Ein Wink nach Absurdistan

28. Dezember 2012 in Aktuelles


Oder: warum Frau Dr. Margot Käßmann gegen Luther steht. Zur oft wiederkehrenden Forderung nach der Aufhebung der Exkommunikation des ehemaligen Augustinermönchs von Wittenberg. Von Armin Schwibach


Rom (kath.net/as) Nun hat also auch Frau Dr. Margot Käßmann, Botschafterin der EKD für das Lutherjahr 2017, gefordert, Papst Benedikt XVI. solle die von seinem Vorgänger Leo X. im Jahre 1521 über Martin Luther verhängte Strafe der Exkommunikation aufheben und damit Luther – wenn schon nicht heilig sprechen – so doch rehabilitieren.

Aber: kann das der Papst überhaupt? Diese Frage hätte Frau Käßmann ebenso wie so mancher, der in der Vergangenheit gleiches verlangt hatte, doch stellen und beantworten sollen, bevor man an die Öffentlichkeit ging. Dazu hätte es sogar genügt, die dreizehnte der 95 Thesen Luthers zu zitieren. Der sagt nämlich ganz klar, dass die Toten den Kirchenstrafen und damit der Kirchengewalt des Papstes nicht mehr unterstehen: „Die Sterbenden werden durch den Tod von allem gelöst, und für die kirchlichen Satzungen sind sie schon tot, weil sie von Rechts wegen davon befreit sind“. „Mors solvit omnia“: der Tod löst alle Bande, das wussten schon die alten Römer.

Heute denkt man da offenbar anders. In der Tat, wer tatsächlich meint, ein Papst könne die Exkommunikation eines Toten aufheben, der verlangt nicht nur etwas Unmögliches, sondern behauptet auch, die Binde- und Lösegewalt des Papstes reiche auch ins Jenseits hinein. Das allerdings ist nun wirklich nicht der Fall. So ist auch der vom Papst gewährte und Verstorbenen zuzuwendende Ablass nichts anderes als eine qualifizierte Form der Fürbitte. Und: Aufhebung eines kanonischen Strafurteils setzt allemal Reue und Umkehr des Betroffenen voraus. Würde Frau Dr. Käßmann von dem Wittenberger Augustiner wirklich Umkehr und Reue verlangen wollen? Könnte ein Verstorbener überhaupt Umkehr und Reue vollziehen? Noch einmal: „mors solvit omnia“.

Was also soll denn nun das Käßmannsche Verlangen? Wahrscheinlich meint man damit eigentlich, der Papst solle erklären, die Exkommunikation von 1521 mit der Bannbulle „Decet Romanum Pontificem“ sei Unrecht und Irrtum gewesen. Da aber Luther zentrale katholische Glaubenswahrheiten entschieden verworfen hatte, würde die geforderte päpstliche Erklärung nichts weniger bedeuten als die Feststellung, Luther habe mit seinem Nein zum katholischen Dogma recht gehabt. Das allerdings könnte nicht einmal der Papst sagen.

Und nun ganz zum Schluss: würde, könnte Luther selbst Frau Käßmanns Forderung unterschreiben? Ausgerechnet vom Papst, „dem Antichrist“, „dem satanischen Widersacher Gottes“ sollte er vom Bann gelöst werde? Nein. Das ginge so nur in Absurdistan.


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