Keine Meinungsfreiheit für Christen?

5. März 2015 in Kommentar


Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Doch dürfen sich auch bekennende Christen auf ihre Meinungsfreiheit berufen? Die Entwicklung in Deutschland lässt Zweifel aufkommen. kath.net-Kommentar von Prof. Klaus Michael Alenfelder


Bonn (kath.net) Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Der freie Austausch von Meinungen und Gedanken ist Grundvoraussetzung jedes demokratischen Staates. Daher ist die Meinungsfreiheit in Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes ausdrücklich verankert. Gilt dies auch für bekennende Christen? Die Entwicklung in Deutschland lässt Zweifel aufkommen.

Da wird ein Christ politisch untragbar, weil er sich zum Lebensschutz bekannt hat (Markus Hollemann), gläubige Christen werden als „Fundamentalisten“ diffamiert und in die Nähe des Rechtsextremismus gerückt, statt sich sachlich mit ihrem Glauben und ihren Ansichten auseinanderzusetzen.

Es entsteht der Eindruck, Meinungsfreiheit und Fairness gelten für bekennende Christen nicht mehr.

Immer häufiger werden Christen angegriffen, die ihren Glauben außerhalb der eigenen vier Wände bekennen. Dabei werden vier Methoden angewandt:

1. Lächerlich machen, verleumden und mundtot machen
2. Straftaten und Gewalt
3. Verlust der Arbeit – Vernichten der finanziellen Grundlagen
4. Verbannen aus Politik und Öffentlichkeit

Ziel ist es, bekennende Christen aus der Öffentlichkeit zu verjagen und sie in die innere Emigration zu zwingen. Im Einzelnen:

Lächerlich machen und verleumden

In der ersten Stufe werden bekennende Christen als Idioten, lächerliche Figuren und realitätsferne Eiferer dargestellt. Jede Form der Verächtlichmachung des Christentums in der Öffentlichkeit ist als „Kunstfreiheit“ zulässig oder gar förderungswürdig.
Gerne werden auch öffentlich rechtliche Sendungen genutzt, um gläubige Christen als bigotte Spinner, Heuchler, tumbe Idioten oder gar als gefährlich verwirrte Straftäter zu karikieren. Um nur ein Beispiel zu nennen: Der Versuch einer bösartigen Karikatur des Marsches für das Leben und die Angriffe gegen den Vorsitzenden des Bundesverbandes Lebensrecht Martin Lohmann in der Heute Show im September 2014.

Sicher gibt es auch unter Christen Spinner und Straftäter– aber deutlich seltener als bei anderen Gruppen, die aber wesentlich positiver dargestellt werden.

Diese Art der Verächtlichmachung ist gefährlich, weil sie jedes Mitgefühl oder Verständnis für bekennende Christen unterminiert und weitergehende Ausgrenzung vorbereitet.

In der zweiten Stufe werden bekennende Christen als „Fundamentalisten“ bezeichnet. Diese Kampfvokabel wird verwendet, um damit gläubige Christen und islamistische Terroristen verbal auf eine Stufe stellen zu können. Angemessen wäre diese Gleichsetzung allenfalls dann, wenn es um christliche Terrorgruppen ginge, die mit islamistischen Terrorgruppen unter einem Sammelbegriff zusammengefasst werden sollen.

Gläubige Christen, die Morde begehen und Andersgläubige abschlachten sind mir jedoch nicht bekannt. Sollte es sie im Einzelfall doch geben, wäre es angemessen, sie als „Fundamentalisten“ zu bezeichnen. Irgendeinen messbaren Rückhalt haben sie aber bei keiner christlichen Konfession – zu eindeutig sind die Gebote Jesu.

