Razzia bei belgischen Bischöfen hat «Menschenrechte verletzt»

20. Dezember 2012 in Weltkirche


Belgisches Gericht hat Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen im Erzbistum Mechelen-Brüssel als «willkürlich» bezeichnet.


Brüssel (kath.net/KNA) Ein belgisches Gericht hat Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen im Erzbistum Mechelen-Brüssel als «willkürlich» bezeichnet. Das Vorgehen der staatlichen Behörden im Juni 2010 habe die «in Europa geltenden Menschenrechte» verletzt, erklärte die Anklagekammer in Brüssel. Wie belgische Medien (Mittwoch) weiter berichten, müssen alle bei der Razzia beschlagnahmten Gegenstände aus den Akten genommen werden.

Bei Ermittlungen um Missbrauch in der katholischen Kirche hatten die Behörden in einer «Operation Kelch» genannten Razzia am 24. Juni 2010 den Sitz des Erzbistums Mechelen-Brüssel, die Wohnung von Kardinal Godfried Danneels sowie die Kathedrale in Mechelen durchsucht. Dabei konfiszierten sie zahlreiche Akten und Computer.

Zum wiederholten Mal hat sich nun die Justiz mit dem Fall beschäftigt. Bereits in früheren Urteilen hatte sie die Durchsuchungen für unrechtmäßig erklärt. Der Anwalt des Erzbistums, Fernand Keuleneer, begrüßte das Brüsseler Urteil. Das Bistum und der Kardinal hätten «nichts zu verbergen».

Auch im Januar 2012 hatten belgische Behörden Hausdurchsuchungen in katholischen Diözesen vorgenommen. Die dabei sichergestellten Akten kann die Justiz den Berichten zufolge weiter verwenden.

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