Marx bekräftigt Haltung der Bischöfe zu 'Donum Vitae'

29. Mai 2014 in Deutschland


Aus seiner Sicht gebe es keine Möglichkeit zu einer «Übernahme in das kirchliche Programm», sagte Marx am Mittwoch in Regensburg.


Regensburg (kath.net/KNA) In der Debatte über die kirchlich nicht anerkannte Schwangerenkonfliktberatung «Donum Vitae» sieht der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, wenig Spielraum. Aus seiner Sicht gebe es keine Möglichkeit zu einer «Übernahme in das kirchliche Programm», sagte Marx am Mittwoch in Regensburg.

Zugleich betonte der Münchner Erzbischof, Mitarbeiter von «Donum Vitae» dürften nicht aus der Kirche ausgegrenzt werden. Auch helfe es wenig weiter, die Diskussion für andere Zwecke zu instrumentalisieren. Er wolle das Gespräch innerhalb der gemeinsamen Konferenz der Bischöfe und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) fortführen. Marx äußerte sich auf der Vollversammlung des ZdK unmittelbar vor Beginn des Katholikentags in Regensburg.

Am Dienstag hatte die «Donum Vitae»-Vorsitzende Rita Waschbüsch die Bischöfe aufgefordert, ihre Haltung zu ihrer Organisation zu überprüfen. «Der Katholikentag ist ein besonderer Anlass, noch einmal darüber nachzudenken, ob der kirchliche Abgrenzungsbeschluss der Bischofskonferenz von 2006 wirklich zukunftsfähig ist», sagte Waschbüsch.

Das ZdK und das Bistum Regensburg hatten lange um eine Mitwirkung von «Donum Vitae» bei dem Christentreffen gerungen. Erstmals bei einem Katholikentag nimmt der Verein an einer Diskussion zur Schwangerenkonfliktberatung teil. Waschbüsch, die 1988 als erste Frau zur ZdK-Vorsitzenden gewählt worden war, bezeichnete die Gründung von «Donum Vitae» vor 15 Jahren als richtig. Tausende Kinder lebten, weil der Verein ihren Müttern Rat und Hilfe geboten habe.

«Donum Vitae» wurde 1999 von Katholiken gegründet, nachdem die Kirche in Deutschland auf Weisung von Papst Johannes Paul II. aus dem staatlichen System der Konfliktberatung ausgestiegen war. Nach Überzeugung der Kirchenleitung verdunkelt der Beratungsschein, der Voraussetzung für eine straffreie Abtreibung ist, das kirchliche Zeugnis für den Lebensschutz. Seither werden in kirchlichen Stellen keine Beratungsscheine mehr ausgegeben, anders als bei «Donum Vitae».


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