St. Pöltner Moraltheologe: Abtreibung keine Hilfe für eine Betroffene

24. Jänner 2013 in Aktuelles


Josef Spindelböck zur 'Pille danach'-Diskussion: Eine Abtreibung – auch im Sinne einer Nidationshemmung durch eine 'Pille danach' (Levonorgestrel) – ist keine wirkliche Hilfe für eine betroffene Frau


St. Pölten (kath.net)
Ist die 'Pille danach' mit der katholischen Morallehre zu vereinbaren? Diese Frage stellen sich nicht wenige Katholiken nach der Debatte rund um eine Vergewaltigte in Köln. kath.net hat dazu den St. Pöltner Moraltheologen Josef Spindelböck befragt. Dieser äußerte im Gespräch mit kath.net, dass eine Vergewaltigung für eine Frau ein "schlimmes und oft auch traumatisches Ereignis" sei. Betroffenen Frauen dürfe der "nötige menschliche und fachliche Beistand" nicht verweigert werden. "Zugleich gilt es, der Frau zu helfen, im Falle einer Schwangerschaft Ja zu sagen zum Kind, dessen Leben von der Empfängnis an heilig und unverletzlich ist. Eine Abtreibung ist keine wirkliche Hilfe für eine betroffene Frau“, sondern füge dem Unrecht, das die Frau durch eine Vergewaltigung erleiden musste, ein neues Unrecht gegenüber dem Kind durch dessen Tötung hinzu, so Spindelböck. Dies habe in diesem Fall freilich nicht die "situativ überforderte Frau" zu verantworten, "sondern zuerst der Vergewaltiger, welcher die Frau in diese ausweglose Lage gebracht hat", dann aber auch jene, die ihr zu einer Abtreibung rieten oder bei der Durchführung einer solchen mitwirkten. "Da bei einer 'Pille danach' (Levonorgestrel) die Verhinderung der Einnistung einer bereits befruchteten Eizelle in die Gebärmutter der Frau bewirkt werden kann (sog. 'Frühabtreibung'), ist deren Einnahme nicht zu befürworten."

Am Mittwoch hatte sich auch der katholische Moraltheologe Eberhard Schockenhoff zu Wort gemeldet und gegenüber der KNA geäußert, dass bei einer Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung eine "extremen Notlage" bestehe und wenn sich die Betroffene für eine Abtreibung entscheide, dies zu akzeptieren sei. "Im Grenzfall der Vergewaltigung sehe ich die Möglichkeit einer berechtigten Ausnahme, weil die Frau eine Art Notwehrrecht hat, die ihr durch Gewalt aufgezwungene Schwangerschaft zu beenden. Die Schuld am Abbruch fällt hier auf den Vergewaltiger zurück, der dann zwei Leben auf seinem Gewissen hat", so Schockenhoff.


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