Berliner Senat: Kirchenaustritt soll 30 Euro kosten

17. Mai 2013 in Deutschland


Der Senat begründete die Initiative durch die Kosten, die den Amtsgerichten bei einem Austritt entstünden


Berlin (kath.net/KNA) Beim Kirchenaustritt soll künftig in Berlin eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro erhoben werden. Auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD) beschloss der Senat am Dienstag, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Abgeordnetenhaus einzubringen. Eine vergleichbare Regelung gebe es bereits in allen Bundesländern außer Berlin, Brandenburg und Bremen.

Der Senat begründete die Initiative durch die Kosten, die den Amtsgerichten bei einem Austritt entstünden. So müssten sie die mündliche Erklärung in eine schriftliche Form bringen, eine Bescheinigung darüber ausstellen und die Stellen benachrichtigen, für die eine Kirchenmitgliedschaft relevant sei. Es seien die jeweilige Religionsgemeinschaft sowie Standesämter und Finanzbehörden. Mit Blick auf die Höhe der Gebühr berief sich der Senat auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 2008 (1BvR 3006/07).

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