Missionare der Barmherzigkeit: Aufgabe und Vollmacht

9. Februar 2016 in Aktuelles


Papst Franziskus wird am Aschermittwoch besondere Missionare und Beichtväter aussenden. Von Armin Schwibach NACHTRAG


Rom (kath.net/as) Am Aschermittwoch wird Papst Franziskus im Rahmen der heiligen Messe in der Petersbasilika die „Missionare der Barmherzigkeit“ aussenden, die für das Heilige Jahr ernannt wurden. Es handelt sich dabei um Priester mit besonderen Vollmachten zur Absolution verbunden mit der Aufgabe, die Botschaft des Evangeliums zu verkünden. So stellt sich die Frage, um welche „besonderen Sünden“ es sich handelt, von denen diese Priester lossprechen können, und warum es dieser Beauftragung bedarf. Ebenso muss erhellt werden, worin Papst Franziskus das besondere Zeichen dieser Figuren für das außerordentliche Heilige Jahr der Barmherzigkeit sieht.

Am 11. April 2015 in seiner Predigt zum zweiten Sonntag in der Osterzeit, dem Sonntag der Göttlichen Barmherzigkeit, erklärte der Papst erneut den Grund, weshalb er das Jahr der Barmherzigkeit ausgerufen hat, das am 8. Dezember 2015 beginnen sollte: „Eine Frage beschäftigt die Herzen vieler: Warum heute ein Jubiläum der Barmherzigkeit begehen? Ganz einfach, weil die Kirche in dieser Zeit großer epochaler Veränderungen gerufen ist, die Zeichen der Gegenwart und Nähe Gottes vermehrt anzubieten. Dies ist nicht die Zeit für Ablenkung, sondern im Gegenteil um wachsam zu bleiben und in uns die Fähigkeit, auf das Wesentliche zu schauen, wieder zu erwecken. Es ist die Zeit für die Kirche, den Sinn des Auftrags wieder neu zu entdecken, den der Herr ihr am Ostertag anvertraut hat: Zeichen und Werkzeug der Barmherzigkeit des Vaters zu sein (vgl. Joh 20,21-23)“.

In diesem Kontext sind die Missionare der Barmherzigkeit besondere Zeichen der Gegenwart und Nähe Gottes gegenüber dem Menschen, der am meisten durch die Sünde verletzt ist und darunter leidet. Die Kirche kommt damit dem Menschen in seinem Leiden entgegen, um ihm die Vergebung und den Frieden Jesu zu bringen. Somit werden die Missionare der Barmherzigkeit in besonderen und finsteren existenziellen Peripherien unterwegs sein, um das Licht des Glaubens an Jesus Christus zu bringen.

Was unterscheidet den Missionar der Barmherzigkeit von „normalen“ Priestern? Der Papst erläutert dies in der Indiktionsbulle des Heiligen Jahres „Misericordiae vultus“ – das Antlitz der Barmherzigkeit: „Sie sollen ein Zeichen der mütterlichen Sorge der Kirche für das Volk Gottes sein, damit es tiefer eindringen kann in den Reichtum dieses für unseren Glauben so grundlegenden Geheimnisses. Es handelt sich dabei um Priester, denen ich die Vollmacht geben werde, auch von den Sünden loszusprechen, die normalerweise dem Apostolischen Stuhl vorbehalten sind“ (18).

Der Begriff der „Sünden, die normalerweise dem Apostolischen Stuhl vorbehalten sind“, ist dabei etwas ungeschickt gewählt und kirchenrechtlich ungenau. Seit dem Inkrafttreten des neuen „Kodex des kanonischen Rechts“ (1983) gibt es keine dem Bischof oder dem Apostolischen Stuhl vorbehaltenen „Sünden“ mehr, sondern „delicta (graviora)“: Straftaten. Damit sollten moralische Kategorien hintangestellt werden, um eine enge juristische Kompetenz zu unterstreichen. Einer „Straftat“, die immer auch Sünde ist, eignet eine besondere juristische Qualifikation, insofern das Gesetz eine Strafe (Exkommunikation) vorsieht. Die Kirche sorgt somit dafür, dass nicht alles einfach nur unter dem Begriff „Sünde“ subsumiert werden kann, von der jeder Priester lossprechen kann.

Um es bildlich auszudrücken: nicht jede Krankheit kann vom selben Arzt mit derselben Therapie geheilt werden. Somit ändert der besondere Charakter einer Sünde das Strafmaß, um der Gerechtigkeit zu entsprechen. Daher kann jeder Priester von Sünden lossprechen, aber nicht alle können Exkommunikationen oder andere Sanktionen aufheben. Die Kirche sieht vor, dass besonders schwerwiegende Straftaten – „delicta“ – von besonders qualifizierten und beauftragten Priestern saniert werden.