Tatsächlich bezeichnet man mit dem Begriff „Fundamentalisten“ (auch) Christen, deren einziges Verbrechen es ist, dass sie den Glauben zum Fundament ihres Lebens gemacht haben – also gläubige Christen. Diese mit islamistischen Mordbanden auf eine Stufe zu stellen, ist eine ebenso absurde wie perfide Unverschämtheit, sind es doch gerade friedliche Christen, die von solchen Gruppen abgeschlachtet werden. Täter und Opfer werden damit heimtückisch auf eine Stufe gestellt.

Nun hat in Deutschland der Versuch begonnen, diese „fundamentalistischen“ Christen weiter zu dämonisieren. Sie werden als „rechts“, „rechtsextrem“, „rechtspopulistisch“ und als Unterstützer von „Nazis“ gebrandmarkt.

So hat der Bayerische Rundfunk in der Sendung „APO von christlich-rechts?“ am 19.02.2015 bekennende Christen unter den Generalverdacht gestellt. Dort heißt es: „Fundamentalisten - Wie ultrakonservative Christen Politik machen“: „Das schwarz-rot-goldene Kreuz bei den Pegida-Demonstrationen - hier wurde offensichtlich, was sich seit Jahren zusammenbraut. Der christlich-rechte Rand radikalisiert sich - im Netz und auf den Straßen. ‚Kreuz.net‘, die katholisch-traditionalistische Seite, die Stimmung machte gegen Muslime, Juden, Homosexuelle und Frauen, gibt es zwar seit 2012 nicht mehr. Die Gesinnung aber lebt weiter.“

„Gutgläubige Lebensschützer oder radikale Abtreibungsgegner? Der ‚Marsch für das Leben‘ findet jedes Jahr in Berlin statt. Der islamfeindliche Blog "Politically Incorrect" bewirbt regelmäßig Demonstrationen von christlichen Abtreibungsgegnern. Die katholische Theologin Sonja Angelika Strube vermutet, es gebe Christen, die hier die entsprechende Berichterstattung lieferten, die sich also als christlich wie auch als rechts verstünden.“
Link: Bayrischer Rundfunk.

Völlig logikfrei werden in derartigen Berichten Lebensschützer, die als Christen für das Leben ungeborener Menschen eintreten, auf eine Stufe als „Radikale“, als „Rechte“ und „Fundamentalisten“ bezeichnet. Letztlich werden sie in die Nähe der Unterstützer Hitlers und seiner widerwärtigen Massenmordideologie gerückt. Sich für das Leben einzusetzen soll damit gleichwertig sein mit Durchführung oder zumindest Vorbereitung des Holocaust. Nach dem Motto: Wer Lebensschutz sagt, will wohl Massenmord.

Damit aber wird das härteste Mittel angewandt, dass in Deutschland denkbar ist. Aus guten Gründen sind Anhänger des Nationalsozialismus in Deutschland geächtet. Wer diesen gleichgestellt wird, ist vogelfrei: Er muss mit härtester Ausgrenzung rechnen. Aus der öffentlichen Diskussion ist er ausgeschlossen. Wenn es gelingt, bekennende Christen in diese Ecke zu stellen, sind sie sozial tot und jedes weitere Vorgehen gegen sie ist „gerechtfertigt“ - gleich ob Verleumdung, Gewalt oder juristisches Vorgehen.

Gleichzeitig sind die Verfechter antichristlicher Forderungen – wie Abtreibung, übergriffige Sexualaufklärung oder Genderismus – als „Widerstandskämpfer“ geadelt. Jegliche argumentative Auseinandersetzung bleibt ihnen erspart.

Noch hat sich diese abenteuerliche Gleichsetzung gläubiger Christ = „Fundamentalist“ = „rechts“/„Nazi“ nicht durchgesetzt, aber die Dämonisierung hat längst begonnen. Bei der sog. „Antifa“, weiten Teilen der Linken, der SPD und Grünen ist diese Gleichstellung bereits etabliert. So kämpft die sogenannte „Antifa“, unterstützt von der Linken und häufig der SPD und den Grünen gegen den „Marsch für das Leben“ und diffamiert Organisatoren und Teilnehmer als „rechts“ und „fundamentalistisch“.

