Ist Christenbeleidigung europäisches Recht?

18. Dezember 2012 in Aktuelles


Polnischer Skandal-Musiker zerriss bei Bühnenauftritt eine Bibel und bezeichnete die katholische Kirche als „mörderische Sekte“. EU-Kommission kritisiert nun die Strafverfolgung dieser Tat.


Warschau (kath.net) Darf der Skandal-Musiker Adam Darski dafür bestraft werden, dass er 2007 während seines Bühnenauftritts eine Bibel zerrissen und die katholische Kirche als „mörderische Sekte“ bezeichnet hat? Darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen innerhalb der zuständigen polnischen Rechtsinstanzen. Und nun schreibt obendrein eine EU-Kommission den Polen: Eine mögliche Verurteilung des Musikers widerspreche den „europäischen Werten“, da es zum Recht auf freie Meinungsäußerung gehöre, auch Gedanken, die „beleidigen, schockieren oder verstören“, äußern zu dürfen. Denn sämtliche EU-Mitgliedsstaaten müssten internationale Verträge wie die EU-Menschenrechtskonvention respektieren – auch Polen, das diese mit unterzeichnet habe. Darüber berichtete das christliche „pro Medienmagazin“ unter Hinweis auf einen Bericht der „Deutsch-Türkischen Nachrichten“.

In Polen gibt es seit dem entgleisten Bühnenauftritt Rechtstreitigkeiten über den Satanisten Darski, der Frontmann der polnischen Black-Metal-Band „Behemoth“ ist, erläuterte das „pro Medienmagazin“ weiter. Darski musste sich vor Gericht verantworten. In erster Instanz wurde er von einem Danziger Gericht freigesprochen, die Richter entschieden, Darski habe die Bibel nur vor den Augen von Leuten zerrissen, die dadurch nicht beleidigt würden, nämlich seinen Fans. Nun hat aber das Oberste Gericht Polens dieses Urteil aufgehoben, weil es diese Urteilsbegründung nicht vollständig nachvollziehen konnte und hat die Danziger Richter dazu aufgefordert, den Fall neu zu beraten. Das Oberste Gericht argumentierte, Darski sei sich dessen bewusst gewesen, dass seine Aktion religiöse Gefühle seiner Mitbürger verletzen könne.


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