
19. Juni 2013 in Weltkirche
Das Menschenrechtskomitee im britischen Parlament sieht Nachbesserungsbedarf beim Gesetzentwurf für gleichgeschlechtliche Ehen: Die katholische Kirche und andere Religionsgemeinschaften müssten vor rechtlicher Verfolgung geschützt werden
London (kath.net/KNA) Das Menschenrechtskomitee im britischen Parlament sieht Nachbesserungsbedarf bei einem Gesetzentwurf für gleichgeschlechtliche Ehen. Nach Auffassung des Gremiums müssten die katholische Kirche und andere Religionsgemeinschaften vor rechtlicher Verfolgung geschützt werden, wenn sie sich gegen Eheschließungen homosexueller Paare verwahrten, berichtet die Zeitung «Daily Telegraph» (Dienstag).
Dabei sei zu klären, ob katholische Priester eine «öffentliche Funktion» ausüben, wenn sie Trauungen vollziehen. Aus Sicht des Komitees liege ein solches amtliches Handeln vor, wann immer eine religiöse Eheschließung zivilrechtlich gültig sei. In dieser Frage bestehe indessen Uneinigkeit mit der Regierung.
Der katholische Erzbischof von Southwark, Peter Smith, sprach mit Blick auf die Warnung des parlamentarischen Komitees von einer «unbedingten Notwendigkeit» einer Nachbesserung. Andernfalls drohten «unbeabsichtigte langfristige Folgen» für die Religionsfreiheit, zitiert ihn die Zeitung.
Der Gesetzentwurf wird derzeit im Oberhaus verhandelt. Ein Antrag auf Ablehnung war dort vor zwei Wochen gescheitert. Für Juli 2014 wird mit ersten Eheschließungen von Homosexuellen gerechnet.
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