Gewalt gegen Sachen und Personen

In dieser aufgehetzten Situation finden Straf- und Gewalttaten gegen bekennende Christen immer mehr Verständnis.
Um nur einige Beispiele zu nennen:
• 18. September 2014: Vandalismus an katholischer Kirche in Berlin im Zusammenhang mit dem Marsch für das Leben
• September 2014: Vandalismus an Apotheke in Berlin, weil der christliche Inhaber aus Gewissensgründen keine Abtreibungspillen („Pille danach“) verkauft
• über 3.500 Einbrüche in Kirchen allein in Nordrhein-Westfalen seit 2010
• Eine Frau mit nacktem Oberkörper kletterte während der Weihnachtsmesse (25.12.2013) auf den Altar des Kölner Doms
• Massives Stören des Marschs für das Leben, bis hin zu Farbbeutelangriffe auf den CDU Abgeordneten Hubert Hüppe, 21.09.2014

Die Verleumdung und Verächtlichmachung von Christen erzeugt ein öffentliches Klima, das solche Taten fördert und Verständnis weckt. Geht es doch darum „Fundamentalisten“ und „Rechte“ abzuwehren.

Juristische Angriffe gegen bekennende Christen

Bislang gibt es nur wenige juristische Angriffe gegen gläubige Christen in Deutschland. Die Erfahrung aus anderen westlichen Staaten zeigt, daß sich dies ändern wird. Zumal die Dämonisierung der bekennenden Christen dafür die Stimmung bereitet. Einfallstor dafür kann ein falsch verstandenes Antidiskriminierungsrecht werden, wie die Entwicklung insbesondere in den USA und Großbritannien zeigt. Derzeit besteht bei den meisten Gerichten in Deutschland noch großes Verständnis für die Bedeutung der Religionsfreiheit. Auch die Stellung der Konfessionen ist rechtlich gesichert. Aber: das Antidiskriminierungsrecht wird verbindlich ausgelegt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) und nicht von deutschen Gerichten. Sollten der EuGH und Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Vorschriften unterschiedlich auslegen, ist ungeklärt, wer die letzte Entscheidungsbefugnis hat. Das BVerfG sieht sich für den Kernbereich der Verfassung selbst als letztzuständig an – der EuGH ebenfalls. Bislang ist diese Frage noch nicht entschieden. Zudem werden die Richter am BVerfG von den Parteien bestimmt. Ändert sich auch die Position der (nachrückenden) Richter ändern. Durch phantasievolle Neuinterpretation könnten auch für Christen wesentlich nachteiligere Rechtspositionen vertreten werden. Die Entwicklung, vor allem in Großbritannien und den USA, muss uns besorgt machen.

Um einige Beispiele zu nennen:
Großbritannien:
- Eine Mitarbeiterin von British Airways verliert Arbeit, weil sie ein kleines Kreuz trägt.
- Standesbeamtin verliert Arbeit, weil sie sich weigert gleichgeschlechtliche Trauungen durchzuführen.
- Gary Mc Farlane, Relationship Counsellor: Er wurde entlassen wegen schweren Fehlverhaltens, da er keine homosexuellen Paare therapieren wollte – aus religiösen Gründen
- Kwabena Peat, Lehrer: Er beschwerte sich über eine Sexualkundestunde, die für homosexuelle Praktiken warb und wurde deswegen suspendiert. Nach Widerstand wurde er wieder zugelassen, aber seitdem ist er ständigem Mobbing ausgesetzt.
- Caroline Petrie, Krankenschwester: Sie wurde suspendiert, weil sie einen Patienten fragte, ob sie für ihn beten dürfe. Der Patient hatte damit kein Problem. Später wurde sie wieder eingestellt.
- Duke Amachree, Sozialarbeiter für Obdachlose: Er fragte eine unheilbar erkrankte Klientin, ob sie versucht habe, auf Gott zu vertrauen. Er verlor die Arbeitsstelle wegen „groben Fehlverhaltens“.
- Shirley Chaplin: Disziplinarverfahren und Verbot, weiterhin ein kleines Kreuz zu tragen.
- Olive Jones, Lehrerin: Sie wurde sofort entlassen, als sie anbot, für eine Familie zu beten.
- Sarah Mbuyi, Kinderschwester: Entlassung wegen „groben Fehlverhaltens“, nachdem sie gesagt hatte, für sie sei Ehe nur zwischen einem Mann und einer Frau möglich.
- Jeff und Sue Green, Hoteleigentümer: Sie vermieten Doppelzimmer nur an Ehepaare. Sie wurden beschuldigt, homosexuelle Paare zu diskriminieren. Das Verfahren läuft noch.

