Bischof Fürst lehnt gottesdienstliche Homosegnung ab

8. April 2015 in Deutschland


Bundestagsabgeordneter Stefan Kaufmann wollte Lebenspartner „kirchlich heiraten“. Bereits vor einem Jahr hatte er geäußert: „Und es ist auch Politik, wenn ich den Bischof bitte, unsere Segnung zu genehmigen.“ UPDATE: Stellungnahme der Diözese


Stuttgart (kath.net) Der Stuttgarter CDU-Bundestagsabgeordnete Stefan Kaufmann wollte seinen langjährigen Lebenspartner in einer katholischen Zeremonie kirchlich „heiraten“. Dies hat Gebhard Fürst, Bischof von Rottenburg-Stuttgart, abgelehnt. Darüber berichteten die „Stuttgarter Nachrichten“ am Dienstag. Jetzt wird ein altkatholischer Pfarrer die Segnung vornehmen. Doch auch der altkatholische Pfarrer stellte gegenüber den „Stuttgarter Nachrichten“ spürbar reserviert fest: „Es wird die Segnung ihres gemeinsamen Lebenswegs – von einer Ehe kann nicht gesprochen werden.“ Außerdem sei man aber nur bei Mitgliedern der Gemeinde bereit, Segnungsfeiern auszurichten, denn man wolle nicht zur „Pilgerstätte von homosexuellen Paaren aus ganz Deutschland“ werden. Inzwischen ist Kaufmanns Lebenspartner aus der katholischen Kirche ausgetreten und Mitglied der altkatholischen Gemeinde geworden. Kaufmann selbst äußerte gegenüber den „Stuttgarter Nachrichten“, dass er weiterhin „kritisch-konstruktives Mitglied“ der römisch-katholischen Kirche bleiben wolle. Der Konflikt wurde innerhalb weniger Stunden deutschlandweit in Medien aufgegriffen, dabei wurden praktisch nur Stellungnahmen von bekannten oder unbekannten Persönlichkeiten zitiert, die der Position von Bischof Fürst bzw. der katholischen Kirche kritisch gegenüber stehen.

Kaufmann, Bundestagsabgeordneter seit 2009, ist seit Jahren mit seinem Partner liiert und hat dies auch in seiner politischen Arbeit transparent gemacht. Geplant war offenbar gewesen, Anfang Mai in der katholischen Kirche St. Konrad seine Verpartnerung mit katholischem Segen oder ähnlichem zu feiern. Pfarrer der Gemeinde ist Anton Seeberger.

Beim Regensburger Katholikentag 2014 hatte Kaufmann in einer nur von etwa 20 Personen besuchten Veranstaltung zum Thema „Hier stehe ich - und ich will nicht anders!“ auf dem Podium gesessen, wie die „Münchner Nachrichten“ berichteten. Die Veranstaltung war vom umstrittenen Münchner Stadtpfarrer Rainer Maria Schießler moderiert worden. Kaufmann berichtete bereits da, dass er dem Rottenburger Bischof seine Wünsche nur schriftlich vortragen konnte, obwohl er beruflich immer wieder mit ihm zu tun gehabt hätte. Fürst, so die Darstellung im Bericht der „Münchner Nachrichten“, habe auf ein weitgehend unbekanntes Schreiben der Bischofskonferenz verwiesen, das eine Segnung verbiete und an das er auch als Ortsbischof gebunden sei. Der Münchner Stadtpfarrer Schießler äußerte dazu, dass niemand sagen könne, dass das nicht gehe, denn in seiner alltäglichen Seelsorge zeige sich immer wieder, dass das sehr wohl gehe.

Die in Berlin erscheinende linksalternative Tageszeitung „taz“ berichtete bereits vor einem Jahr: Kaufmann will, dass der Segen der katholischen Kirche offiziell über der Verbindung zweier Menschen ruht, die sich lieben und versprochen haben, bis zum Ende für einander da zu sein. „Wir sind bewusst in der Kirche“, sagt er. „Und es ist auch Politik, wenn ich den Bischof bitte, unsere Segnung zu genehmigen.“

