Gründonnerstag: Frauen bei Fußwaschung möglich, nicht verpflichtend

18. März 2016 in Weltkirche


Kardinal Sarah hat eine Disparität zwischen dem Dekret zur Messe am Gründonnerstag und dem zugehörigen Begleitbrief geklärt. Priester können auch Frauen für die Fußwaschung auswählen, sie müssen es aber nicht.


Vatikan (kath.net/jg)
Priester sind nicht verpflichtet, die Fußwaschung in der Heiligen Messe am Gründonnerstag bei Frauen durchzuführen. Das hat Robert Kardinal Sarah, der Präfekt der Gottesdienstkongregation, bestätigt, berichtet das Portal aleteia.org.

Kardinal Sarah bereinigt damit eine von Bischöfen und Priestern festgestellte Unklarheit zwischen dem Dekret „In Missa in Cena Domini“ und dem Begleitschreiben von Erzbischof Arthur Roche.

Das Dekret besagt, dass „die Hirten eine kleine Gruppe von Gläubigen auswählen können, die die Verschiedenheit und Einheit eines jeden Teiles des Gottesvolkes repräsentieren. Diese Gruppe kann aus Männern und Frauen bestehen und angemessener Weise aus Jungen und Alten, Gesunden und Kranken, Klerikern, Ordensleuten und Laien.“

Im Begleitbrief schreibt Erzbischof Roche: „Es obliegt den Hirten, eine kleine Gruppe von Personen auszuwählen, die nicht nur eine Kategorie oder Gruppe, sondern das ganze Gottesvolk repräsentieren: Laien, Geweihte Diener, Verheiratete, Zölibatäre, Ordensleute, Gesunde und Kranke, Kinder, Jugendliche und Alte.“ Männer und Frauen sind in der Aufzählung nicht erwähnt.

Trotzdem hatten einige Geistliche den Begleitbrief so verstanden als bestehe eine Verpflichtung, Frauen in die Gruppe für die Fußwaschung aufzunehmen.


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