USA
- Donald und Evelyn Knapp, protestantische Prediger: Ihnen wurde Haft und Bußgeld angedroht, weil sie sich weigerten, Homosexuelle zu trauen (Idaho, USA). Angedroht: sechs Monate Gefängnis und bis zu 1.000 USD Bußgeld.
- Bäcker- und Fotografenfälle: Immer wieder werden Bäcker und Fotografen werden auf Schadensersatz verklagt, weil sie sich wegen ihres Glaubens weigern, bei gleichgeschlechtlichen „Trauungen“ mitzuwirken.

In Schweden verlor die Hebamme Ellinor Grimmark mehrfach ihre Stelle, weil sie sich weigerte bei Abtreibungen mitzuwirken.

Auch in Deutschland gibt es erste Vorboten einer solchen Entwicklung, die letztlich zum Berufsverbot für bekennende Christen führen kann:
- In Köln vermietete eine Familie ihre Villa für Hochzeitsfeiern. Weil sie ihre „Hochzeitslocation“ gleichgeschlechtlichen Paaren nicht zur Verfügung stellen wollte, musste sie 1.500 € Schadensersatz zahlen.
- Einem Standesbeamtem droht ein Disziplinarverfahren, weil er sich weigerte eine homosexuelle „Trauung“ durchzuführen.

Wie würde ein christlicher Hoteleigentümer in Deutschland behandelt, der Doppelzimmer nur an Verheiratete vermietet? Handelt es sich um eine Diskriminierung von Homosexuellen? Muss er eine abschreckend hohe Entschädigung zahlen? Dann muss er entscheiden, ob er seinen Glauben oder seinen Beruf aufgibt.

Ebenso muss ein Standesbeamter entscheiden, der sich aus religiösen Gründen weigert, eine homosexuelle Lebenspartnerschaft zu schließen.

In diesen Fällen müsste eigentlich die Religionsfreiheit des Christen juristische Rechtfertigung sein – ihn also vor Schadensersatzansprüchen und Verlust des Arbeitsplatzes schützen. Insbesondere, wenn ihm Arbeiten zugewiesen werden können, die seinen Glauben nicht verletzen. In dieser Richtung geht auch die bisherige Rechtsprechung der Gerichte. Ob dies noch so bleiben wird, ist zweifelhaft. Jedenfalls ist mit Versuchen zu rechnen, dies zu ändern. Letztlich führt dies zu langwierigen und riskanten Rechtsstreiten. Bis zu deren (erfolgreichem) Ausgang müssen bekennende Christen um ihren Lebensunterhalt fürchten.

