31. Dezember 2014 in Aktuelles
Grossbritannien: Mann durfte keine Sterbebegleitung leisten.
London (kath.net/ KNA)
Debbie Purdy, britische Kämpferin für ein Recht zu sterben, ist tot. Sie starb nach Angaben ihrer Familie am Vorabend von Heiligabend in einem Hospiz in Bradford, wie der Sender BBC am Dienstag berichtet. Die 51-Jährige habe zuvor die Nahrungsaufnahme verweigert.
Purdy, die seit 20 Jahren an fortschreitender Multipler Sklerose litt, war im Oktober 2008 mit einem Gesuch zur gesetzlichen Klärung von Sterbehilfe gescheitert. Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens wies ihr Anliegen zurück, Straffreiheit für ihren Mann zu erreichen, wenn er Beihilfe zur Selbsttötung leiste und sie etwa in eine Schweizer Sterbeklinik begleite.
Beihilfe zum Suizid ist in England ein Straftatbestand, der mit bis zu 14 Jahren Haft belegt werden kann. Obwohl mehr als 100 todkranke Briten in den vergangenen zehn Jahren ihr Leben in ausländischen Kliniken beendeten, wurde bislang niemand wegen Sterbehilfe strafrechtlich verfolgt. Im Februar 2010 hatte die Staatsanwaltschaft zwar im Zuge des Falls Purdy neue Richtlinien zum Umgang mit solchen Fällen verabschiedet. Zu strafrechtlichen Konsequenzen für die betreffenden Freunde und Angehörigen hat dies jedoch bislang nicht geführt.
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