Bischöfe: Noch keine Entscheidung über Reform des Arbeitsrechts

25. November 2014 in Deutschland


Mehrere Bischöfe, darunter auch der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, hatten sich in den vergangenen Monaten für eine Reform des Arbeitsrechts stark gemacht.


Bonn (kath.net/KNA) Die katholischen Bischöfe Deutschlands haben noch keine Entscheidung über eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts getroffen. Zunächst sollten die Auswirkungen der vergangene Woche dazu veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts analysiert werden, teilte die Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag in Bonn mit. Spätestens Ende April solle eine Entscheidung getroffen werden.

Die Bischöfe hatten am Montag und Dienstag bei ihrem Ständigen Rat in Würzburg über eine Reform des Arbeitsrechts beraten. Dabei geht es vor allem um die Frage, wie die Kirche mit Mitarbeitern umgeht, die nach einer Scheidung wieder heiraten. Das Arbeitsrecht in der katholischen Kirche fordert von Kirchenmitarbeitern eine Übereinstimmung mit den kirchlichen Glaubens- und Moralvorstellungen. Ein Verstoß gegen diese Loyalitätspflichten zieht abgestufte arbeitsrechtliche Konsequenzen - bis hin zur Kündigung - nach sich. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Vorgaben am vergangenen Donnerstag gestützt: Der Zweite Senat hob ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts auf, das die Kündigung eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus nach dessen Wiederheirat für unwirksam erklärt hatte.

Die Bischöfe wollen trotz dieses für sie positiven Urteils daran festhalten, das kirchliche Arbeitsrecht und die darin geforderten Loyalitätsanforderungen zu überarbeiten. Mehrere Bischöfe, darunter auch der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, hatten sich in den vergangenen Monaten für eine Reform des Arbeitsrechts stark gemacht. Bereits jetzt gebe es «keinen Kündigungsautomatismus» für kirchliche Mitarbeiter, wenn sie etwa in homosexuellen Partnerschaften oder in einer zweiten Zivilehe lebten, erklärte Marx.

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