Sterbehilfe: Lebensgefährliche Gesetzesentwürfe

16. Juni 2015 in Interview


„Wie soll man denn kontrollieren, dass der Enkel ‚nur aus Mitleid‘ dem Großvater den Giftbecher aufs Nachtkästchen stellt?“ Christiane Lambrecht äußert sich im kath.net-Interview über die aktuellen Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe


Berlin (kath.net) Wird künftig die Beihilfe zur Selbsttötung für Privatpersonen oder auch Ärzte erlaubt oder generell verboten? Am 6. November 2015 wird der Deutsche Bundestag über die Neufassung des § 217 StGB entscheiden. Die Bundesregierung wollte zunächst dem Unwesen von sogenannten Sterbehilfevereinen ein Ende setzen. Aber aus dieser anfangs gut gemeinten Motivation sind mittlerweile drei Gesetzentwürfe entwickelt worden, von denen zwei sogar die Beihilfe zur Selbsttötung in verschiedenen Abstufungen erlauben wollen. Nur der Gesetzentwurf von Prof. Sensburg und Thomas Dörflinger fordert ein Verbot der Tötungsbeihilfe. Im kath.net-Interview bezieht Christiane Lambrecht (Foto), Vorsitzende der „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) in Bayern, Stellung.

kath.net: Frau Lambrecht, welcher Gesetzentwurf gilt momentan als mehrheitsfähig?

Christiane Lambrecht: Als mehrheitsfähig wird der interfraktionelle Gesetzentwurf von Michael Brand (CDU), Kerstin Giese (SPD), Kathrin Vogler (Linkspartei), Dr. Harald Terpe (GRÜNE) und Michael Frieser (CSU) zum § 217 StGB angesehen. Dieser will in Absatz 1 die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe stellen. Allerdings sollen gemäß Absatz 2 Anstiftung und Beihilfe zu diesem neuen Delikt dann straffrei bleiben, wenn der Teilnehmer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und er entweder Angehöriger des Suizidenten ist oder diesem nahesteht. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, Volker Kauder und Wolfgang Bosbach haben bereits unterzeichnet.

kath.net: Welche Extrempositionen gibt es daneben?

Lambrecht: Der Gesetzentwurf von Renate Künast (GRÜNE) und Kollegen fordert, dass die Suizidhilfe grundsätzlich straflos bleibt, bestehende rechtliche Unsicherheiten für Ärzte beseitigt werden und für die organisierte Suizidhilfe durch Sterbehilfevereine klare Verfahrensregeln festgelegt werden. Dann müssten Ärzte künftig in ihrem Studium lernen, wie man am besten einen Menschen bei dessen Selbsttötung „hilft“ – das wäre dann bereits mindestens die Vorstufe zur aktiven Sterbehilfe. Momentan dürfte hierfür keine Mehrheit zu gewinnen sein.

kath.net: Welches Gesetz wäre aus Sicht der Christdemokraten für das Leben der beste?

Lambrecht: Das Beste für den Schutz des Lebens am Lebensende ist das generelle Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung. Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger (beide CDU) wollen in ihrem Gesetzentwurf sowohl die Anstiftung zur Selbsttötung als auch die Hilfe dabei mit bis zu fünf Jahren Haft bestrafen. Keinerlei Ausnahme ist für Ärzte oder nahe Angehörige vorgesehen.

Dieses generelle Verbot des assistierten Suizids praktizieren viele europäische Länder wie Italien, England, Finnland oder Österreich. Nur mit einem Verbot werden alte, kranke oder lebensmüde Mitbürger geschützt.

kath.net: Hat der Gesetzentwurf für ein Verbot der Tötungsbeihilfe denn keine Chancen auf Erfolg?

Lambrecht: Wir befürchten, dass der richtige Gesetzentwurf von Sensburg/Dörflinger nicht einmal ins Parlament eingebracht werden kann. Der weitreichende Gesetzentwurf mit dem Verbot jeder Tötungsbeihilfe könnte an der parlamentarischen Geschäftsordnung und an innerfraktionellen Machtspielchen scheitern. Denn um einen Entwurf in das Verfahren einzubringen, müssen 32 Abgeordnete diesen unterschreiben. Momentan gibt es erst etwa 15 Unterschriften – was angesichts der vielen Politiker aus CSU und CDU völlig unverständlich ist.

kath.net: Wäre denn der Gesetzentwurf von Brand/Griese nicht ein guter Kompromiss?

Lambrecht: Nein. Der Gesetzentwurf von Brand und Kollegen hat ein erhöhtes Gefahrenpotential. Er unterstellt den Angehörigen, stets aus Mitleid und altruistischen Gründen dem alten Vater oder der Großmutter bei der Selbsttötung helfen zu wollen. Jeder weiß, dass Pflege und Betreuung von alten oder kranken Verwandten auch anstrengend sein kann, viele überfordert sind und die Lawine von Pflegebedürftigen die nächsten 20 Jahre immer größer wird. Wie soll man denn kontrollieren, dass der Enkel ‚nur aus Mitleid‘ dem Großvater den Giftbecher aufs Nachtkästchen stellt?

kath.net: Viele fordern mehr Selbstbestimmung am Lebensende. Würde denn so ein Gesetz, das die Sterbehilfe im Einzelfall und privaten Bereich lässt, dem nicht gerecht?

