Schönborn: Gewissens- und Religionsfreiheit von Islam einfordern

13. März 2016 in Österreich


Muslime, die nach Österreich kommen, müssten Gewissens- und Religionsfreiheit kennenlernen und auch akzeptieren - Vermittlung eines entsprechenden Wertekatalogs an Flüchtlinge - "Eindeutig Nachholbedarf" auch beim Frauenbild vieler Muslime


Wien (kath.net/KAP) Im Verhältnis zum Islam sind Gewissens- und Religionsfreiheit als "Schlüsselbegriffe der Menschenrechte" unaufgebbar, und sie müssen hier und in islamischen Ländern eingefordert werden. Das unterstrich Kardinal Christoph Schönborn am Sonntag in der "ORF-Pressestunde". Muslime, die nach Österreich kommen, müssten diese Werte kennenlernen und auch akzeptieren. Deswegen sage er auch deutlich Ja zur Vermittlung eines entsprechenden Wertekatalogs an Flüchtlinge. Anders als dem Christentum und dem Judentum fehle im Islam eine Aufklärung, die in Europa mühsam Stück für Stück errungen werden musste, wies Schönborn hin. In islamischen Ländern bestehe "Religionsfreiheit bestenfalls auf dem Papier".

"Eindeutig Nachholbedarf" ortete der Wiener Erzbischof beim Frauenbild vieler Muslime. Diskriminierungen von Frauen seien allerdings auch in Österreich spät beseitigt worden und noch immer im Gange, gab der Vorsitzende der Bischofskonferenz zu bedenken. Er erinnerte daran, dass seine alleinerziehende Mutter eine berufliche Führungsposition erarbeitete, jedoch bis zu ihrer Pensionierung Gehaltsnachteile gegenüber Männern erdulden musste.

Der Kardinal bestätigte, dass es immer mehr Muslime gebe, die zum Christentum konvertieren wollen. "Auch ich habe schon viele Muslime getauft", erklärte Schönborn und verwies gleichzeitig auf die klaren kirchenrechtlichen Regeln dafür. "Wir prüfen sehr genau, ob es eine ehrliche Konversion ist." Daher müssten alle erwachsenen Taufbewerber ein mindestens einjähriges Katechumenat absolvieren, bevor die Taufe gespendet wird und die Konversion vom Asylgerichtshof gegebenenfalls als nachgereichter Asylgrund anerkannt wird.

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