Hausschulunterricht: Jugendamt nimmt Christen die Kinder weg

4. September 2013 in Familie


Eltern verweigern die Schulpflicht – Vier Kinder sind jetzt im Heim untergebracht


Darmstadt/Eschwege/Dreieich (kath.net/idea) Vier Kinder einer christlichen Familie aus der Nähe von Darmstadt sind zwangsweise in staatliche Obhut genommen worden. Die Eltern, Dirk und Petra Wunderlich, unterrichteten ihre acht- bis 14-jährigen Kinder selbst und weigerten sich, sie auf eine öffentliche Schule zu schicken. Am 29. August verschafften sich ein Gerichtsvollzieher sowie Fachkräfte aus Jugendhilfe und Justiz unter Polizeischutz Zutritt zu der Wohnung der Familie und trennten die Kinder von den Eltern. Die Minderjährigen wurden in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht, wie der Pressesprecher des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Frank Horneff (Darmstadt), der Evangelischen Nachrichtenagentur idea auf Anfrage mitteilte. Nach seinen Angaben war für die Zwangsmaßnahme ausschlaggebend, dass die Eltern jegliches Schulsystem ablehnen: „Es gibt aber die Schulpflicht, der sich Eltern nicht entziehen können.“ Dabei gehe es nicht allein um Bildung, sondern auch um das soziale Miteinander und das Auseinandersetzen mit anderen Ansichten. Die Unterbringung in einer Jugendeinrichtung sei nach einer vom Oberlandesgericht in Frankfurt am Main bestätigten richterlichen Entscheidung erfolgt. Alle Versuche, zu einer gütlichen Einigung mit den Eltern zu kommen, etwa durch Gespräche in der Ferienzeit, seien erfolglos geblieben.

Sorgerecht vor einem Jahr teilweise entzogen

Laut Horneff war den Eltern bereits im Herbst 2012 das Sorgerecht für ihre Kinder auf Antrag des staatlichen Schulamtes Darmstadt an das dortige Familiengericht teilweise entzogen worden. Dem Jugendamt wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Recht zur Regelung der schulischen Angelegenheiten sowie das Recht zur Antragstellung bei Ämtern und Behörden übertragen. Dirk und Petra Wunderlich hätten sich weiterhin geweigert, die Schulpflicht zu akzeptieren. Ob und wann die Kinder zu ihren Eltern zurückkommen, ist noch unklar. Horneff: „Unser Jugendamt ist jetzt wieder mit den Eltern im Gespräch – bewegt hat sich also etwas!“

Rechtsanwalt: Kindeswohl nicht gefährdet

Rechtsanwalt Andreas Vogt (Eschwege), der die Eltern vertritt, will juristisch gegen die „Inobhutnahme“ der Kinder vorgehen. Das Vorgehen sei unverhältnismäßig gewesen, sagte er auf idea-Anfrage. Auch sei das Kindeswohl, das eine solche Maßnahme rechtfertigen würde, nicht gefährdet. Er halte es für einen „kurzsichtigen und falschen Schluss“, allein die Tatsache, „dass Kinder nicht in einem Schulgebäude sitzen“, als Gefährdung anzusehen. Es sei auch falsch, dass sich die Eltern dem Gespräch mit dem Jugendamt verweigert hätten. Vielmehr habe er im vorigen Jahr des Jugendamt mehrmals Gespräche angeboten; dieses habe darauf aber nicht reagiert. Für Vogt steht im Hintergrund ein aus seiner Sicht nicht endgültig geklärter Grundrechtskonflikt zwischen dem Elternrecht und der Schulpflicht. Man müsse fragen, ob es nicht Ausnahmen geben könne, denn entscheidend für Hausschuleltern sei ihre Pflicht, für die Bildung ihrer Kinder selbst zu sorgen. In vielen anderen Ländern Europas, etwa in Frankreich, sowie in den USA erlaube der Staat den Eltern, ihre Kinder zu unterrichten.

Kein Einzelfall in Hessen

In Hessen wie auch in anderen Bundesländern ist das Schicksal der Familie Wunderlich kein Einzelfall. Erst am 22. Mai verurteilte das Amtsgericht Fritzlar (Nordhessen) das christliche Ehepaar Thomas (51) und Marit Schaum (47) zu einer Geldstrafe von 700 Euro, weil sie ihre Kinder gesetzwidrig zu Hause unterrichten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten gefordert, da es sich um Wiederholungstäter handele. Bereits zweimal zuvor waren die Eltern zu Geldstrafen verurteilt worden.

„Staatlicher Kindesraub“

Für das Recht auf Hausschulunterricht setzt sich in Deutschland unter anderem die Initiative „Schulunterricht zu Hause“ (Dreieich bei Frankfurt am Main) ein. Der Vorsitzende, Rechtsanwalt Armin Eckermann (Dreieich), bezeichnete gegenüber idea das Vorgehen der Darmstädter Behörden als „staatlichen Kindesraub“. Eine Gefährdung des Kindeswohls liege eindeutig nicht vor. Darum gehe es den Ämtern in solchen Fällen auch gar nicht, sondern allein um das Durchsetzen der Schulpflicht. Durch das Zerreißen einer Familie sei ferner der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel missachtet worden.

Familie aus Baden-Württemberg suchte in den USA Asyl

Das Vorgehen erinnert Eckermann an den Fall einer christlichen Familie aus Baden-Württemberg. Hannelore und Uwe Romeike waren 2008 mit ihren fünf Kindern von Bissingen/Teck bei Stuttgart nach Morristown (Bundesstaat Tennessee) gezogen, weil die deutschen Behörden nicht duldeten, dass die Kinder zu Hause unterrichtet wurden: Sie belegten die Eltern mit hohen Bußgeldern. Auch aus Furcht, das Sorgerecht zu verlieren, flohen Romeikes in die USA und beantragten Asyl.

Dem wurde lediglich in erster Instanz stattgeben. In den USA werden etwa zwei Millionen Kinder zu Hause unterrichtet. In Deutschland sind es nach vagen Schätzungen 500 bis 1.000. Der Bundesgerichtshof hatte 2007 entschieden, dass Eltern, die ihre Kinder aus Glaubensgründen von der Schule fernhalten, zumindest teilweise das Sorgerecht entzogen werden kann. Es liege im Interesse der Allgemeinheit, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich geprägten „Parallelgesellschaften“ entgegenzuwirken, hieß es zur Begründung.


© 2013 www.kath.net