
18. April 2013 in Chronik
Der Deutsche Presserat hat die Beschwerde von kath.net-Herausgeber Roland Noé gegen einen im Dezember veröffentlichten Bericht als begründet angesehen und der Zeitung einen "Hinweis" erteilt
Köln-Frankfurt (kath.net)
Der Deutsche Presserat hat die Beschwerde von kath.net-Herausgeber Roland Noé gegen die Frankfurter Rundschau Online als begründet angesehen und der Zeitung einen sogenannten Hinweis erteilt. Die Zeitung hatte vergangenen Dezember eine Falschmeldung über den kath.net-Herausgeber verbreitet kath.net hat berichtet. Später wurde diese Meldung zurückgezogen und eine Richtigstellung veröffentlicht. Außerdem hatte die Zeitung eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und auch die Anwaltskosten übernommen. Joachim Frank, der Autor des Artikels, hatte sich einige Wochen später bei Roland Noé auch persönlich entschuldigt.
Manfred Protze, der Vorsitzende des Beschwerdeausschusses des Deutschen Presserates, teilte jetzt gegenüber kath.net mit: Die Falschmeldung über mögliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen eine Person im gegebenen Kontext stellt einen schweren Eingriff in deren Persönlichkeit dar. Die Redaktion hätte hier besonders sorgfältig überprüfen müssen, ob die von ihr behaupteten Ermittlungen tatsächlich stattgefunden haben. Die Pflicht zur Einhaltung der journalistischen Sorgfalt bei Recherche und Veröffentlichung seien dadurch verletzt worden. Aufgrund des Verstoßes gegen die Ziffer 2 des Pressekodex erteilt der Vorsitzende des Beschwerdeausschusses der Redaktion der Frankfurter Rundschau Online gemäß § 7 Abs. 2 Beschwerdeordnung einen Hinweis.
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