Deutsche Bischöfe heben Messweinverordnung auf

16. August 2014 in Deutschland


Die staatlichen Bestimmungen zur Qualität des Weines genügen.


Mainz (kath.net/ KNA)
Katholische Priester in Deutschland haben künftig freiere Auswahl bei der Wahl des Messweins. Die deutschen Bischöfe hoben jetzt die aus dem Jahr 1976 stammende Messweinverordnung auf, wie das Bistum Mainz in seinem aktuellen „Kirchlichen Amtsblatt“ mitteilte.

Begründung: Das deutsche Recht sorge mittlerweile für eine gute Qualität des Weins und verbiete die Beimischung von Fremdstoffen weitgehend. Daher sei die kirchliche „Verordnung über den Gebrauch von Wein bei der Eucharistiefeier“ von 1976 hinfällig. Auch eine besondere Zulassung spezieller Messweinlieferanten sei künftig nicht mehr notwendig.

Zugleich mahnen die Bischöfe die Priester, auch weiter bei der Messfeier einen reinen Wein einzuschenken. Die Geistlichen müssten dafür Sorge tragen, dass ein Wein verwendet werde, der „mindestens den Anforderungen eines Qualitätsweines (nach deutschen Weinrecht) genügt und so der Würde des Sakraments entspricht“. Im Römischen Messbuch ist vorgeschrieben, dass der Wein für die Eucharistiefeier „vom Gewächs des Weinstockes stammen und naturrein und unvermischt“ sein muss, also ohne Beimischung von Fremdstoffen.

Qualitätsweine müssen nach deutschem Weinrecht zu 100 Prozent aus einem der 13 deutschen Anbaugebiete stammen und die amtliche Qualitätsweinprüfung bestanden haben. Qualitätsweine dürfen vor der Gärung mit einer gesetzlich begrenzten Menge Zucker angereichert werden, um den Alkoholgehalt des Weines etwas zu erhöhen.

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