Kardinal Schönborn: Kindeswohl an erster Stelle

22. September 2012 in Österreich


Wiener Erzbischof zur aktuellen Bioethik-Debatte: Geht es ernsthaft um das Kindeswohl, muß man vom Recht des Kindes auf Vater und Mutter sprechen, das nicht von vornherein ausgehebelt werden darf.


Wien (kath.net/PEW) Zur Pressekonferenz der Bioethikkommission am Freitag erklärte der Wiener Erzbischof Kardinal Christoph Schönborn: „Dass die Bioethikkommission uneins ist, zeigt, wie tief die hier behandelten Fragen gehen.

In Fragen der Menschenwürde ist es ein guter Weg, sich an den Schwächsten zu orientieren. Deshalb plädiere ich dafür, an erste Stelle der Überlegungen das Kindeswohl und das Prinzip zu setzen, dass Menschenleben nicht verzweckt werden darf.

Das Schlagwort vom 'Recht auf ein Kind' darf sich nicht gegen das Kind richten. Geht es ernsthaft um das Kindeswohl, muss man vom Recht des Kindes auf Vater und Mutter sprechen, das nicht von vornherein ausgehebelt werden darf und das Eizellspende, aber auch Samenzellspende und IVF für gleichgeschlechtliche Paare und alleinstehende Personen ausschließt.“

Kardinal Schönborn abschließend: „Der Gesetzgeber hatte schwere Bedenken, die ihn dazu gebracht haben, nicht alles Machbare in der Fortpflanzungsmedizin zuzulassen, und an diesen Bedenken hat sich nichts geändert. Ich hoffe, die Politiker nehmen diese Bedenken auch künftig ernst und halten den bestehenden gesetzlichen Schutz des Kindeswohls und der Menschenwürde aufrecht.“

Die 2001 eingerichtete Bioethikkommission ist ein Beratungsgremium des Bundeskanzlers und besteht derzeit aus 25 Mitgliedern, darunter Mediziner, Juristen, Naturwissenschaftler, Philosophen und Theologen. In Bezug auf das Fortpflanzungsmedizingesetz haben jetzt 15 Mitglieder eine Liberalisierung befürwortet, sechs sind dagegen, vier enthielten sich der Stimme, wie die „Presse“ berichtet. Die Gegner der Liberalisierung verfassten eine eigene Stellungnahme, die unter „Abweichende Auffassung“ als Punkt 7 in der Stellungnahme der Kommission aufscheint.

Die Mehrheit der Bioethikkommission empfiehlt unter anderem die Öffnung des Zugangs zur Fortpflanzungsmedizin für alleinstehende Frauen und lesbische Paare, die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik am Embryo für Paare bei denen nach mehreren Anwendungen der IVF keine Schwangerschaft herbeigeführt werden konnte, für Paare mit einer genetischen Disposition für eine Fehl- oder Totgeburt bzw. für eine schwere Erkrankung des Embryos, die in absehbarer Zeit nicht therapeutisch zu behandeln ist, sowie – in besonderen Fällen als Einzelfallentscheidung – für die Geburt von „Rettungsgeschwistern“ (Kinder, die für medizinische Zwecke hergestellt werden).

Foto: (c) Erzdiözese Wien


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