Kriminologieprofessor: 'Pfeiffer kompensiert seine Frustration'

29. Jänner 2013 in Deutschland


Würzburger Strafrechtler Prof. Klaus Laubenthal widerspricht den Vorwürfen des Kriminologen Pfeiffer an die Kirche – „Zureichend Unterlagen vorhanden“ – Kirche ist eine der wenigen Organisationen, die sich intensiv mit diesem Thema auseinandersetzen


Würzburg (kath.net/pow) Deutlich widersprochen hat der Würzburger Strafrechtler und Kriminologe Professor Dr. Klaus Laubenthal (Foto) den Vorwürfen von Professor Dr. Christian Pfeiffer in Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche. „Herr Pfeiffer hat versucht, seine Frustration über sein persönliches Scheitern als Leiter dieser wissenschaftlichen Studie zu kompensieren mit vom Ansehen her abträglichen Vorwürfen zum Nachteil der katholischen Kirche in Deutschland. Wir können von der heutigen Perspektive her sagen: Im Gegensatz zu seiner wissenschaftlichen Leitungsleistung dieses Projekts ist ihm das gelungen“, sagte Laubenthal im Interview mit der Fernsehredaktion des Bistums Würzburg. Nach Meinung des Würzburger Professors werde sich, wenn die Fortsetzung des Projekts unter neuer Leitung erfolgt und nach Abschluss der Forschungsarbeit der Abschlussbericht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird, zeigen, „dass es nur um die Selbstinszenierung einer Person geht“.

Was den Vorwurf der angeblichen Zensur angeht, so gebe es bei der Untersuchung ein Spannungsverhältnis zwischen der Freiheit der Wissenschaft, also dem Wunsch des Wissenschaftlers, möglichst alles erfahren und erforschen zu können und zu optimalen Ergebnissen zu kommen, und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte, insbesondere bei der Analyse von Personalakten. „In diesem Spannungsverhältnis ist natürlich dann eine Abwägung vorzunehmen. Diese ist dem niedersächsischen Forschungsinstitut und seinem Leiter nicht gelungen“, sagte Laubenthal. Es seien bis zuletzt ganz wesentliche Bereiche des Persönlichkeitsschutzes ungeklärt geblieben, zum Beispiel die Frage der Anonymisierung von Täter- und Opferinterviews. „Und es blieb nicht hinreichend geklärt, wo die Unterlagen verwahrt werden. Es geht um sehr intime und hochsensible Vorgänge. Hier muss gesichert sein, dass Dritte keinen Zugang zu diesen Unterlagen bekommen.“

Zum Vorwurf der Aktenvernichtung merkte Laubenthal an, dass von Pfeiffer als Leiters des Projektes die Vorwürfe nicht konkretisiert worden seien. „Wenn wir in den Codex Iuris Canonici, das Regelwerk der katholischen Kirche, hineinschauen, gibt es da eine Bestimmung, in der es ausdrücklich heißt, dass Akten von Strafverfahren bezogen auf Sittlichkeitsverbrechen, die zu einer Verurteilung geführt haben, nach Ablauf von zehn Jahren zu vernichten sind.“ Allerdings stehe in der Bestimmung auch, dass Tatbestandsbeschreibungen aufzuheben seien. Zeitlich ebenfalls unbegrenzt aufzubewahren seien auch der Wortlaut des Endurteils. „Für eine Studie sind zureichend Unterlagen auch bei diesen Konstellationen vorhanden.“

Was den Komplex sexuellen Missbrauchs angehe, ist die Kirche nach Laubenthals Meinung auf einem guten Weg. „Sie ist im Übrigen eine der wenigen Organisationen in unserer Gesellschaft, die sich intensiv mit diesem Thema auseinandersetzt.“ Er kenne zum Beispiel im schulischen Bereich, wo auch Konstellationen existierten, die zu Missbrauchshandlungen führen können, nicht diese Intensität von Prävention und von Aufklärung, sagte Laubenthal, der auch Missbrauchsbeauftragter der Diözese Würzburg ist.


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Foto Prof. Klaus Laubenthal: © Presse Ordinariat Würzburg/Markus Hauck


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