Meinungsfreiheit und Gewaltenteilung unter Beschuss

22. Jänner 2014 in Kommentar


Die aktuelle Diskussion über den Bildungsplan 2015 ist nur an der Oberfläche eine Diskussion über religiöse Ansichten oder sexuelle Orientierung. Vielmehr geht es um die Frage, wieviel Demokratie wir wollen - Gastkommentar von Dr. Stefan Kirchner


Frankfurt a.M. (kath.net) Toleranz ist ein wichtiger Wert in einer pluralistischen Gesellschaft und in jeder Schule sollte Toleranz nicht nur gelehrt sondern praktisch erfahren und gelebt werden. Dazu gehört auch, dass Kinder Toleranz und gegenseitige Achtung erfahren. Hierzu müssen Erwachsene, wie bei vielen Dingen, Vorbild sein. Die gegenwärtige Diskussion um Lehrinhalte an baden-württembergischen Schulen zeigt jedoch, dass zum Teil gerade Menschen, die ob ihres öffentlichen Amtes eine besondere Vorbildfunktion entfalten sollten, hierfür das notwendige Verständnis mangeln lassen.

Zum politischen Diskurs in einer demokratischen Gesellschaft gehört es, dass unterschiedliche Ansichten gehört werden. Dazu gehört nun einmal auch, dass Personen, die derselben Gesellschaft angehören, unterschiedliche Auffassungen haben. Zur Meinungsfreiheit gehört es aber, diese unterschiedlichen Auffassungen auch zum Ausdruck bringen zu dürfen. Man kann zum geplanten Bildungsplan stehen wie man will, man mag sogar zu Fragen betreffend die Rechtsstellung gleichgeschlechtlicher Partner unterschiedlicher Meinung sein. Aber anscheinend darf man diese Meinung nicht mehr äußern, ohne sofort in eine bestimmte politische Ecke gestellt zu werden. Zudem werden Meinungen kaum mehr differenziert wahrgenommen und Gegner bestimmter politischer Positionen werden, ohne nähere Anschauung der Details ihrer, oft sehr unterschiedlichen, Ansichten, über einen Kamm geschert.

Hierin liegt eine erhebliche Gefahr des gegenwärtigen Vorgehens der baden-württembergischen Landesregierung. Es muss möglich sein, eine differenzierte Sicht auf die aufgeworfenen Fragen zu haben und diese zu äußern.

Mit der anscheinend abwertend zu verstehenden Äußerung, die Vertreter einer Ansicht, die nicht mit der Ansicht der Landesregierung übereinstimmt, seien “religiös imprägniert”, wird ein Vorurteil bedient, wonach religiös motivierte Ansichten in politischen Diskussionen nicht in selber Weise ernst zu nehmen seien wie anders motivierte Ansichten.

Den Betroffenen selbst erweist die baden-württembergische Landesregierung mit diesem Vorgehen allenfalls einen Bärendienst: ein vollkommen legitimes Anliegen, welches an sich durchaus mehrheits-, wenn nicht sogar fast konsensfähig ist, die Vermeidung von Diskriminierung, wird mit weitergehenden politischen Forderungen verbunden, die unmittelbare Auswirkungen auf Kinder haben. Es sollte in einer modernen, pluralistischen, Gesellschaft möglich sein, Diskriminierungen zu vermeiden, ohne die Rechte anderer zu beeinträchtigen. Vorliegend würde das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder beeinträchtigt werden - unabhängig von der Frage, ob die betroffenen Eltern oder Kinder überhaupt irgendjemanden diskriminiert hätten.

