Femen-Aktivistin wegen Oben-ohne-Protest im Kölner Dom angeklagt

8. Juli 2014 in Deutschland


Die Staatsanwaltschaft Köln habe Anklage wegen Störung der Religionsausübung erhoben, sagte die Sprecherin des Amtsgerichts Köln, Sonja Heidel


Köln (kath.net/KNA) Wegen ihres Oben-ohne-Protests beim Weihnachtsgottesdienst im Kölner Dom ist eine Femen-Aktivistin angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft Köln habe Anklage wegen Störung der Religionsausübung erhoben, sagte die Sprecherin des Amtsgerichts Köln, Sonja Heidel, am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Zunächst habe die Beklagte zwei Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor über die Eröffnung eines Verfahrens entschieden werde.

Die Femen-Aktivistin Josephine Witt war am ersten Weihnachtstag während einer Messfeier mit Kardinal Joachim Meisner an dessen 80. Geburtstag auf den Altar gesprungen. Sie entblößte ihren Oberkörper, auf dem «Ich bin Gott» stand. In die Kritik war auch der Kölner «Express» geraten, der vorab über den Nackt-Protest informiert gewesen war.

Eine strafrechtlich relevante Beteiligung von Journalisten sei nicht festzustellen, sagte der Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, Ulf Willuhn, auf Anfrage. Eine Vorab-Information von Medien sei bei derartigen Protesten üblich und deshalb Beihilfe, Anstiftung oder Mittäterschaft von Pressevertretern nicht zu belegen.

Die Störung der Religionsausübung kann bei einem Erwachsenen mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Heidel wies aber darauf hin, dass die Femen-Aktivistin zum Tatzeitpunkt Heranwachsende war und für 18- bis 21-Jährige auch das Jugendstrafrecht angewendet werden könne. Dieses sieht unter anderem Erziehungsmaßregelungen wie etwa Ermahnungen und Sozialstunden oder die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage vor.

Die Femenstöraktion im Kölner Dom 25. Dez. 2013


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