Die dem Apostolischen Stuhl (Kongregation für die Glaubenslehre – forum externum / Apostolische Pönitentiarie – forum internum) vorbehaltenen Straftaten sind jene, die im „Kodex des kanonischen Rechts“ erwähnt werden: physische Gewalt gegen den Papst und Weihen von Bischöfen ohne päpstliches Mandat. Des weiteren: die Straftaten gegen den Glauben: Häresie, Apostasie und Schisma gemäß cann. 751 und 1364 CIC.

Zu diesen kommen die Straftaten entsprechend der im Jahr 2010 von der Kongregation für die Glaubenslehre veröffentlichten Normen hinzu. Fünf betreffen das Sakrament der Eucharistie:

- Das Entwenden oder Zurückbehalten in sakrilegischer Absicht oder das Wegwerfen der konsekrierten Gestalten.

- Der Versuch seitens Unbefugter, das eucharistische Opfer zu feiern.

- Das Vortäuschen der Feier des eucharistischen Opfers.

- Die verbotene Konzelebration zusammen mit Amtsträgern von kirchlichen Gemeinschaften, welche die apostolische Sukzession nicht besitzen und die sakramentale Würde der Priesterweihe nicht kennen.

- Die in sakrilegischer Absicht erfolgten Konsekration einer oder beider Gestalten innerhalb oder außerhalb der Eucharistiefeier.

Sieben sind die schwerwiegenderen Straftaten gegen die Heiligkeit des Bußsakraments:

- Die Lossprechung des Mitschuldigen an einer Sünde gegen das sechste Gebot.

- Der Versuch der sakramentalen Lossprechung oder das verbotene Hören der Beichte.

- Das Vortäuschen der sakramentalen Lossprechung.

- Die Verführung zu einer Sünde gegen das sechste Gebot des Dekalogs bei der Spendung oder bei Gelegenheit oder unter dem Vorwand der Beichte.

- Die direkte oder indirekte Verletzung des Beichtgeheimnisses.

- Die Aufnahme der vom Beichtvater oder vom Pönitenten in einer echten oder vorgetäuschten sakramentalen Beichte gesagten Dinge mit irgendeinem technischen Hilfsmittel.

- Die Verbreitung derartiger Aufnahmen in übler Absicht durch die sozialen Kommunikationsmittel.

Zu den dem Apostolischen Stuhl vorbehaltenen Straftaten gehört dann der Versuch, einer Frau die heilige Weihe zu spenden. Dies betrifft auch die Frau, welche die heilige Weihe zu empfangen versucht. Des weiteren:

- Die von einem Kleriker begangene Straftat gegen das sechste Gebot mit einem Minderjährigen unter achtzehn Jahren; bezüglich dieser Straftat wird dem Minderjährigen eine Person gleichgestellt, deren Vernunftgebrauch habituell eingeschränkt ist.

- Der Erwerb, die Aufbewahrung und die Verbreitung pornographischer Bilder von Minderjährigen unter vierzehn Jahren in jedweder Form und mit jedwedem Mittel durch einen Kleriker in übler Absicht.

Von großer Bedeutung ist die Sonderregelung für die Absolution von der Sünde der Abtreibung und die damit verbundene Aufhebung der Strafe für die Straftat, die der Papst für die Zeit des Heiligen Jahres allen Priestern und nicht nur den Missionaren der Barmherzigkeit ermöglicht. Der Papst verfügte, dass jeder Priester, nicht nur die vom Bischof beauftragten, die Absolution für das schwere Vergehen der Abtreibung erteilen kann und die mit dieser Straftat verbundenen Exkommunikation aufheben kann, dies unter der Voraussetzung, dass der Pönitent wirklich wieder in der Gemeinschaft der Kirche leben will. In Deutschland existiert diese Praxis bereits, so dass sich für Deutschland verfahrensmäßig nichts ändern wird.

Nachtrag:
Der Apostolische Stuhl hat verfügt, dass die besondere Vollmacht der Missionare der Barmherzigkeit ausschließlich vier Sünden und Straftaten betrifft:

1. Verunehrung der Eucharistie
2. Körperlicher Angriff auf den Papst
3. Lossprechung eines Mitschuldigen an einer Sünde gegen das sechste Gebot
4. Direkter Bruch des Beichtgeheimnisses.

Absolution und Aufhebung der Sanktionen für alle weiteren Straftaten bleiben nach wie vor dem Apostolischen Stuhl vorbehalten.


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