Objektive Einstufung des Ehestandes und Kommunionzulassung

9. Oktober 2014 in Familie


Vatikansprecher Lombardi: Wenn wiederverheiratete Geschiedene nicht zur Kommunion zugelassen werden, so „ist das kein moralisches Urteil über ein Individuum“, sondern die objektive Einstufung seines oder ihres Ehestandes.


Vatikan (kath.net) Wenn wiederverheiratete Geschiedene nicht zur Kommunion zugelassen werden, so „ist das kein moralisches Urteil über ein Individuum“, sondern die objektive Einstufung seines oder ihres Ehestandes. Dies erläuterte Pater Federico Lombardi, der Pressesprecher des Vatikans, am Donnerstag in der Pressekonferenz zur laufenden Bischofssynode. Außerdem hatte Lombardi festgestellt, dass auch jene Synodenväter, die die katholische Lehre verteidigten, nicht ohne Barmherzigkeit gegenüber den Interessen der Menschen seien.

Nach Angaben des vatikanischen Presseamtes hatte Francesco Kardinal Coccopalmerio, Präsidenten des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, in der Bischofssynode darauf hingewiesen, dass nur die erste Ehe eine echte Ehe sei, folgende Verbindungen nach zivilrechtlichen Scheidungen seien Verbindungen.

Kardinal Napier: Wenn wir wiederverheiratete Geschiedene zur Kommunion zulassen, was machen wir dann mit Menschen, die in Polygamie leben? (engl.)




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