Bistum Mainz: Sexuelle Übergriffe zwischen Kita-Kindern

12. Juni 2015 in Deutschland


Bistum äußert sich bestürzt – Weil Mitteilungen der Eltern vom Personal der katholischen Kita nicht ernst genommen worden seien, soll dem Personal jetzt fristlos gekündigt werden


Mainz (kath.net/KNA) Das Bistum Mainz ist bestürzt über sexuelle Übergriffe unter Kindern in einer katholischen Kindertagesstätte im Mainzer Stadtteil Weisenau und will die dort beschäftigten insgesamt sieben Erzieherinnen und Erziehern entlassen. Das geht aus einem am Donnerstag von dem Bistum den betroffenen Eltern per E-Mail übermittelten Schreiben hervor, über das Generalvikar Dietmar Giebelmann am selben Tag vor Journalisten in Mainz informierte.

Für die Vorfälle gebe es derzeit keine andere plausible Erklärung als schwere und schwerste Aufsichtspflichtverletzungen des erzieherischen Personals, heißt es in dem Schreiben. Besonders schwer wiege in diesem Zusammenhang, dass Mitteilungen der Eltern vom Personal der von 55 Kindern besuchten Kita nicht ernst genommen worden seien. Deshalb werde man den Erzieherinnen und Erziehern der Kita einschließlich der Leitung die fristlose Kündigung aussprechen.

Weiter heißt es in dem Schreiben, die Weisenauer Kita werde bis zum Beginn des neuen Kindergartenjahres geschlossen bleiben. Sie werde dann wieder mit neuer Leitung, neuem Personal und einem überarbeiteten Konzept eröffnet. Den betroffenen Eltern versichert das Bistum, es werde sie «mit Notfallplätzen in jeder unserer Einrichtungen im Stadtgebiet von Mainz unterstützen». Unter Hinweis darauf, dass nicht wenige der Kinder durch die Ereignisse traumatisiert worden seien, sichert das Bistum zu, eventuell entstehende Kosten für Betreuung und Beratung zu übernehmen.

Am Mittwoch war publik geworden, dass es in der Weisenauer Kita über einen längeren Zeitraum hinweg zwischen Kindern zu sexuellen Übergriffen, zur Androhung von Gewalt und zu Fällen von Erpressung gekommen sein soll. Ebenfalls am Mittwoch teilte das Bistum mit, es habe das Jugendamt und die zuständige Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Am 2. Juni war die Kita geschlossen worden.

Die Mainzer Staatsanwaltschaft leitete unterdessen ein Ermittlungsverfahren ein. Geprüft werde, ob es sich um eine Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht handele, um fahrlässige Körperverletzung oder unterlassene Hilfeleistung. Die Behörde wies darauf hin, dass nicht gegen Kinder ermittelt werde; sie seien strafunmündig.

(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


© 2015 www.kath.net