Papst: Viele Ehen sind wegen Glaubensmangel ungültig

23. Jänner 2015 in Aktuelles


Franziskus bei traditionellem Jahresempfang für Richter der Römischen Rota: Recht "muss sich am Seelenheil orientieren und darf nicht in Haarspalterei ausarten"


Vatikanstadt (kath.net/KAP) In Ehenichtigkeitsverfahren sollte nach Ansicht von Papst Franziskus künftig verstärkt geprüft werden, ob sich die betreffenden Paare der Bedeutung dieses Sakraments zum Zeitpunkt der Eheschließung voll bewusst waren. Ein Kirchenrichter müsse stets den "Zusammenhang der Werte und des Glaubens oder deren Mangel oder Abwesenheit" berücksichtigen, wenn er eine Eheschließung untersuche, sagte der Papst am Freitag beim traditionellen Empfang für die Richter der Römischen Rota im Vatikan.

Wenn eine Unkenntnis des katholischen Eheverständnisses festzustellen sei, könne das nach dem Kirchenrecht ein Grund für die Ehenichtigkeit sein, erklärte der Papst. Diese Möglichkeit dürfe heute anders als früher nicht mehr als Ausnahme betrachtet werden. Gegenwärtig werde die Ehe "tendenziell als eine bloße Form affektiver Befriedigung gesehen, die in beliebiger Weise gegründet und entsprechend der Sensibilität eines jeden verändert werden kann", so Franziskus. Ehenichtigkeitserklärungen aufgrund fehlenden Glaubens werden in der Debatte über den kirchlichen Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen von den Gegnern einer Änderung der derzeitigen offiziellen Praxis als Alternative genannt.

Weiter forderte der Papst die Kirchenrichter auf, sich stets vor Augen zu halten, dass die Rettung von Menschen, die sich an die Kirche wendeten, "nicht an juristischen Hindernissen" scheitern dürfe. Das Recht müsse sich am Seelenheil orientieren und dürfe nicht in "Haarspalterei" ausarten, so Franziskus.

Franziskus äußerte den Wunsch, alle Ehenichtigkeitsverfahren kostenfrei für die Betreffenden anbieten zu können. "Auch die Sakramente sind gratis. Die Sakramente geben uns die Gnade. Und der Ehe-Prozess ist verbunden mit dem Sakrament der Ehe. Wie sehr, würde ich es mir wünschen, dass alle Prozesse kostenfrei wären!" Er zeigte sich erfreut darüber, dass die Rota für Personen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, einen kostenlosen Rechtsbeistand zur Verfügung stelle.

Copyright 2015 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich


© 2015 www.kath.net