Psychiater Lütz kritisiert Oberflächlichkeit bei Sterbehilfe-Debatte

15. Dezember 2014 in Deutschland


Manfred Lütz: Dass gemäß Umfragen viele Menschen die aktive Sterbehilfe befürworten, liege auch an suggestiven Fragestellungen: Das Wort «Tötung» komme dabei gar nicht vor, sondern lediglich der Begriff «Sterbehilfe». «Und wer ist schon gegen Hilfe?»


Frankfurt (kath.net/KNA) Der Psychiater und Theologe Manfred Lütz warnt vor begrifflichen Unschärfen in der Sterbehilfe-Debatte. «In Wahrheit gibt es nur zwei Möglichkeiten: töten oder sterben lassen», schreibt der Leiter des Alexianer Krankenhauses in Köln in einem Gastbeitrag für die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» (Donnerstag). «Ersteres ist Ärzten verwehrt, Letzteres kann ärztliche Pflicht sein.»

Eine ausdrückliche gesetzliche Freigabe des ärztlich assistierten Suizids würde nicht nur den Druck auf schwerkranke Menschen, «die sich selbst oder andern als Last vorkommen», erhöhen und damit ihre Selbstbestimmung gefährden, so Lütz weiter. «Es würde auch ausnahmslos jede Arzt-Patienten-Beziehung in Deutschland betreffen, wenn plötzlich der Arzt auch der mögliche Todesbote wäre.»

Wenn laut Umfragen angeblich 70 Prozent der Bundesbürger für aktive Sterbehilfe seien, dann liege das auch an einer suggestiven Fragestellung, schreibt Lütz weiter. Das Wort «Tötung» komme dabei gar nicht vor, sondern lediglich der Begriff «Sterbehilfe», so der Mediziner. «Und wer ist schon gegen Hilfe?»

Tatsächlich jedoch wollten sich die Menschen nicht vom Staat oder vom Arzt vorschreiben lassen, wie sie zu sterben hätten. «Das ist im Hospiz auch sichergestellt.» Darüber hinaus könne die Palliativmedizin heutzutage einem Sterbenden alle Schmerzen nehmen, ohne ihn zu töten. Mit Blick auf die Umfragen zum Thema Sterbehilfe führt Lütz aus: «Wenn das in der Öffentlichkeit mehr bekannt wäre und korrekt gefragt würde, gäbe es sicher andere Ergebnisse.»

Zugleich räumt Lütz ein, dass es Grenzfälle gebe, in denen es zu einem ärztlich assistierten Suizid kommen könne. Aber aus Grenzfällen dürfe man nicht generelle Regeln ableiten. Und wenn ein Arzt sich vor seinem Gewissen verpflichtet fühle, etwas zu tun, «was von der Rechtsordnung nicht gebilligt wird, dann muss er auch bereit sein, dafür geradezustehen». Davon abgesehen räumten selbst Befürworter eines ärztlich assistierten Suizids ein, dass es nur um ganz wenige Fälle gehe.

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