Wissenschaftler: Nur die Hälfte der Abtreibungen werden gemeldet

1. April 2003 in Deutschland


Führt das Statistische Bundesamt die Öffentlichkeit in die Irre?


Osnabrück (kath.net/idea)
Die beim Statistischen Bundesamt gemeldeten jährlichen Abtreibungszahlen müssen mindestens verdoppelt werden, um die tatsächliche Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland zu bekommen. Diese Überzeugung hat Manfred Spieker, Professor für Christliche Sozialwissenschaften an der Universität Osnabrück, in einem Leserbrief in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 28. März geäußert. Nach Spiekers Einschätzung weist die Datenerhebung des Amtes, das für das Jahr 2002 von 130.400 Abtreibungen ausgeht, erhebliche Defizite aus. Nach wie vor seien nicht alle ambulanten Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, bei den Landesärztekammern oder beim Statistischen Bundesamt bekannt. Deshalb stünden auch ihre Daten nicht zur Verfügung.

Krankenkassen wissen mehr

Als Beleg für die Datenlücke weist Spieker auf die Zahlen für Abtreibungen nach kriminologischer und medizinischer Indikation (also nach Vergewaltigung oder bei Gefahr für die Gesundheit der Mutter) für das Jahr 1996 hin. Beim Statistischen Bundesamt seien 4.874 solcher Fälle gemeldet worden; alleine über die gesetzlichen Krankenkassen seien aber im selben Zeitraum 7.530 Fälle abgerechnet worden. “Nimmt man dieses Meldedefizit auch für die Abtreibungen nach der Beratungsregelung an, so kommt man schon auf rund 200.000 Abtreibungen jährlich.” Dazu kämen Schwangerschaftsabbrüche, die unter einer anderen Diagnose abgerechnet oder die im Ausland vorgenommen würden. Auch die “Mehrlingsreduktionen” nach künstlicher Befruchtung und die nach wir vor praktizierten heimlichen Abtreibungen müßten ergänzt werden. Dem Statistischen Bundesamt wirft Spieker Irreführung vor. Habe es von 1996 bis 2000 die veröffentlichten Zahlen immer mit dem Zusatz versehen, daß die Meldungen nicht als vollständig betrachtet werden könnten, so werde dieser Zusatz seit 2001 weggelassen, “obwohl sich weder die Rechtsgrundlagen der Abtreibungsstatistik noch die Meldeverfahren geändert haben”.


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