Diakonenweihe für Frauen?

2. Mai 2013 in Kommentar


Auch die Diakonenweihe ist Männern vorbehalten, nicht aber das allgemeine Diakonat der Kirche. Von Georg Dietlein


Köln (kath.net/gd) Wer heute auf die – rein biologisch gegebene – Ungleichheit von Männern und Frauen verweist, gerät schnell in den Verdacht, er wolle die beiden Geschlechter ihrer Würde nach differenzieren und damit unrechtmäßig diskriminieren. Ein solche Unterscheidung von Mann und Frau der Würde nach wäre in der Tat falsch und unbiblisch. Zwar gibt es bestimmte Vorzüge des weiblichen Geschlechts – etwa die (ausschließliche) Fähigkeit, Kinder zur Welt zu bringen – und bestimmte Vorzüge des männlichen Geschlechts – etwa in der körperlichen Konstitution. Hinsichtlich des Verhältnisses der Geschlechter gibt es allerdings keine Über- und Unterordnung bzw. ein „Besser“ oder „Schlechter“, sondern eine echte Komplementarität und eine echte Gleichheit in der Würde.

Die Berufung einzelner als Boten für die vielen

Diese Gleichheit wird auch dadurch nicht durchbrochen, dass das Sakrament der Weihe von Christus ausschließlich Männern anvertraut wurde. In der Kirche gibt es eine Vielfalt an Berufungen – die Berufung zum Bischof, Priester und Diakon, zum geheiligten und ehelosen Leben, zur verantwortlichen Mutter- und Vaterschaft, zum Dienst in der Welt und zum Dienst in der Kirche. So wie eine Berufung niemals dazu dient, den einen zu bevorzugen und den anderen zu benachteiligen, so lässt sich eine Berufung auch nicht selbst „machen“. Eine Berufung muss stets empfangen werden. Und wer eine besondere Berufung empfängt und annimmt, ist nicht besser gestellt als jemand anderes. So beruft Gott Abraham nicht, um andere schlechter zu stellen und allein Abraham zu bevorzugen. Gott beruft nicht, um andere nicht zu berufen, sondern um durch einzelne und wenige an den anderen zu handeln: „Durch dich sollen alle Geschlechter der Erde Segen erlangen“ (Gen 12, 3). Eine Berufung hat man daher niemals für sich, sondern immer für die anderen. So erwählt Gott das Volk Israel zu seinem Volk, nicht um andere auszugrenzen, sondern um mit ihm einen ewigen Bund zu schließen und Mittler des Heils für alle zu werden.

Gott erwählte die, die er wollte

Vor diesem Hintergrund ist auch die Berufung Mariens zur Gottesmutter und die Berufung von zwölf Männern zu Aposteln zu sehen. Gott erwählte die, die er wollte. Er war frei darin, was er tat. Und er erwählte nicht Petrus zum „Felsen“ seiner Kirche, weil er besser, würdiger oder reiner war als andere Jünger, sondern weil er gerade durch diesen Mann seine Kirche geleitet wissen wollte. Der selige Papst Johannes Paul II. schrieb hierzu in seinem Apostolischen Schreiben „Mulieris Dignitatem“ (Nr. 26) im Jahr 1988: „Wenn Christus nur Männer zu seinen Aposteln berief, tat er das völlig frei und unabhängig. Er tat es mit derselben Freiheit, mit der er in seinem gesamten Verhalten die Würde und Berufung der Frau betonte, ohne sich nach den herrschenden Sitten und nach der auch von der Gesetzgebung der Zeit gebilligten Tradition zu richten. Daher entspricht die Hypothese, er habe Männer zu Aposteln berufen, indem er der damals verbreiteten Mentalität folgte, ganz und gar nicht der Handlungsweise Christi.“

Der eindeutige Wille Christi mit Blick auf das Weihesakrament verpflichtet die Kirche auch noch heute. In seinem Apostolischen Schreiben „Ordinatio Sacerdotalis“ (Nr. 4) aus dem Jahr 1994 hielt der selige Papst Johannes Paul II. abschließend fest: „Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken, dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben.“ Die biblisch und historisch gesicherte Erwählung der „Zwölf“, die Übergabe des Hirtenamtes Christi an die Apostel und die Weitergabe dieses Hirtenamtes durch die Bischofsweihe von Männern kann man nun kritisieren: Es ist ja ein Unding, dass Christus zwölf Männer zu den Grundsteinen seiner Kirche machte, obwohl es so viele treue Jüngerinnen in seiner Nachfolge gab. Schließlich sind es an Ostern doch Frauen, die das leere Grab finden, dort die Botschaft des Engels vernehmen – und sofort glauben. Frauen werden zu den ersten Zeugen des Glaubens. Und nicht zu leugnen ist auch, dass Frauen damals wie heute eine ganz entscheidende Rolle bei der Weitergabe des Glaubens – etwa an ihre Kinder – spielen.

