Zulehners eigenwillige Sakramententheologie

29. Mai 2014 in Österreich


Der Wiener Pastoraltheologe Paul Zulehner hat sich in einem Blog-Eintrag zur Causa Heizer geäußert und dabei fragwürdige Aussagen zu den Sakramenten gemacht. Ein Kommentar von Johannes Graf


Wien (kath.net/jg)
„Heizers Exkommunikation lässt mehr Fragen offen als sie klärt“, überschreibt der Wiener Pastoraltheologe Paul Zulehner einen Eintrag in seinen Blog. In Wirklichkeit ist es aber Zulehners Kommentar, der viele Fragen offen lässt.

Zunächst stellt er fest, dass das Ehepaar Heizer weder die Ersten noch die Einzigen seien, welche die Eucharistie ohne Priester feiern würden. Nachdem er einige aktuelle Beispiele aufgezählt hat, befasst er sich in einer längeren Passage mit einer Schrift des Kirchenvaters Tertullian (ca. 150 – ca. 220 n. Chr.). Dieser habe von der frühkirchlichen Praxis berichtet, Eucharistiefeiern ohne Priester abzuhalten. Er zitiert aus dem siebenten Kapitel von „De exhortatione castitatis“ (Über die Aufforderung zur Keuschheit): „Sind nicht auch wir Laien Priester? Es steht geschrieben: ‚Er hat uns zu Königen gemacht und zu Priestern für Gott und seinen Vater.’ Den Unterschied zwischen Priesterstand und Laien hat die Autorität der Kirche festgesetzt und die von Gott geheiligte Rangstellung im Kreise der Kleriker. Wo kein kirchlicher Stand eingerichtet ist, da bringst du das heilige Opfer dar und spendest die Taufe und bist für dich allein Priester; selbstverständlich ist da eine Kirche, wo drei beisammen sind, mögen sie auch Laien sein.“

Die Eucharistiefeier sei für die Gläubigen zur Zeit Tertullians so wichtig gewesen, dass sie nicht auf die Zuteilung eines geweihten Priesters durch die Kirchenleitung warten wollten, schreibt Zulehner.

An dieser Stelle stellt Zulehner folgendes fest: Die Kirche habe diese „Möglichkeit“ bei der Eucharistiefeier – mit guten Gründen, wie Zulehner zugesteht – unterbunden, sie bei der Taufe aber beibehalten. Wie ist das zu verstehen? Er hält eine Eucharistiefeier ohne Priester für eine – wörtlich – „Möglichkeit“. ´Damit ist wohl gemeint, sie sei eine Möglichkeit, die Eucharistie gültig zu feiern. Der Vergleich mit der Taufe legt das nahe. Die Taufe kann von jedem gültig gespendet werden, der den Willen der Kirche erfüllen will. Die Taufe durch Laien ist aber nur in Notfällen zulässig, in denen Lebensgefahr besteht und es keine Möglichkeit gibt rechtzeitig einen Priester oder Diakon zu rufen. Spendet ein Laie die Taufe, ist sie auf jeden Fall gültig, auch wenn sie nicht erlaubt ist. Ähnlich scheint Zulehner das Sakrament er Eucharistie zu verstehen: Eine von Laien durchgeführte Eucharistiefeier sei gültig, aber von der Kirche untersagt.

Die folgenden Überlegungen Zulehners scheinen diese These zu unterstützen. Die Heizers hätten „das geltende Kirchenrecht gegen sich“, schreibt er. Dass sie auch die geltende Dogmatik gegen sich haben verschweigt er. Nach kirchlichem Verständnis kann nur ein gültig geweihter Priester die Eucharistie feiern. Nur er hat die Vollmacht Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi zu wandeln, wie etwa das IV. Laterankonzil oder der heilige Papst Johannes Paul II. (Enzyklika Ecclesia de eucharistia) festgestellt haben. Eine von Laien simulierte Eucharistiefeier ist daher nicht nur verboten sondern auch wirkungslos. Brot und Wein werden nicht gewandelt sondern bleiben Brot und Wein.

Für Zulehner ist das nicht so eindeutig. Die theologische Bedeutung einer privaten Eucharistiefeier wie sie vom Ehepaar Heizer durchgeführt werde bleibe offen, schreibt Zulehner. Dann zitiert er ausgerechnet Josef Ratzinger. Dieser sei als Kardinal in München einmal gefragt worden, was er zu „Ehen ohne Trauschein sage“. Diese seien „theologisch nicht nichts“, habe Ratzinger damals geantwortet. Dasselbe hätte er auch dem Ehepaar Heizer sagen können, schreibt Zulehner abschließend.

Leider bleibt er uns eine Quellenangabe für das Zitat von Kardinal Ratzinger ebenso schuldig wie eine Erläuterung seines Gedankenganges. Was ist eine „Ehe ohne Trauschein“, wenn sie theologisch nicht nichts ist? Auch eine Sünde ist auch „theologisch nicht nichts“, und genau darum handelt es sich bei einem eheähnlichen Zusammenleben zweier Katholiken ohne Trauschein. Selbst wenn Zulehner Kardinal Ratzinger richtig zitiert hat, bleibt offen was er daraus im Zusammenhang mit der Eucharistiefeier durch Laien tatsächlich ableiten will.

Unter Berücksichtigung des zuvor angeführten langen Tertullian-Zitat gewinnt man den Eindruck, Zulehner wolle sich nun bei Kardinal Ratzinger bedienen um eine gültige Eucharistiefeier durch Laien begründen zu können. Aber nicht alles was hinkt ist auch ein Vergleich. Das Sakrament der Ehe wird nicht vom Priester gespendet sondern von den Ehepartnern. Die Spender des Ehesakramentes sind also immer Laien. Wenn sie ohne Trauung eheähnlich zusammen leben, dann wollen oder können sie einander dieses Sakrament nicht spenden. Es fällt also schwer, die Aussage Kardinal Ratzingers so zu interpretieren, dass er in einer eheähnlichen Gemeinschaft irgend etwas sehen könnte, das an ein Sakrament erinnert.

Die Stelle bei Tertullian ist auch nicht unbedingt dazu geeignet, die kirchliche Lehre über die Priesterweihe als Voraussetzung für die Eucharistiefeier in Frage zu stellen. Die Sakramentenlehre bildete sich erst im Lauf der Zeit heraus, getreu der göttlichen Zusage: „Wenn aber jener kommt, der Geist der Wahrheit, wird er euch in die ganze Wahrheit führen.“ Bereits Justin der Märtyrer (ca. 100 – 165 n. Chr.) stellt fest, dass der „Vorsteher der Brüder“, also der Bischof, die Eucharistiefeier vollzieht, während die Diakone bei der Spendung der Kommunion helfen. Die Tradition dass nur ein geweihter Priester die Eucharistie feiern kann geht also bereits in die Zeit vor Tertullian zurück. Das Konzil von Nicäa (325 n. Chr.) spricht den Diakonen die Konsekrationsgewalt ab. Diese hätten nicht die Vollmacht, das eucharistische Opfer darzubringen heißt es in Kanon 18.

Am Ende von Zulehners Blog-Eintrag bleiben viele Fragen offen. Wie steht er zum Weihepriestertum als Voraussetzung für die Eucharistie? Hält er entgegen der kirchlichen Lehre eine von Laien gefeierte Eucharistie für gültig (wenn auch nicht erlaubt)? Wie hält er es mit eheähnlichen Gemeinschaften?


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