Erzbistum: Muslimische Flüchtlinge zum Fastenbrechen einladen

8. Juni 2015 in Deutschland


Dabei sollen für das vor dem Fastenbrechen stattfindende Abendgebet Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, jedoch keine Kirchenräume.


München (kath.net/KNA) Das Erzbistum München und Freising ruft katholische Pfarrgemeinden und Helferkreise für Flüchtlinge dazu auf, im Fastenmonat Ramadan muslimische Flüchtlinge zum Fastenbrechen am Abend einzuladen. Dies solle wenn möglich zusammen mit ansässigen Muslimen oder Moscheegemeinden geschehen, heißt es in einem Brief des Ordinariats. «Nicht nur das gemeinsame Essen, sondern bereits das gemeinsame Vorbereiten kann so vielfältige Begegnungsmöglichkeiten schaffen und bestehende Beziehungen vertiefen.» Zudem sollten für das vor dem Fastenbrechen stattfindende Abendgebet Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, jedoch keine Kirchenräume.

In dem Schreiben, das von den beiden Ordinariatsdirektorinnen für Caritas und Beratung sowie Grundsatzfragen und Strategie, Elke Hümmeler und Gabriele Rüttiger, unterzeichnet ist, gibt es auch Tipps für das Angebot der Speisen. So dürfe es keinen Alkohol, keine Bestandteile vom Schein wie etwa Gelatine geben. Am besten seien vegetarische Speisen. Ebenfalls empfohlen wird, dass ein Vertreter von kirchlicher Seite bei dem Essen ein Grußwort sprechen soll.

Der muslimische Fastenmonat Ramadan findet dieses Jahr vom 18. Juni bis 16. Juli statt. In dieser Zeit sollen die Gläubigen von der Morgen- bis zur Abenddämmerung nichts essen und trinken. Traditionell wird das Fasten nach dem Abendgebet mit dem gemeinschaftlichen Mahl, auf Arabisch Iftar, gebrochen, zu dem häufig auch Nicht-Muslime eingeladen werden.

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