Oberstes Gericht in Italien: Ausländische Homo-Ehen ungültig

28. Oktober 2015 in Aktuelles


In Italien bleiben im Ausland geschlossene homosexuelle Lebensgemeinschaften ungültig. Richter betonten: Nach herrschender Rechtslage könnten gültige Ehen nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden.


Rom (kath.net/KAP) In Italien bleiben im Ausland geschlossene homosexuelle Lebensgemeinschaften ungültig. Das Das entschied das oberste Verwaltungsgericht in Rom laut italienischen Medien (Dienstag). Nach herrschender Rechtslage könnten gültige Ehen nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden, betonten die Richter.

In diesem Jahr hatten die Bürgermeister mehrerer italienischer Städte, darunter Rom und Mailand, homosexuelle Paare, die im Ausland geheiratet hatten, als Eheleute ins Kommunalregister eingetragen. Innenminister Angelino Alfano hatte dies für unzulässig erklärt. Dagegen reichten homosexuelle Paare und der römische Bürgermeister Ignazio Marino Klage ein.

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