Auf der Homepage der Deutschen Bischofskonferenz finden sich die „Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen“ der Kongregation für die Glaubenslehre (3.6.2003). Dort steht u.a. zu lesen: Es gibt keinerlei Fundament dafür, zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn. Die Ehe ist heilig, während die homosexuellen Beziehungen gegen das natürliche Sittengesetz verstoßen. Denn bei den homosexuellen Handlungen bleibt „die Weitergabe des Lebens [...] beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen.“ Homosexuelle Beziehungen werden „in der Heiligen Schrift als schwere Verirrungen verurteilt ... (vgl. Röm 1,24-27; 1 Kor 6,10; 1 Tim 1,10). Dieses Urteil der Heiligen Schrift erlaubt zwar nicht den Schluss, dass alle, die an dieser Anomalie leiden, persönlich dafür verantwortlich sind, bezeugt aber, dass die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind“. … Nach der Lehre der Kirche ist den Männern und Frauen mit homosexuellen Tendenzen „mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen. Man hüte sich, sie in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen“.7 Diese Personen sind wie die anderen Christen gerufen, ein keusches Leben zu führen. Aber die homosexuelle Neigung ist „objektiv ungeordnet“, und homosexuelle Praktiken gehören „zu den Sünden, die schwer gegen die Keuschheit verstoßen“.

Im Jahr 2002 hat der damalige DBK-Vorsitzende Karl Kardinal Lehmann in einer Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über das Lebenspartnerschaftsgesetz erläutert: Die DBK „nimmt das Urteil… mit großem Bedauern zur Kenntnis“, es „bringt eine dramatische Verschiebung im Wertebewusstsein zum Ausdruck: Es setzt keine substantiellen Grenzen für die Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften mit der Ehe. Die Bestreitung eines Abstandsgebotes stellt bisherige Rechtsauffassungen auf den Kopf. Der qualitative Unterschied zwischen Ehe und anderen Lebensgemeinschaften verschwimmt. Damit leistet das Urteil einer Verkennung der herausragenden Bedeutung der Ehe für die Einzelnen und das Gemeinwesen Vorschub. Die Ehe wird so in der Rechtsordnung mehr und mehr zu einer beliebigen Lebensform unter anderen, die auf das Abstellgleis zu geraten droht. Ein dermaßen reduziertes und unzureichendes Eheverständnis ist zum Schaden für unsere Gesellschaft. Auch innerhalb des Gerichts wird in den abweichenden Meinungen auf diese Gefahren hingewiesen.“

UPDATE
kath.net dokumentiert die Stellungnahme der Diözese zu den Beiträgen der Stuttgarter Nachrichten vom 8. April:
„Kirche verweigert schwulem CDU-Chef Segen“ und „CDU-Kreischef bekommt Segen seiner Kirche nicht“ in voller Länge:

Rottenburg. 8. April 2015. Die Verweigerung eines gottesdienstlichen Segens für gleichgeschlechtliche Partnerschaften stellt keine Herabwürdigung dieser Lebensform dar. Anlässlich der Beiträge der Stuttgarter Nachrichten vom 8. April „Kirche verweigert schwulem CDU-Chef Segen“ und „CDU-Kreischef bekommt Segen seiner Kirche nicht“ ist es Bischof Gebhard Fürst wichtig zu betonen, dass jeder Lebensgemeinschaft, deren Zusammenleben auf christlichen Werten beruhe, Respekt und Anerkennung zustehe.

Einer Segnungsfeier in einer katholischen Kirche könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zugestimmt werden. Es bestehe die hohe Wahrscheinlichkeit, dass in der Öffentlichkeit der Unterschied zwischen einer Segnung homosexueller Paare und dem Ritus einer sakramentalen Trauung von Mann und Frau nicht wahrgenommen wird. Das Sakrament der Ehe, gespendet in der kirchlichen Trauung von Mann und Frau, in der Offenheit für Kinder, müsse in seiner eigenen, unverwechselbare Form gewahrt bleiben.

Die Deutsche Bischofskonferenz hatte in ihren Stellungnahmen zum Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaften von Anfang an zum Ausdruck gebracht, dass eine Gleichbehandlung von Ehe und gleichgeschlechtlicher Partnerschaft geeignet sei, das Eheverständnis um wesentliche Dimensionen zu verkürzen. Die Bischöfe wollen alles vermeiden, was einer Verwechselbarkeit von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft Vorschub leisten könnte. Dazu gehöre auch die Segnungsfeier für homosexuelle Paare.

Ob eine kirchliche Segnung homosexueller Paare künftig möglich ist, ist derzeit offen. Die Frage der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare wird auch Gegenstand der Beratungen auf der im Herbst stattfindenden Bischofssynode in Rom sein.

Diözese Rottenburg-Stuttgart: Bischof Gebhard Fürst, Predigt am Ostersonntag 2015



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