Ismail Tipi: 'Burka ist Zeichen des fundamentalistischen Islam'

10. Dezember 2015 in Deutschland


Integrationspolitischer Sprecher der hessischen CDU fordert Burka- und Niqabverbot – Außerdem warnt er, dass die Vollverschleierung zu einer Gefahr für die innere Sicherheit werden kann.


Karlsruhe (kath.net/pm) Vor dem Bundesparteitag in Karlsruhe wiederholt Ismail Tipi seine Forderung eines Burka- und Niqabverbots. „Die schwarze Vollverschleierung nimmt den Frauen ihr Gesicht weg und entrechtet die Frauen. Das mobile Stoffgefängnis hat in unserer demokratischen Gesellschaft keinen Platz. Burka und Niqab sind Keile für eine gelungene Integration und das gemeinsame Zusammenleben“, so der hessische CDU-Landtagsabgeordnete und integrationspolitische Sprecher der hessischen CDU.

Die Burka sei nicht nur ein Kleidungsstück. Sie sei der Ausdruck einer menschenverachtenden Ideologie, in der die Frau sich verhüllen muss, damit sie keine Begehrlichkeiten bei einem Mann weckt. „Die Burka ist ein Zeichen des fundamentalistischen Islam, des Salafismus und Werbung für den Islamischen Staat (IS), für Boko Haram, Ansar Dine, den Taliban, Lashkar-e-Taiba, Al Shabaab, Ansar al Sharia, Ansar-Bait-al-Maqdis, Al Qaida uvm. Das sind nur die bekanntesten Gruppen, die mit unvorstellbar brutaler Gewalt Gebilde schaffen wollen, bzw. bereits errichtet haben, in denen die Vollverschleierung zur Norm erklärt wird. In der Frauen ohne sie als Untermenschen, als Sklavin und als Objekt primitivster sexueller Erniedrigung aufs Widerlichste und Grausamste bestraft werden“, so Tipi weiter. „Es geht also nicht nur um die geringe Anzahl von ein paar hundert Burka-Trägerinnen, wie es von manchen behauptet wird. Die Burka ist eine Provokation und ein Affront für alle Menschen, die zum Schutz vor Terror und Unterdrückung nach Deutschland geflüchtet sind. Die Ausnahme einer Burka zuzulassen, untergräbt sämtliche demokratischen Grundwerte.“

Bereits im Jahr 2011 wurden Burka und Niqab in Frankreich verboten. Das Gesetz sieht zudem die Möglichkeit vor, eine gesichtsverschleierte Frau neben einer Geldstrafe auch zu einem Kurs in Staatsbürgerkunde zu verurteilen. „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bestätigte die Rechtmäßigkeit des Verbotes, obwohl diesem ein Grundrechtskonflikt zugrunde liegt. Das Verbot greift naturgemäß in Grundrechte derjenigen Frau ein, die sich freiwillig verschleiert. Doch die Abwägung des EGMR sah den Vorrang im Gleichheitsgrundsatz. Sie stellt einen klaren Verstoß gegen die Menschenrechte und in Deutschland insbesondere gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG. Eine Burka steht gegen alles, wofür eine Demokratie steht und den Menschen bürgt. Sie ist ein Angriff auf die Würde aller Frauen und auf den Gleichheitsgrundsatz der Demokratie.“

Tipi sieht in der Vollverschleierung aber auch eine Bedrohung für die innere Sicherheit, weil man nicht wisse, wer unter dem Schleier steckt. „Menschen mit bösen Absichten, gerade in Zeiten einer potentiellen Bedrohung durch den IS, können das ausnutzen. Wir schicken Bundeswehrsoldaten zur Bekämpfung des IS-Staates und stehen damit auf der Feindesliste des IS. Deswegen dürfen wir keine sicherheitsrelevanten Gefahrenpotenziale in unserer Gesellschaft dulden und müssen für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger sorgen. Darum fordere ich seit langem ein Burka- und Niqabverbot, sowie ein bundesweit geltendes allgemeines Betätigungsverbot für Salafisten und LIES-Stände. Die Politik ist gefordert diese Entscheidungen endlich auf den Weg zu bringen.“


© 2015 www.kath.net