Verbannen aus der Politik und Lehre

Mittlerweile versuchen insbesondere linke Gruppen bekennende Christen auch aus Politik und Lehre zu verbannen. Wie der Fall Markus Hollemann zeigt, reicht der Einsatz für das Leben aus, einen verdienten Menschen von jedem (halb-)politischen Amt auszuschließen. Markus Hollemann war von der CSU München als Gesundheitsreferent vorgeschlagen. Der bloße Hinweis, Herr Hollemann sei Mitglied einer Lebensschutzgruppe reichte aus, ihn unmöglich zu machen. Die Süddeutsche Zeitung schrieb dazu:

„Wer einem Verein radikaler Abtreibungsgegner angehört, kann nicht Münchner Gesundheitsreferent werden. Wer mit christlichen Rechtsradikalen sympathisiert, darf kein politisches Amt in dieser Stadt besetzen. Also ist der Rückzug von Markus Hollemann von der Kandidatur als Umwelt- und Gesundheitsreferent die einzig mögliche und richtige Konsequenz.“
[…]
„Am größten [ist der Schaden] für Markus Hollemann, den ÖDP-Bürgermeister aus dem Badischen: Aus dem Traumjob in München wird nichts, in seiner Gemeinde ist er höchst umstritten, die (politische) Karriere ist vorbei, ehe sie richtig begonnen hat. Das hat er sich selbst zuzuschreiben: Wer zu christlich-fundamentalen Schreihälsen geht, muss auch dazu stehen, wenn er sich für ein öffentliches Amt bewirbt. In der Bewerbung hat er das unter den Tisch fallen lassen.“ Link zum Artikel in der „Süddeutschen Zeitung“: „Panne bei der Referentenwahl - Eine Personalie, die alle blamiert“. Prompt ließ die CSU München ihn fallen.

Argumente, warum ein klares Bekenntnis zum Leben derart untragbar sein soll und gar als „christlich rechtsradikal“ oder „christlich-fundmaentalistisch“ einzuschätzen sein soll, fehlen. Am Rande sei erwähnt: Das Recht auf Leben gilt auch für ungeborene Menschen, so jedenfalls Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht. Artikel 1 Abs. 2 Grundgesetz bestimmt: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Daher ist Abtreibung strafbar und wird mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft, § 218 Abs. 1 S. 1 Strafgesetzbuch (StGB). Nur ausnahmsweise ist Abtreibung straffrei, § 218 a StGB. In der Praxis ist das Abtreibungsverbot bedeutungslos. Angesichts dieser klaren Rechtslage Lebensschützer als „rechtsradikale Fundamentalisten“ zu verleumden, ist dreist.

Zu erwarten ist, dass dieses Beispiel Schule macht. Dies ist nur folgerichtig, sind doch gläubige Christen laut Propaganda „Fundamentalisten“ und „Rechte“.

Besonders denkwürdig ist ein entsprechender Vorgang auf EU Ebene. Als 2004 Prof. Rocco Butiglione als EU Kommissar kandidierte, kostete sein Bekenntnis gläubiger Katholik zu sein, ihn die Position. Nach heftigem Widerstand wurde seine Kandidatur zurückgezogen. Sein Verbrechen: Er erklärte auf Nachfrage, er halte homosexuelles Verhalten für sündhaft und betonte zugleich, er lehne jede Diskriminierung von Homosexuellen ab. Dies entspricht dem Katholischen Katechismus. Damit ist jeder gläubige Katholik von einer Position in der EU ausgeschlossen.

Gleichzeitig hatten (Ex-)Kommunisten, die noch wenige Jahre zuvor die kommunistischen Diktaturen unterstützt hatten, keinerlei Schwierigkeiten ernannt zu werden. Wie die Entwicklung in Deutschland zeigt, sind wir davon nicht weit entfernt.

