Wenn ein Muslim eine Behandlung von 'Frau Doktor' ablehnt

14. Dezember 2015 in Deutschland


Fall in Halle: Somalier ließ sich von Ärztin nicht untersuchen


Leipzig/Osnabrück (kath.net/idea)Wenn Islam und Medizin in Deutschland aufeinandertreffen, kann dies zu Konflikten führen. Das berichtet der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) auf seiner Internetseite. Streng gläubigen Muslimen gelte es als ungeschriebenes Gesetz, dass sich Männer und Frauen, die nicht miteinander verheiratet oder verwandt sind, nicht berühren dürfen.

Der Chef der Notaufnahme im Halleschen Universitätsklinikum, Mroawan Amoury, hat bereits eine entsprechende Erfahrung gemacht. Gegenüber dem MDR sagte er: „Wir haben zum Beispiel einen jungen Mann aus Somalia, der hat sich geweigert, sich von einer Frau Doktor untersuchen zu lassen. Zufällig sprach er Arabisch – da habe ich ihn dann untersucht.“ Der MDR befragte auch den Präsidenten der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck (Wurzen). Im Blick auf vollverschleierte Frauen sagte er: „Behandeln kommt von Hand anlegen. Wenn die Muslima in der Burka kommt, dann muss ich sie, wenn sie zum Beispiel Husten hat, abhören. Schließlich kann sich hinter dem Husten auch etwas anderes verbergen, und das muss ich ausschließen.“ Bisher habe allerdings keine Patientin aus der nahe gelegenen Flüchtlingsunterkunft eine solche Untersuchung abgelehnt.

Bundesjustizminister: Muslime nicht benachteiligen

Unterdessen hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vor einer Benachteiligung von Muslimen gewarnt. „In Sachen Religion darf es kein Zwei-Klassen-Regime geben. Freiheit ist stets gleiche Freiheit. Eine Bevorzugung einzelner Religionen durch den Staat ist damit unvereinbar“, sagte der Minister der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Bund und Länder hielten am Ziel fest, muslimische Gemeinschaften als Körperschaft des öffentlichen Rechts den Kirchen gleichzustellen und das Zusammenleben in Staatsverträgen zu regeln. Dafür müssten sich die Muslime aber noch besser mitgliedschaftlich organisieren.


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