Die Vielfalt der Dienste der Kirche

In erster Linie lernen wir daraus, dass es für Männer und Frauen auch abseits des Weihesakraments ganz wichtige Aufgaben und Berufungen gibt, ohne die die Kirche nicht auskommen könnte. Beim Apostel Paulus lesen wir: „Das Auge kann nicht zur Hand sagen: Ich bin nicht auf dich angewiesen. Der Kopf kann nicht zu den Füßen sagen: Ich brauche euch nicht. Im Gegenteil, gerade die schwächer scheinenden Glieder des Leibes sind unentbehrlich.“ (1 Kor 12, 21f.) – Die Kirche gründet nicht auf der Trennung in Kleriker und Laien. Vielmehr herrscht in ihr eine Vielfalt an gleichwertigen Berufungen: die Berufung zur Ehe oder zum ehelosen Leben, die Berufung in den Klerus oder als Laie, die Berufung zum Dienst in der Welt, der immer zugleich Dienst an der Kirche ist, und zum Dienst an der Kirche, der immer auch Dienst an der Welt ist. Das Zweite Vatikanische Konzil betont: „Wenn auch einige nach Gottes Willen als Lehrer, Ausspender der Geheimnisse und Hirten für die anderen bestellt sind, so waltet doch unter allen eine wahre Gleichheit in der allen Gläubigen gemeinsamen Würde und Tätigkeit zum Aufbau des Leibes Christi.“ (Lumen Gentium 32)

Diakonat und Bischofsamt

Und dennoch muss es dogmatisch dabei bleiben: Wie sich die Priesterweihe von der Bischofsweihe ableitet, so leitet sich auch der Dienst des Diakons vom Dienst des Bischofs ab. Man kann die drei Stufen des Männern vorbehaltenen Weihesakraments, das seinen Ursprung im Hirtendienst der Apostel nimmt, nicht voneinander trennen. Auch die Diakonenweihe gehört zu dem einen „sacramentum ordinis“ und ist daher Männern vorbehalten. Wer hier ein „spezifisches“, nicht-sakramentales Diakonat für Frauen fordert, der vergisst, dass zum Dienst in der Kirche einerseits bereits die Taufe und die Firmung, aber auch das Sakrament der Ehe befähigt – und es andererseits in der Kirche nicht um Macht, Pöstchen oder Titel gehen darf.

Das Diakonat aller Getauften

Zum diakonalen Dienst in der Kirche sind selbstverständlich nicht nur geweihte Männer berufen, sondern alle Getauften. Wer über sein allgemeines Apostolat hinaus einen besonderen Dienst in der Kirche übernehmen möchte, kann sich dazu beauftragen lassen. Ehren- und hauptamtlich gibt es hier viele Möglichkeiten: als Religionslehrer, als Pastoral- oder Gemeindereferent, als Katechet, in der Caritas, in der kirchlichen Verwaltung, der kirchlichen Gerichtsbarkeit oder in kirchlichen Schulen oder Hochschulen. Was sich in den ersten christlichen Jahrhunderten als „spezifischer Dienst“ von Frauen – etwa die Assistenz bei der Ganzkörpertaufe von anderen Frauen – etablierte, liegt auf dieser Ebene der Beauftragung von Laien, die im Namen der Kirche und des Bischofs einen besonderen Dienst am Aufbau des Leibes Christi wahrnehmen.

Im Rahmen solcher Beauftragungen, die das allgemeine Priestertum und das allgemeine Diakonat aller Getauften zum Ausdruck bringen, wäre es freilich folgerichtig und wünschenswert, sowohl Männer als auch Frauen dauerhaft zu Lektoren und Akolythen zu bestellen (can. 230 § 1 CIC). Im Übrigen sollte der Katalog der Beauftragungen um solche Dienste erweitert werden, die heute in der Weltkirche eine große Rolle spielen: Katecheten, Vorsteher von Wortgottes-Feiern, Pastoralassistenten, Gemeindeverwalter und Gemeinschaftsleiter. Gerade in Europa lernen wir zur Zeit durch sinkende Priesterzahlen: Eine Kirche kann nicht nur mit Bischöfen, Priestern und Diakonen funktionieren. Ganz entscheidend ist der Dienst der Laien in der Kirche, gerade auch wenn es um die Neuevangelisierung geht.


kath.net-Buchtipp
Freut Euch! Glaubensbekenntnis eines jungen Christen
Von Georg Dietlein
Hardcover, 232 Seiten
Mm Verlag Mai 2013
ISBN 978-3-942698-15-3
Preis: 15.30 EUR

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Georg Dietlein wurde 1992 in Köln geboren. Parallel zu seiner Gymnasialzeit studierte er seit 2006 Katholische Theologie und Philosophie in Köln und Bonn. Aus dieser Zeit stammt sein Erstlingswerk zum mittelalterlichen Philosophen Wilhelm von Ockham, das er 2008 veröffentlichte. 2009 folgte ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Mit Erlangung seines Abiturs setzte er 2010 das Studium der Rechtswissenschaften fort und begann zusätzlich ein Studium der Betriebswirtschaftslehre. Er ist kirchlich, politisch und gesellschaftlich engagiert und veröffentlicht regelmäßig in juristischen Fachzeitschriften, außerdem ist er freier Mitarbeiter bei KATH.NET. 2011 gründete Georg Dietlein gemeinsam mit Kölner Studierenden die erste selbständige studentische Rechtsberatungsgesellschaft in Deutschland - „Student Litigators“. Nach seinem rechtswissenschaftlichen Studium möchte Georg Dietlein ins Priesterseminar eintreten

Foto Georg Dietlein: © www.student-litigators.de


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