Sudanesische Christin: Neugeborenes Kind ist wohl behindert

3. Juli 2014 in Weltkirche


Wegen „Abfall vom Islam“ lange in Haft gewesen: Ärztin Mariam Ishag musste ihre Tochter mit angeketteten Beinen in der Todeszelle zur Welt bringen, bei dem Geburtsvorgang sei „irgendetwas mit dem Mädchen passiert“ - Ishag ist inzwischen Katholikin


Khartum (kath.net/idea) Das Baby, das die sudanesische Christin Mariam Ishag in der Todeszelle zur Welt gebracht hat, ist möglicherweise behindert. Als Grund nannte die 27-jährige Ärztin in einem Interview mit der britischen Zeitung The Guardian, dass sie während der Geburt am 26. Mai an den Füßen gefesselt gewesen sei. Bei dem Geburtsvorgang sei „irgendetwas mit dem Mädchen passiert“. Derzeit sei noch unklar, ob das Kind später auf eine Gehhilfe angewiesen sein wird.

Während der Haft habe sie die ganze Zeit nur daran gedacht, wie sie unter diesen Umständen gebären sollte. Ihr damals 20 Monate alter Sohn war mit ihr in der Zelle.

Als sie im achten Monat schwanger war, wurde Ishag wegen angeblichen Abfalls vom Islam zum Tod durch den Strang sowie 100 Peitschenhieben verurteilt.

Nachdem das Urteil gegen sie am 23. Juni aufgehoben wurde, war sie tags darauf am Flughafen der Hauptstadt Khartum zusammen ihrem Mann und ihren beiden Kindern unter dem Vorwurf der Dokumentenfälschung erneut festgenommen worden. Am 26. Juni durfte sie unter Auflagen nach Hause gehen.

Angesichts mehrerer Todesdrohungen und öffentlicher Proteste gegen sie sei sie einen Tag später in die US-Botschaft geflohen. Ishags Ehemann, Daniel Wani, besitzt die US-amerikanische und die südsudanesische Staatsbürgerschaft.

„Ich habe das Gefängnis verlassen, mit dem Ziel mit meinen Kindern zusammen zu sein und mich irgendwo niederzulassen, und jetzt gibt es auf den Straßen überall Proteste gegen mich“, sagte sie.

Ishag weigert sich, ihren Glauben zu verleugnen

Ein Übertritt zum Islam sei für sie nie in Frage gekommen, obwohl sie dadurch der Todesstrafe hätte entgehen können. „Ich bin Christin und war nie Muslimin“, betonte sie immer wieder. „Wäre ich tatsächlich eine Muslimin gewesen, wäre ich ganz sicher zum Islam zurückgekehrt, so wie sie mich behandelt haben.“

Die ganze Zeit seien verschiedene Imame zu ihr ins Gefängnis gekommen, die sie zum Übertritt bewegen wollten. Auch hätten sie Mitgefangene und Gefängniswärter wegen ihres Glaubens verhöhnt.

Das Todesurteil fußte auf dem islamischen Religionsgesetz, der Scharia. Als Tochter eines muslimischen Vaters und einer christlichen Mutter galt die Frau aus islamischer Sicht von Geburt an als Muslimin. Da sie einen Christen geheiratet hatte, wurde ihr Hurerei vorgeworfen. Doch ihr Vater hatte die Familie bereits nach sechs Jahren verlassen. Ishag hat sich inzwischen der katholischen Kirche angeschlossen.


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