Das von der baden-württembergischen Landesregierung gewählte Vorgehen erzeugt bei einigen Eltern Ablehnung, was wiederum ein vollkommen normaler Vorgang ist, da es im politischen Diskurs immer wieder unterschiedliche Ansichten gibt. Wenn nun aber die Vertreter differenzierter Ansichten pauschal abgewertet werden, so wird dies (bewusst oder unbewusst) bei vielen Menschen weitere negative Assoziationen auslösen. Während die Vermeidung von Diskriminierung eine Achtung des Privatlebens zur Folge gehabt hätte, was im Übrigen schon aufgrund der verfassungs- und völkerrechtlichen Vorgaben geboten ist, so führen weitergehende Forderungen dazu, dass die Rechte anderer betroffen werden. Selbst wenn der geplante Bildungsplan verfassungsrechtlich zulässig sein sollte, so hat die jüngste Reaktion der Landesregierung bereits die Tür zu einem weiteren, schwerwiegenderen, Problem geöffnet: Es scheint eine bewusste Einschränkung der Meinungsfreiheit von Personen zu geben, die aus religiösen Gründen nicht mit dem politischen Kurs der baden-württembergischen Landesregierung einverstanden sind.

Während Eltern hinreichend Gelegenheit haben, ihren Kindern die Werte zu vermitteln, die sie für richtig halten, auch wenn diese nicht mit den dem Bildungsplan zugrunde liegenden Werten übereinstimmen, so stellt die faktische Einschränkung der Meinungsfreiheit ein langfristiges Problem dar. Eine Regierung, welche ihre Kritiker auf diese Art und Weise mundtot machen will, hat das Prinzip der Gewaltenteilung und die Grundrechte nicht verstanden. Die Petition ist allein Angelegenheit des Parlaments, nicht der Landesregierung. In die Meinungsfreiheit kann nur unter bestimmten, in der Verfassung festgelegten, Voraussetzungen eingegriffen werden. Dies scheint hier vergessen worden zu sein.

Unabhängig von der Frage, wie man zu den Inhalten des fraglichen Bildungsplans steht, so wird hier doch ein Verfall der politischen Diskussionskultur sichtbar, der dringend aufgehalten werden muss. Es ist niemandem damit gedient, wesentliche Werte, die unseren Staat prägen, in der politischen Auseinandersetzung aufzugeben.

Das Zusammenleben in einer pluralistischen Gesellschaft verlangt ein gewisses Maß an Toleranz. Selbst wenn ich die Meinung einer anderen Person nicht teile, so obliegt es mir doch, für den gesellschaftlichen Grundwert der Meinungsfreiheit einzutreten. Wie jemand seine oder ihre Meinungsfreiheit nutzt, muss mir nicht gefallen. Dass die Meinungsfreiheit anderer beschnitten wird, geht uns alle an, unabhängig von Religion und sexueller Orientierung. Es ist im gesamtgesellschaftlichen Interesse, dass ein offener Diskurs über die Fragen erfolgt, die die der Regierung Kretschmann per Dekret regeln will.

Schlussendlich ist die aktuelle Diskussion nur an der Oberfläche eine Diskussion über religiöse Ansichten oder sexuelle Orientierung. Vielmehr geht es um die Frage, wieviel Demokratie wir wollen. Nun ist Baden-Württemberg keine Bananenrepublik, aber Demokratie kann auch schleichend gefährdet werden. Unabhängig davon, wie man zu der umstrittenen Petition stehen mag, so gibt es doch einen demokratischen Prozess, in dem vorgesehen ist, dass es das Parlament ist, welche sich mit der Petition beschäftigt. Durch ihr Vorgehen hat die Landesregierung auch in die Rechte des Parlaments eingegriffen und das fundamentale Gebot der Gewaltenteilung verletzt. Das ist schon Grund zur Sorge. Nun hat Jesus gesagt, dass wir Gott geben sollen, was Gottes ist, und dem Kaiser, was dem Kaiser gehört. Das Vorgehen der baden-württembergischen Landesregierung ist weder mit ihren grundrechtlichen Verpflichtungen noch mit dem Prinzip der Gewaltenteilung vereinbar.

Rechtsanwalt Assoc. Prof. Dr. Stefan Kirchner, MJI ist Gastprofessor für Grund- und Menschenrechte an der Universität Lappland in Rovaniemi, Finnland

Link zur Petition: „Zukunft-Verantwortung-Lernen. Kein Bildungsplan 2015 unter der Ideologie des Regenbogens“.


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