Ettaler Pater gesteht Missbrauch - Bewährungsstrafe zugesagt

27. Februar 2015 in Deutschland


Ex-Benediktiner gestand, in mehr als 20 Fällen sexuelle Übergriffe gegen drei 12- bis 15-jährige Schüler verübt zu haben: Er hatte ihnen in die Hose gegriffen und sie am Geschlechtsteil gestreichelt – Stellungnahme der Benediktiner-Abtei Ettal


München (kath.net/KNA) Überraschende Wende im Ettaler Missbrauchsprozess: Nach der Zusage einer Bewährungsstrafe durch den Richter hat der angeklagte Benediktinerpater G. (44) am Donnerstag vor dem Landgericht München II ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Bei einer von der Verteidigung angestrengten Verständigung stellte das Gericht für diesen Fall eine Gefängnisstrafe von nicht mehr als zwei Jahren in Aussicht, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Der Angeklagte erklärte sich mit der Auflage einer ambulanten Sexualtherapie einverstanden.

Das weitere Verfahren kann dadurch erheblich abgekürzt werden, weil sich die Vernehmung vieler Zeugen damit erübrigt hat. Das gilt auch für führende Mitglieder der Ettaler Klostergemeinschaft. Mit einem Urteil ist am 11. März zu rechnen.

Mit seinem Geständnis bekannte sich der Benediktiner im Sinne der Anklage für schuldig. Er räumte über seinen Anwalt ein, als Internatspräfekt in Kloster Ettal zwischen 2001 und 2005 in mehr als 20 Fällen sexuelle Übergriffe gegen drei 12- bis 15-jährige Schüler (Symbolfoto) verübt zu haben. Der Ordensmann griff den Minderjährigen in die Hose und streichelte sie über längere Zeit am Geschlechtsteil.

Ein weiterer angeklagter versuchter Missbrauch spielt für das Strafmaß keine Rolle. Deshalb wurde das Verfahren in diesem Fall vorläufig eingestellt. Zum Prozessauftakt hatte der Ordensmann nur Distanzlosigkeiten gegenüber seinen ehemaligen Schützlingen eingeräumt und alle vorgeworfenen Straftaten kategorisch bestritten.

Als strafmildernd wertete das Gericht außer dem Geständnis, dass der Angeklagte bisher nicht vorbestraft sei. Seine Opfer hätten keine erheblichen körperlichen oder psychischen Verletzungen davongetragen. Die Taten lägen schon weit zurück. Das Verfahren dauere schon fünf Jahre. Außerdem drohten dem Priester weitere Strafen durch die katholische Kirche. Der Angeklagte lebt schon seit mehreren Jahren nicht mehr im Kloster.

kath.net dokumentiert die Stellungnahme der Benedictiner Abtei Ettal vom 26.2.2015 23 Uhr in voller Länge:
Mit Entsetzen mussten wir erfahren, dass Pater G. einen Großteil der gegen ihn erhobenen Vorwürfe eingeräumt hat. „Dass die Opfer über die erlittenen Übergriffe hinaus so viele Jahre auf Gerechtigkeit warten mussten und sogar einem langwierigen Verfahren ausgesetzt waren, erschüttert uns und tut uns zutiefst leid“ sagt Abt Barnabas. Wir sind selbst äußerst enttäuscht, dass Pater G. uns über einen so langen Zeitraum hinweg die Wahrheit verschwiegen hat.

Wir werden umgehend im Vatikan das kirchenrechtlich vorgesehene Verfahren einleiten. Pater G., der seit 2010 nicht mehr im Kloster lebt und keine Seelsorgeaufgaben wahrnehmen darf, muss damit rechnen, sobald das Urteil vorliegt, endgültig aus dem Priesteramt entlassen zu werden.

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