Schweizer Ordensfrau für Sterbehilfeorganisation «Exit»

7. Juli 2014 in Schweiz


Der zuständige Walliser Bischof Norbert Brunner erklärte, man werde das Gespräch mit der Ordensfrau suchen, um ihre Motivation zu verstehen, sich «zu diesem heiklen Thema» öffentlich zu äußern. Es gehe dabei um Gedankenaustausch, nicht um Sanktionen


Sitten (kath.net/KNA/red) Die Schweizer Ordensfrau Marie-Rose Genoud hat sich zugunsten begleiteter Sterbehilfe ausgesprochen. «Ich unterstütze alle Personen, die nach reiflicher Überlegung und mit klarem Verstand als letzten Ausweg eine tödliche Dosis wählen», sagte die 75-jährige Ordensfrau der Ursulinen der Zeitung «Schweiz am Sonntag». Die Sterbehilfeorganisation «Exit» antworte mit ihren Diensten auf eine legitime Nachfrage vieler Menschen.

Der Walliser Bischof Norbert Brunner erklärte der Zeitung, die Lehre der katholischen Kirche zur Sterbehilfe sei klar. Man werde das Gespräch mit der Betroffenen suchen, um ihre Motivation zu verstehen, sich «zu diesem heiklen Thema» öffentlich zu äußern. Es gehe dabei um einen Gedankenaustausch und nicht um Sanktionen.

Schwester Marie-Rose sagte der Zeitung, dass sie ihre Kirche liebe. «Die Kirche soll ihre Haltung zur Gesellschaft kundtun. Aber sie sollte auch die gesellschaftlichen Tatsachen anerkennen, die Zeichen der Zeit sehen und vor allem anerkennen, dass der persönliche Wille zählt.» Gott sei für Freiheit. Die Ordensfrau selbst hatte das Thema, das sich inzwischen zu einer Debatte in der Westschweiz ausweitet, in einem Leserbrief selbst lanciert.

2013 hatte der Schweizer Theologe Hans Küng (86) erklärt, er beabsichtige, eines Tages die Dienste von «Exit» in Anspruch nehmen. Die Diözese Rottenburg-Stuttgart, in der Küng seit langem lebt, hat sich daraufhin von seinen Aussagen distanziert, kath.net hat berichtet.

In der Schweiz ist es legal, anderen Menschen Mittel zum Suizid zur Verfügung zu stellen und sie zu begleiten, sofern der Helfer nicht persönlich vom Tod des Patienten profitiert. Sterbehilfeorganisationen wie «Dignitas» und «Exit» bieten Beihilfe zur Selbsttötung an. Aktive Sterbehilfe ist unabhängig von den Motiven des Täters strafbar. Passive und indirekte Sterbehilfe ist erlaubt. Die katholische Kirche lehnt Sterbehilfe ab und wirbt stattdessen für Palliativversorgung.

In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten. Das Strafgesetzbuch stellt auch das Töten auf Verlangen - etwa durch die Verabreichung von Medikamenten - unter Strafe und droht bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe an. Dagegen bleibt die sogenannte passive Sterbehilfe, etwa durch Abschalten der Beatmungsgeräte, straffrei, sofern sie dem Willen des Patienten entspricht. Da Selbsttötungsversuche in Deutschland juristisch nicht belangt werden, ist auch die Beihilfe zum Suizid straffrei. Allerdings können Helfer anschließend wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden.

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