Ähnlich erging es in Deutschland dem katholischen Publizisten Martin Lohmann. Er hatte in der ARD-Sendung „hart aber fair“ ganz fair und ohne jede Diskriminierung Andersdenkender von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht und sich gegen ein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen. Dabei argumentierte Lohmann vom Kindeswohl her und meinte, Kinder hätten ein Recht auf Vater und Mutter, die übrigens nicht gleich seien. Wenig fair reagierte daraufhin die Macromedia-Hochschule in Köln, wo Lohmann seit Jahren – übrigens ohne jede Beanstandung seiner Studenten aus verschiedensten Konfessionen oder Glaubensrichtungen – Medienethik dozierte. Ein Professorenkollege betrieb seinen Rauswurf als Dozent, ohne freilich dem Betroffenen dies mitzuteilen oder gar das Gespräch mit ihm zu suchen. Martin Lohmann erfuhr von seiner Demission einige Monate später eher zufällig aus den Medien. Seine Nachfrage beim Hochschulkanzler in der Zentrale in München ergab, dass man auch dort nicht informiert worden war über den „ungerechtfertigten Rauswurf“. Bis auf eine mündliche Entschuldigung könne man nichts weiter machen. Fazit: Lohmann wurde für die Macromedia Hochschule untragbar, weil er genau das praktizierte, was diese groß auf ihre Fahnen geschrieben hat: Toleranz und Respekt, kath.net hat berichtet. Vgl. auch www.christliche-aktion.eu.

Warum diese Angriffe auf Christen?

Warum sind bekennende Christen unerträglich, während Vertreter jedweder anderen Überzeugung oder (linken) Ideologie salonfähig sind? Über die Gründe kann man spekulieren. Wird der bekennende Christ als Feind aufgefasst, weil er den Werterelativismus nicht teilt und seinen Glauben für wahr erkannt hat? Oder sind die eigenen Argumente so schwach, dass man die Diskussion scheut.

Natürlich ist Kritik auch an Christen zulässig. Wenn Christen tatsächlich Rechtsextreme, also Nationalsozialisten z.B., bewusst oder unbewusst unterstützen, hat dies mit der christlichen Lehre und Tradition nichts zu tun. Eine rassistische Massenmordideologie ist offensichtlich unvereinbar mit dem Christentum.

Letztlich müssen wir erkennen, es gibt eine starke Strömung, die Christen ablehnend bis feindlich gegenübersteht und alles tut, um sie an den Rand zu drängen und aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Lassen wir diese gewähren, werden sie ihre Ziel erreichen. Der jetzige Angriff auf die Meinungsfreiheit ist dann nur ein kleiner Vorgeschmack auf kommende Übergriffe.

Dabei werden die Angriffe sich weniger gegen Christen richten, die ihren Glauben nur im Privaten pflegen oder sich auf unauffällige Sozialarbeit beschränken. Treffen wird es bekennende Christen, die mutig ihren Glauben auch in der Öffentlichkeit bezeugen.

Richtig und wichtig ist es, Diskriminierung moralisch und juristisch zu ächten. Nicht zu rechtfertigen ist es, wenn Menschen nur wegen Zugehörigkeit zu einer Gruppe, z.B. wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Alters oder ihrer Homosexualität Lohn und Brot verlieren, wenn es dafür keine sachlichen Gründe gibt. Absurd aber wird es, wenn dieser notwendige Schutz vor Diskriminierung Christen verweigert wird, die wegen ihres Glaubens Ansehen, Posten und Arbeit verlieren. Ein solches Diskriminierungsverbot wäre nichts anderes als eine neue Diskriminierung im Gewand des Kampfes für Diskriminierungsfreiheit: Christendiskriminierung maskiert als Kampf für Gerechtigkeit.

Wehret den Anfängen – jetzt handeln!

Noch ist es Zeit, diese perfiden Angriffe auf Christen zu beenden. Je länger wir zusehen, desto stärker wird dieser Ungeist. Es ist Zeit als gläubige Christen, gleich welcher Konfession, zusammenzustehen und gemeinsam für echte Toleranz, Diskriminierungsfreiheit und wahre Religionsfreiheit einzustehen. Genau deshalb wurde übrigens die Christliche Aktion (www.christliche-aktion.eu) gegründet, deren Sprecher Martin Lohmann ist.

Prof. Dr. Klaus Michael Alenfelder ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und der stellvertretende Sprecher der Christlichen Aktion.

Foto Prof. Alenfelder © Homepage Anwaltskanzlei Prof. Dr. Alenfelder & Frieters



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