Werden Hausschuleltern religiös verfolgt?

4. März 2013 in Deutschland


US-Berufungsgericht entscheidet über Fall der ausgewanderten Familie Romeike


Cincinnati (kath.net/idea) Werden Familien, die ihre Kinder in Deutschland selbst unterrichten und damit gegen die Schulgesetze verstoßen, religiös verfolgt? Steht ihnen deshalb in den USA Asyl zu? Diese Fragen soll ein Berufungsgericht in Cincinnati (Bundesstaat Ohio) Ende April klären. Dabei geht es um die evangelikale Familie Romeike. Mutter Hannelore und Vater Uwe waren 2008 mit ihren fünf Kindern von Bissingen/Teck (Baden-Württemberg) nach Morristown (Tennessee) gezogen, nachdem sie wegen ihres Hausunterrichts Schwierigkeiten bekommen hatten. So holte die Polizei ihre Kinder ab und brachte sie zur Schule. Als dies nichts fruchtete, wurden die Eltern nach eigener Darstellung mit Bußgeldern in einer Gesamthöhe von 7.000 Euro belegt. Außerdem fürchteten sie den Entzug des Sorgerechts. Anders als in Deutschland müssen Eltern in den USA ihre Kinder nicht auf eine staatlich anerkannte Schule schicken. Etwa zwei Millionen Kinder werden dort zu Hause unterrichtet.

„Gesetz aus der Nazi-Zeit“

Die Familie Romeike argumentiert, dass sie ihre Kinder aus religiösen Gründen von deutschen Schulen ferngehalten habe; dort würden antichristliche Inhalte gelehrt. Mit ihrem Asylantrag haben die Eltern, die inzwischen ein sechstes Kind bekommen haben, mehrere juristische Instanzen durchlaufen. Zunächst gewährte ihnen der Einwanderungsrichter Lawrence Burman im Jahr 2010 Asyl. Seine Begründung: Der deutsche Staat versuche, „ein Gesetz aus der Nazi Zeit“ durchzusetzen. In der Berufung wurde diese Unterstellung zurückgewiesen. Generalbundesanwalt Eric Holder argumentiert jetzt, dass das Recht auf Hausunterricht keine religiöse Verfolgung darstelle und deshalb auch kein Asylgrund sei.

„Gedanken- und Glaubenskontrolle“

Der US-Hausschulverband HSLDA, der die Familie Romeike juristisch berät, sieht das anders: Der Vorsitzende Michael Farris wirft dem deutschen Staat vor, „Gedanken- und Glaubenskontrolle“ auszuüben. Wenn Gerichte als Begründung für das Hausschulverbot vor der möglichen Entstehung religiöser Parallelgesellschaften warnten, so sei dies nichts anderes als „in politisch korrekte Sprache gekleideter Totalitarismus“. Trotz des in Deutschland geltenden Verbots unterrichten nach Angaben der Initiative „Schulunterricht zu Hause“ zwischen 500 und 1.000 Familien ihre Kinder selbst. Eine Abschiebung muss die in den USA inzwischen gut integrierte Familie Romeike nicht fürchten. Deportiert werden nur noch illegale Einwanderer mit krimineller Vergangenheit.


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