Lambrecht: Aus dem Recht auf Beihilfe zum Suizid durch Angehörige, Nahestehende oder Ärzte wird sofort ein Druck für die alten und kranken Verwandten und Menschen entstehen. Man muss –vor sich selbst und der Umwelt- rechtfertigen. Das ist ein fatales Signal an die vulnerabelste Gruppe der Mitmenschen, die Alten und Kranken, die nicht zur Last fallen wollen und die unseren besonderen Schutz brauchen. Zudem bestätigt die Suizidforschung, dass die meisten Suizide wegen Despressionen begangen werden. Hier sollte man statt des Giftbechers echte Hilfe anbieten.

kath.net: Welche Rechte hätten denn die Ärzte beim Gesetz von Brand/Griese und Kollegen?

Lambrecht: Problematisch am Brand/Griese-Entwurf ist, dass Angehörige der Heilberufe vom Tatbestand des § 217 Absatz 1 StGB nicht erfasst werden sollen. Das bedeutet, Ärzte dürften dann ‚im Einzelfall‘ einem Patienten assistierten Suizid leisten. Wie das genau passieren soll, frage ich mich auch. Ist ein Einzelfall, dass ein Onkologe einmal einem Patienten eine Überdosis Schlaftabletten aushändigt?

kath.net: Im Gegensatz zur Schweiz ist bei uns das Einschläferungsmittel Pentobarbital nicht für Menschen zugelassen – müsste sich das dann ändern?

Lambrecht: Die CDL und viele Kommentatoren fragen sich das auch: Durch welche „Hilfe“ soll dann dem Verwandten bei dessen Selbsttötung geholfen werden? Mit dem Kopfkissen, dem Strick oder einen Überdosis Schlaftabletten? Das Mittel der Wahl, Pentobarbital, ist bislang nur für Tiere zugelassen. Konsequenterweise müssten Brand und Kollegen für die „im Einzelfall“ legale ärztliche oder private Suizidassistenz daher im nächsten Schritt auch das Betäubungsmittelgesetz ändern.

kath.net: Weshalb ist Ihnen das Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung so wichtig?

Lambrecht: „Es gibt kein gutes Töten“, sagt Robert Spaemann. Die Option, straffrei einem Verwandten anzubieten, man könne ihn ‚erlösen‘ und ihm dafür ein sanftes Einschläferungsmittel besorgen, ist das Gegenteil von Mitleid. Es wird die Kultur und das Zusammenleben in unserem Land sehr schnell und dramatisch verändern. Jeder Schwerkranke muss sich dann rechtfertigen, wenn er weiter zur Last fallen will statt sich ein Tötungsmittel geben zu lassen. Unsere Palliativ- und Hospizmedizin, die richtigerweise nun enorm ausgebaut wird, kann Schmerzen weitestgehend lindern. Niemand muss alleine und unmenschlich sterben.

Zudem wissen wir aus den Beneluxstaaten: Wer die Tür Richtung aktiver Sterbehilfe, die ja nur einen Steinwurf von der ‚Beihilfe zur Selbsttötung‘ entfernt ist nur ein wenig öffnet, wird eine ethische Wanderdüne erleben. Ausweitungen der Tatbestände und der „Erlaubnis der Suizidassistenz“ werden folgen. Daher muss jetzt alles getan werden, um das richtige Gesetz mit dem Verbot zu erhalten.

kath.net: Was können wir tun, um den Gesetzentwurf von Sensburg/Dörflinger für ein Verbot der Tötungsbeihilfe zu unterstützen?

Lambrecht: Aktiv werden! Und zwar schnell! Es muss doch möglich sein, dass 20 Abgeordnete diesen Gesetzentwurf, der ein Verbot der Beihilfe zum Suizid (wie in Österreich) fordert, unterzeichnen. Am 2. und 3. Juli ist bereits die erste und zweite Lesung über den § 217.

Jeder kann heute noch seinem Bundestagsabgeordneten eine kurze Mail senden und darum bitten, dass dieser den Gesetzentwurf von Sensburg/Dörflinger unterzeichnet und empfiehlt. Auch wenn der Abgeordnete am 6. November nicht für diesen Gesetzentwurf stimmen möchte, wäre es meines Erachtens unserer Vergangenheit und demokratischen Kultur geschuldet, dass diese echte Alternative im Gesetzgebungsverfahren überhaut vorkommt und eine Chance erhält.

Wer weiß, vielleicht entwickelt sich die Diskussion bis 6. November ja noch dahin, dass es eine Mehrheit für das Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung auch in Deutschland geben wird?

kath.net: Haben Sie noch Hoffnung auf eine Wendung?

Lambrecht: Ja, ich denke, dass es sicherlich einige Frauen und Männer im Deutschen Bundestag gibt, die ebenfalls die beste und sicherste Variante für den Schutz am Lebensende wollen. Vielleicht ist momentan irgendwo ein parteiinterner Druck oder Taktik im Spiel. Doch beim § 217 geht es um Leben und Tod und das einzelne Gewissen der Abgeordneten. Ich rechne damit, dass es sich lohnt, freundlich seinen Abgeordneten danach zu fragen, dass dieser dem Sensburg/Dörflinger Gesetzentwurf seine Unterschrift gibt. Damit dieser zumindest in das Gesetzgebungsverfahren und die Diskussion um den bestmöglichen § 217 StGB eingebracht werden kann.

Meine Bitte an die Leser dieses Interviews ist daher: Bitte werden Sie aktiv.

Weiterführende Links:
- Abgeordnetenwatch.de

- Hier finden Sie Informationen zu den Gesetzentwürfen und Kommentare dazu: Christdemokraten für das Leben (CDL) kritisieren Gesetzentwurf vom Abgeordneten Brand

Foto Christiane Lambrecht © Christiane Lambrecht


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