern bei den Regeln ihrer Anwendung anzusetzen, dann bedeutet das nicht, dass er sich – oder gar die Kirche – damit auf eine Unveränderbarkeit dieser Normen festgelegt hat. Solche Änderungen waren nur nicht Thema dieses Apostolischen Schreibens, das in einem wirklich verfahrenen kirchlichen Disput einen Schritt vorgab: keinen kleinen Schritt, aber einen, der – gemäß einer Interpretation wie der hier skizzierten – für eine breite kirchliche Mehrheit über polarisierte Lager hinweg gangbar sein müsste. Weitere Schritte werden folgen müssen, und dabei wird auch zu prüfen sein, ob einzelne lehramtliche Äußerungen – zumindest im Hinblick auf eine Sprechweise, die sich als missverständlich erwiesen hat – verändert werden müssen.

Die hier vorgestellte Interpretation von Amoris Laetitia wird demnächst ausführlich begründet und erläutert in: Willibald Sandler, Ein Weg der Barmherzigkeit. Papst Franziskus im Blick auf die wiederverheirateten Geschiedenen. Online im Innsbrucker Theologischen Leseraum: http://theol.uibk.ac.at/itl/1150.html
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Abkürzungen und zitierte Literatur
AL = Papst Franziskus: Nachsynodales Apostolisches Schreiben Amoris Laetitia (2016), online: https://w2.vatican.va/content/francesco/de/apost_exhortations/documents/papa-francesco_esortazione-ap_20160319_amoris-laetitia.html.

EG = Papst Franziskus: Apostolisches Schreiben Evangelii Gaudium. Über die Verkündigung des Evangeliums in der Welt von heute (2013), online: http://w2.vatican.va/content/francesco/de/apost_exhortations/documents/papa-francesco_esortazione-ap_20131124_evangelii-gaudium.html.
FC = Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Familiaris Consortio (1981), online: http://w2.vatican.va/content/john-paul-ii/de/apost_exhortations/documents/hf_jp-ii_exh_19811122_familiaris-consortio.html.

Oster, Stefan: Ein guter oder ein schlechter Text? Gedanken zu „Amoris laetitia“ nach den ersten öffentlichen Reaktionen. In: http://www.kath.net/news/54786

Päpstlicher Rat für die Interpretation von Gesetzestexten: Erklärung über die Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene, 24. Juni 2000, Nr. 2; online: http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/intrptxt/documents/rc_pc_intrptxt_doc_20000706_declaration_ge.html
Die Zahlen bei allen kirchlichen Dokumenten beziehen sich jeweils auf die Artikelnummern.

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