Beck: Der Mensch darf nicht Mittel für andere Zwecke sein

23. September 2012 in Österreich


Theologe und Mitglied der Bioethikkommission Matthias Beck zur geplanten Reform des Fortpflanzungsmedizin-Gesetzes: Aus Menschenwürde folgt "Verbot der Totalverzweckung" – Philosoph Hoffmann: Bioethik darf nicht nur marktkonform sein


Wien (kath.net/KAP) Die Stellungnahme der Bioethikkommission zur Reform des Fortpflanzungsmedizingesetzes ist nichts weniger als der Startschuss zu einer breiten Diskussion über das zukünftige gesellschaftliche Menschenbild: Davon zeigte sich Matthias Beck als Mitglied der Bioethikkommission in einem Kommentar in der christlichen Wochenzeitung "Die Furche" überzeugt.

Der 1956 in Hannover geborene Matthias Beck wirkt seit 2007 als außerordentlicher Professor für Moraltheologie an der Universität Wien, nachdem er die Studien der Pharmazie, Medizin, Philosophie und Theologie abgeschlossen hatte. Er ist Priester der Erzdiözese Wien und Mitglied der Österreichischen Bioethikkommission.

Hinter allen aktuellen bioethischen Fragen - von In-vitro-Fertilisation (IVF) über Leihmutterschaft, Adoption für homosexuelle Paare und Präimplantationsdiagnostik (PID) - stünden Entscheidungen, die "die Gesellschaft tiefgreifend verändern".

Wichtig sei es laut Beck, bei diesen Diskussionen zum einen die offenen Detailfragen zu beachten - und insgesamt die Menschenwürde zu beachten. Denn aus der Unantastbarkeit der Menschenwürde folge zugleich das Recht auf Leben, das Verbot der Tötung, das Recht auf körperliche Unversehrtheit - und allem voran das "Verbot der Totalverzweckung" des Menschen.

"Der Mensch darf nicht als Mittel für andere Zwecke und Interessen missbraucht werden" - was allerdings durch die aktuell diskutierten bioethischen Streitfragen durchaus infragegestellt wird, so Beck: "Werden diese ethischen Grundprinzipien noch beachtet?"

Im Detail betrachtet bleiben laut Beck mehr Fragen als Antworten. Etwa bei der IVF: Da sei weder geklärt, warum man sie überhaupt brauche, noch die Frage, ob die Abnahme der Spermienqualität bei Männern und die Zunahme der Unfruchtbarkeit nicht doch eher eine Frage des "Lebensstils" in Europa sei.

Medizinisch ungeklärt seien weiterhin mögliche Schädigungen der Embryonen durch deren Verweilen in antibiotika-haltigen Nährlösungen, die Frage nach dem Umgang mit überzähligen Embryonen, die Zulassungsbedingungen zur IVF und die noch völlig offenen sozialen Folgeprobleme.

Beck wörtlich: "Wie steht es um die nächste Generation von Kindern, die nur mit zwei Müttern oder zwei Vätern aufwachsen, oder die eine genetische, eine austragende und eine soziale Mutter haben? Ist an das Wohl der Kinder gedacht? Haben Kinder nicht ein Recht auf Eltern beiderlei Geschlechts?"

Angesichts dieser offenen Fragen sei es geboten, die beiden am Freitag präsentierten Voten der Bioethikkommission "in der Öffentlichkeit breit zu diskutieren", so der Mediziner und Theologe.

"Freier Zugang aller zum Kind als Produkt"

In eine ähnliche Kerbe schlägt auch der Direktor des Instituts für Philosophie an der deutschen Fernuniversität Hagen, Thomas Sören Hoffmann. In einem Kommentar im "Standard" (Donnerstag) stellt er der Disziplin der Bioethik insgesamt ein schlechtes Zeugnis aus, da sich diese offenbar nicht länger als "kritische Disziplin" versteht, sondern als "Marktpolizei" im Kampf für eine möglichst marktkonforme, liberale Gesetzgebung im Bereich der Biomedizin.

Von der menschlichen Natur gegebene Einschränkungen in der Fortpflanzung wie etwa Unfruchtbarkeit werden von ihr als altmodisch erachtet; für eine "Exklusion" der Betroffenen vom "freien Zugang aller zum Kind als Produkt" sehe die Mehrheit der Kommissionsmitglieder keinen Anlass.

So stehe das Recht kurz davor, von den Regeln der Ökonomie selbst kolonialisiert zu werden. Dagegen hält Hoffmann fest: "Das Recht ist keine Wunscherfüllungsmaschine." Kinder seien schließlich "keine 'Produkte', keine Wunschmarionetten, sondern Andere und zur Selbstbestimmung Bestimmte". Ein "Recht auf sie selbst, die Kinder, gibt es dann nicht - für niemanden."

Zugleich verwies Hoffmann auf Studien, die ein doppelt so hohes Fehlbildungsrisiko bei IVF-gezeugten Embryonen nachweisen. Verschwiegen werde für gewöhnlich auch die Methode des Fetozids, also der gezielten Tötung bei Mehrlingsschwangerschaften oder Studien über die Folgen von "Vaterlosigkeit" insbesondere für Buben, so Hoffmann.

Sein Resümee: "Wäre Bioethik noch kritisch, gäbe es hier für sie gar manches zu tun. Schmiert sie dagegen den Markt, dann vergessen wir sie lieber gleich."

Die 2001 eingerichtete Bioethikkommission ist ein Beratungsgremium des Bundeskanzlers und besteht derzeit aus 25 Mitgliedern, darunter Mediziner, Juristen, Naturwissenschaftler, Philosophen und Theologen. In Bezug auf das Fortpflanzungsmedizingesetz haben jetzt 15 Mitglieder eine Liberalisierung befürwortet, sechs sind dagegen, vier enthielten sich der Stimme, wie die „Presse“ berichtet. Die Gegner der Liberalisierung, darunter Matthias Beck, verfassten eine eigene Stellungnahme, die unter „Abweichende Auffassung“ als Punkt 7 in der Stellungnahme der Kommission aufscheint.

Die Mehrheit der Bioethikkommission empfiehlt unter anderem die Öffnung des Zugangs zur Fortpflanzungsmedizin für alleinstehende Frauen und lesbische Paare, die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik am Embryo für Paare bei denen nach mehreren Anwendungen der IVF keine Schwangerschaft herbeigeführt werden konnte, für Paare mit einer genetischen Disposition für eine Fehl- oder Totgeburt bzw. für eine schwere Erkrankung des Embryos, die in absehbarer Zeit nicht therapeutisch zu behandeln ist, sowie – in besonderen Fällen als Einzelfallentscheidung – für die Geburt von „Rettungsgeschwistern“ (Kinder, die für medizinische Zwecke hergestellt werden).

Copyright 2012 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich. Alle Rechte vorbehalten.



© 2012 www.kath.net